Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1,-€ Job und behindertes Kind
Hallo,
heute habe ich auch mal ein Problem und damit eine Frage an Euch!
Wir, mein Mann und ich und unsere drei Kinder, sind Hartz4 Empfänger. Ich habe Arbeit, aber da das Geld nicht ausreicht bekommen wir noch ergänzendes ALGII.
Nun zu unserem Problem. Unser Großer (10) hat eine geistige Behinderung. Auch haben wir für ihn die Pflegestufe 1 und einen Behindertenausweis mit den Merkmalen G,B und H mit 80%.
Meinem Mann wurde jetzt ein 1,-€ Job angeboten, obwohl er die Pflege für unseren Sohn übernimmt. Er könnte aber nur arbeiten, solange unser Sohn in der Schule ist. Auch das ist sehr varibel, da sehr viel an Unterricht ausfällt oder er auch mal abgeholt werden muß, wenn er zu doll "austickt".
Bei der Arge meinten die aber nur, das kann ja sooo schlimm nicht sein und er muß den Job annehmen! Es gibt ja den Hort! ABER dort kümmert sich keiner speziell um ihn. Er braucht zu allem Hilfe und Anleitung. Auch Hausaufgaben sind ein großes Problem und dann auch noch die Therapien! Die soll er laut Arge in die späten Nachmittagsstunden verlegen. Aber wir haben doch noch zwei Kinder und auch die müssen versorgt werden.
Das Essengeld allein im Hort würde 210,-€ verschlingen und trotzdem müßte ich abends noch kochen, da meine Kinder zu hause essen wollen und auch für meinen Mann und mich. Dann kommen die Unternehmungen jeden Mittwoch im Hort dazu. Das kostet nochmals 15,-€ die Woch extra. Das funktioniert so nicht!! Wo soll das Geld denn herkommen?
Ich selber arbeite im 2 Schichtsystem und komme von der Spätschicht nicht vor 22.30 Uhr nach Hause. Also wie soll das gehen??
Kann man da irgend etwas machen?
LG
Netti33
StephanK
04.01.2007, 21:18
:welcome: Netti,
ich denke schon, dass man da was machen kann.
Zufällig weiss ich ein bisschen was über geistig behinderte Kinder, weil meine Mutter viele Jahre in einer Behindertenschule gearbeitet hat, ich ihren Arbeitsplatz auch ganz gut kennengelernt habe und denke, dass ich mich in Eure Situation einigermaßen hineinversetzen kann.
Ansatzpunkt im Gesetz ist die Vorschrift, derzufolge eine Arbeit dann nicht zumutbar ist, wenn die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würdeDas wird gleich anschließend näher erläutert: die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist Beide Zitate stammen aus § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II.
Die Regel sind nichtbehinderte Kinder. Ein behindertes Kind stellt aber einen Sonderfall "außer der Regel" dar, muss deswegen individuell betrachtet werden und kann nicht an den üblichen Maßstäben gemessen werden. Du hast selbst - und für mich gut nachvollziehbar - beschrieben, dass sein Schulbesuch - anders als bei anderen Kindern - eben nicht bedeutet, dass es verlässliche Zeiten gibt, während derer man als Elternteil sicher sein kann, nicht gebraucht zu werden und deswegen einer Arbeit nachgehen kann.
Offenbar hat die ARGE Vorschläge gemacht, wie die Probleme bewältigt werden könnten. Sie wird das aber wahrscheinlich ohne gründliche Kenntnis der Bedürfnisse und Probleme geistig behinderter Kinder getan haben. Dass allerdings selbst das Merkmal H im Behindertenausweis ignoriert wird, ist schon heftig... :mad:
Für den Moment kann ich Euch nur empfehlen, seine/n Lehrer/in oder auch den/die Schulleiter/in anzusprechen und um eine Bescheinigung zu bitten, in der ausführlich der Betreuungsbedarf Eures Sohnes beschrieben wird - einschließlich der "austick"-Situationen. Es sollte eben daraus hervorgehen, dass außerhalb der Unterrichtszeiten eine vertraute Person verfügbar sein muss. Vielleicht lässt sich darin auch eine Prognose einbauen, ob eine Hortunterbringung für den Rest des Tages ihm gut täte oder eher nicht.
Das alles dient zur Untermauerung der Argumentation, dass ein 1-€-Job nicht zumutbar ist. Er sollte nochmals das Gespräch mit der ARGE suchen.
Das ärgerliche ist, dass man gegen das "Angebot" eines 1-€-Jobs als solches nicht rechtlich vorgehen kann (oder nur mit Mitteln, die viel zu langsam sind). Deswegen bleibt, wenn der Konflikt nicht im Guten lösbar ist, nur ein relativ harter Weg: Den 1-€-Job nicht antreten, die darauf folgende Sanktion (Kürzung des Alg II) abwarten und sich dann gegen diese zur Wehr setzen. Deswegen wäre es natürlich wesentlich besser, wenn es in einem weiteren Gespräch gelänge, die ARGE zu überzeugen. Wenn es machbar ist, könnte er sogar überlegen, Euren Sohn zu diesem Gespräch mitzunehmen. Das riecht vielleicht ein bisschen nach freak show, aber nichts ist so überzeugend wie der unmittelbare Eindruck...
Hallo ,
@Stephan Danke für Deine ausführliche Antwort. Nein, Angebote von der Arge gab es nicht! Also es wurde nur gesagt man muß halt die Termine anders planen und wir müßten Familienmitglider o.ä. bitten auf ihn aufzupassen. Aber wir haben hier keine Familie! Und auch fast alle Bekannte von uns haben Arbeit oder aber mit sich selbst zu tun!
Mein Mann wird am Mo versuchen sich mit der Arge nochmals zu verständigen und dann werden wir mal weitersehen. Aber das Ergebnis kenne ich schon. Das ist unser Problem!
Was ich aber auch nicht verstehe, in anderen und vielen Familien sind beide Elternteile zu Hause und beziehen ALGII. Warum wird denen nicht erst mal etwas angeboten? Es ist mir unbegreiflich!
LG
Netti33
Hallo,
was mir gerade beim stöbern durch die Seiten noch eingefallen ist.
Mein Mann hat auch keinen EV bekommen. Der letzte ist im Nov 06 ausgelaufen! Muß man diesen nicht erst bekommen, bevor man ein 1,-€ Angebot erhält?
LG
Netti33
StephanK
04.01.2007, 23:50
Meines Wissens gibt es zwar eine interne "Handlungsempfehlung" der Bundesagentur, die vorsieht, dass ein 1-€-Job per Eingliederungsvereinbarung "vereinbart" werden soll, aber zwingend ist das deswegen nicht, weil - jedenfalls aus der Sicht der ARGE - der 1-€-Job ja eine Eingliederungsleistung ist, die dem "Hilfebedürftigen" erbracht wird - und wer lehnt schon Wohltaten ab? :wink:
Vielleicht gibt es ja noch einen anderen Ansatzpunkt, der für eine andere Sicht der ARGE sorgen könnte. Wenn nämlich Euer Sohn nicht durch Verwandte betreut werden kann, dann ist es Aufgabe der ARGE, eine Fremdbetreuung zu finanzieren, siehe hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-16-SGB-II-Leistungen-Eingliederung.pdf), Seite 2 unter (2). Selbst wenn das aus Eurer Sicht wohl nicht wünschenswert wäre - allein die Kosten dafür könnten dafür sorgen, dass die ARGE sich noch mal überlegt, ob Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Allerdings wäre das nur ein Hiflsargument. Wenn der Fallmanager von der Sinnhaftigkeit eines 1-€-Jobs überzeugt ist (oder Druck von seinem Vorgesetzten kriegt...), dann wird ihn das kaum davon abbringen und Ihr müsst Euch auf die Haupt-Argumentation konzentrieren, dass eine Frembetreuung schlecht für Euren Sohn wäre.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.