Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterstellte eheähnliche Gemeinschaft / fehlende Mitwirkung
NeuOstfriese
26.12.2005, 08:31
Hallo , bin neu hier und hab schon einiges mit der ARGE erlebt !
Also hier zum Fall :
- nach abgeschlossener Umschulung 4 Monate gearbeitet (Saisonstelle bis Ende September)
- Antrag ALG - Ablehnung (kein Restanspruch mehr)
- Antrag ALG II Ende Oktober (musste solange auf Papiere warten)
- Anfang November - Schreiben der ARGE in dem Mietbescheinigung, letzter Kontoauszug, letzte Verdienstbescheinigung angefordert wurde
- alles am nächsten Tag persönlich abgegeben
- Ende November - Schreiben der ARGE in dem Antrag + Einkommens/Vermögensnachweis der Mitbewohnerin gefordert wurde, ausserdem der vovorherige Verdienstbescheid von mir
- alles am nächsten Tag abgegeben , Antrag + Nachweise der Mitbewohnerin unausgefüllt abgegeben und dazu erklärt sie ist berufstätig, und mit mir keine Bedarfsgemeinschaft (wurde auch so in meinem Antrag angegeben), sie beantragt nichts und macht keine Angaben
- Hausbesuch eines ARGE Mitarbeiters , obwohl mir bewusst ist das ich ihn nicht hätte reinlassen müssen, zeigte ich ihm die von mir angegebenen Räumlichkeiten für die ich Miete zahle sowie die gemeinsam genutzten Räume
- mehrfache tel. Nachfragen bezüglich d. Bearbeitungsstandes meines Antrags
- persönliche Vorsprache bei der ARGE, dort wurde mir dann gesagt das ich immer noch nicht die Unterlagen der Mitbewohnerin abgegeben hab, erneute Erklärung das wir keine Bedarfsgemeinschaft sind und falls die ARGE irgendwelche Informationen von ihr haben will , sie gerne direkt bei ihr nachfragen kann, weiterhin wurden die Kontoauszüge zurück bis April verlangt um belegen zu können das ich auch ja jeden Monat meinen Mietanteil auf ihr Konto überweise
- am nächsten Tag persönlich abgegeben
- mehrfach tel. nachgefragt und immer darauf hingewiesen auf die Dringlichkeit (kein Geld, keine Krankenversicherung, keine Möglichkeiten mir noch was leihen zu können)
- dann am 20.12 Versagungsbescheid weil ich die im ersten Schreiben angfeforderten Unterlagen nicht abgegeben haben soll (sind aber nachweislich in der Akte) - fehlende Mitwirkung kein Geld
- Widerspruch am 21.12 pers. abgegeben (Begründung: Unterlagen wurden abgegeben - Bescheid somit falsch), nochmals beim Sachbearbeiter auf meine finanzielle Situation hingewiesen, sollte wieder vertröstet werden , weiterer Sachbearbeiter hinzugezogen - keine Kärung, hat mich an Geschäftsführer verwiesen
- Gespräch mit Geschaftsführer + Sachbearbeiter( 1,5 h) , keine Klärung im Bezug auf die unterstellte eheähnliche Gemeinschaft, ..Zitat: ...meine Erklärungen dazu sind unglaubwürdig ..., habe mit Nachdruck auf meien finanzielle Situation hingewiesen, Bewilligung von 5 Tagessätzen a 11 €, ausserdem wurde erklärt das ein erneuter Hausbesuch statfinden soll
- dem habe ich bis auf weiteres widersproch da ich bereit bei einem mitgewirkt hab und eine gerichtliche Kärung mit grösster Wahrscheinlichkeit angesagt ist da die ARGE auf stur stellt
So nun habe ich vor gleich morgen beim SG einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen und mich auf den ergangenen Versagungsbescheid sowie meinen Widerspruch zu beziehen ...da die unterstellte eheähnliche Gemeinschaft bisher im offiziellen Schriftverkehr ja noch nicht aufgetaucht ist.
Was haltet Ihr denn davon ...
Danke schon mal und nen schönen 2. Weihnachtstag
:welcome: NeuOstfriese,
diese durch und durch sture Arge kann sich ja nur in Leer oder Aurich befinden?
Bisher hast Du richtig agiert :Respekt: und solltest nun auch den Gang vor das SG unternehmen.
Wenn Du die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen möchtest, der in Sachen SGB II und mit den hiesigen Verhältnissen bestens vertraut ist, dann melde Dich ruhig.
Gruss
effge (ebenfalls Ostfriesland) ;-)
NeuOstfriese
26.12.2005, 13:20
Danke effge !
Werd auf jeden Fall zum SG. Bleibt mir ja gar nichts anderes übrig. Hab keinen Cent mehr.
Den Anwalt zieh ich dann in Erwägung falls es dann richtig vor Gericht gehen sollte ...vielleicht reicht ja schon der Antrag auf einstweilige Anordnung aus um etwas Bewegung in die Sache zu kriegen.
Werde auf jeden Fall hier berichten ....
NeuOstfriese
02.01.2006, 06:46
So nun ein kleines Update.
- Antrag auf einstweilige Anordnung beim SG ist eingegangen und wrid bearbeitet
- Widerspruchsbescheid der ARGE ist angekommen
Jetzt ist auch die bisher nur mündlich geäusserte Unterstellung einer eheähnlichen Gemeinschaft aufgetaucht.
In der Begründung heisst es das der Hausbesuch ergeben hat das ich nicht in eigener abgeschlossenen Wohnung wohne (wie denn auch wenn WG), und deshalb eine eheähnlichen Gemeinschaft nicht ausgeschlossen werden kann. (allerdings auch nicht bewiesen)
Als weiteres Indiz gelte das das meine Mitbewohnerin schon einige Zeit vor dem Umzug bei mir gemeldet war. ARGE spricht von einer gemeinsamen Wohnung, was aber def. falsch ist.
In neuer Wohnung wurde Mitbewohnerin als Vermieterin angegeben da vorher mittels Vereinbarung (Untermietvertrag) die Kostenteilung für die neue Wohnung geregelt wurde und meine Miete auf das Konto der Mitbewohnerin überwiesen wird .... diese überweist dann die gesamte Miete an den Eigentümer. Dieser Weg wurde gegangen damit der Eigentümer nichts von dem ALG Antrag erfährt und wir so keine Nachteile bzw. Unanehmlichkeiten bekommen.
Im Mietvertrag stehen wir beide, da wir sonst die Wohnung nicht bekommen hätten.
Der Umzug erfolgte weil wir nun mehr Platz haben (hatte vorher nur 2-Zi Wohnung), und weil wir beide gern auf dem Land leben wollten.
Jetzt benötigt die ARGE nun um die KDU angemessenheit folgende Angaben :
- Nebenkosten d. Hauptmieters
- Untermieterlaubnis
- Nachweis d. Mitbewohnerin den Mietanteil von mir beim Finanzamt meldet
- Grundlage für Heiz und Nebenkosten
- Grundrissplan wo die gemeinsamen und die von mir angegebenen Räume eingezeichnet sind (obwohl ich die beim Hausbesuch explizit angegeben habe )
[/b]- Nachweis über Einkommen und Vermögen meiner Mitbewohnerin
- Angabe de Hauptmieters
Wenn ich dann das alles angegeben hab kann ich dann evtl. die Wohnkosten erhalten , fals die angemessen sind !
naja werd nun die Klage vorbereiten ...
Falls ihr ein paar tips habt -------> immer her damit.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Bis demnächst im Kasperltheater Deutschland[/b]
NeuOstfriese
06.01.2006, 06:35
So nächste Woche ist Anhörung vor Gericht wegen des Antrages auf einstweilige Anordnung.
Werd zu dem Termin gleich die Klage gegen den Widerspruchsbescheid abgeben. Vielleicht will sich der Richter ja Zeit sparen und entscheidet gleich mit.
StephanK
06.01.2006, 07:42
Werd zu dem Termin gleich die Klage gegen den Widerspruchsbescheid abgeben. Vielleicht will sich der Richter ja Zeit sparen und entscheidet gleich mit.Diese Hoffnung muss ich leider enttäuschen... :shock:
Da Du Dich doch ohne Anwalt durchzuschlagen scheinst, noch ein kleiner Hinweis: Es ist wichtig, den richtigen Klageantrag zu formulieren, obwohl die Gerichte da schon mal ein wenig nachhelfen. In Deinem Fall geht es darum,
die ARGE ... zu verpflichten, dem Kläger Arbeitslosengeld II in gesetzlicher Höhe für einen Alleinstehenden zuzüglich der nachgewiesenen Kosten der Unterkunft ab (Tag der Antragstellung) zu zahlen.
Der Punkt ist also nicht, den Widerspruchsbescheid anzufechten, sondern das Gericht dazu zu kriegen, auszusprechen: ARGE, Du musst zahlen... 8) Gutes Gelingen!
NeuOstfriese
06.01.2006, 09:02
In der Klage hätte ich den Antrag auch so gestellt, und evtl den Antrag auf Feststellung das keine eäG vorliegt ...was hältst du denn davon ?
Dadurch wäre schon ein gutes Stück Wind aus den Segeln der ARGE genommen .....
Ich gehe nämlich davon aus das das Argument für weitere Versuche genutzt wird die Sache zu verzögern ....
CU und danke Schonmal
StephanK
06.01.2006, 09:13
In der Klage hätte ich den Antrag auch so gestellt, und evtl den Antrag auf Feststellung das keine eäG vorliegt ...was hältst du denn davon ?Nix, und zwar weil die Frage nach der ehe(un)ähnlichen Gemeinschaft nur eine Voraussetzung für das ist, was Du eigentlich willst, nämlich Geld. Das Gericht wird diese Frage schon deswegen prüfen, weil die ARGE ja sagen wird: nix da, der soll sich von seiner Freundin finanzieren lassen.
Der eigentliche Klageantrag besteht darin, dass Du sozusagen dem Gericht wortwörtlich in den Mund legst, was Du als Entscheidung haben willst. Das aber wird immer so knapp wie möglich formuliert und auf das reduziert, was notfalls dann der Gerichtsvollzieher vollstrecken könnte.
Alles andere gehört in die Klagebegründung.
Hallo Neu Ostfriese, hallo alle,
Jetzt benötigt die ARGE nun um die KDU angemessenheit folgende Angaben :
- Nebenkosten d. Hauptmieters
- Untermieterlaubnis
- Nachweis d. Mitbewohnerin den Mietanteil von mir beim Finanzamt meldet
- Grundlage für Heiz und Nebenkosten
- Grundrissplan wo die gemeinsamen und die von mir angegebenen Räume eingezeichnet sind (obwohl ich die beim Hausbesuch explizit angegeben habe )
[/b]- Nachweis über Einkommen und Vermögen meiner Mitbewohnerin
- Angabe de Hauptmieters
zu Nebenkosten des Hauptmieters
- das würde doch heißen das Neu Ostfriese für die ARGE Auskünfte über Dritte einholen soll oder?
bei der Untermieterlaubnis auch
Nachweis d. Mitbewohnerin den Mietanteil von mir beim Finanzamt meldet auch
beim Grundrissplan erst recht
und beim Einkommen und Vermögen sowieso oder?
- im gesamten sind dies doch Forderungen die nur die Vermieterin dem Amt geben kann oder, und Neu Ostfriese ja nicht abgeben muß und kann da es sich ja bei seiner Vermieterin um eine Dritte Person handelt richtig?
vielleicht sehe ich da jetzt was falsch, bitte um Aufklärung.
MfG
border
In neuer Wohnung wurde Mitbewohnerin als Vermieterin angegeben (..)
Im Mietvertrag stehen wir beide...
Ich möchte ungern zu einer Verwirrung beitragen, aber dieser Widerspruch ist mir gerade aufgefallen.
NeuOstfriese
06.01.2006, 11:48
erst mal danke für die Beteiligung.
Wegen der Untermieterlaubnis und den anderen Daten würde ich schon rankommen da ich ja auch im Mietvertrag stehe allerdings ist die Grundlage für das Zusammeleben die Vereinbarung über die Teilmietzahlung die vor Abschluss des Mietvertrages getroffen wurde. Meine Mitbewohnerin(Vermieterin, nicht Eigentümerin der Wohnung) wollte sich ja vorher absichern das sie nicht im Ernstfall alleine auf den Kosten sitzen bleibt.
Meines Erachtens ist alleine die Vereinbarung und die darin enthaltenen Kosten zur Beurteilung der "Angemessenheit" grundlegend, oder liege ich da so daneben ?
so long ...
NeuOstfriese
06.01.2006, 11:55
Hallo effge
meine Mitbewohnerin wurde im Antrag als Vermieterin angegebne da sie von mir monatlich das Geld (laut Vereinbarung) bekommt. Die Eigentümerin sollte nicht angegeben werden da sich evtl. Nachteile ergeben könnten wenn sie erfährt das ich auf Harz gekommen bin ....
Wurde bei Antragsstellung auch so angegeben und auch erst mal so zur kenntnis genommen. Wenn darin ein eklatanter Fehler gelegen hätte dann hätte man mich ja darauf hinweisen müssen.
CU NeuOstfriese
Hallo Neu Ostfriese,
die Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag, in der Du dich verpflichtest einen entsprechenden Mietanteil zu zahlen, muß vom Amt anerkannt werden.
- nur leider ist diese Vereinbarung ja kein Mietvertrag, sondern nur eine Zahlungsverpflichtung für diesen.
was aber schon mal beweist das ihr getrennt wirtschaftet, falls es da sonst nichts gibt.
SO wie es aussieht steht dem von Seiten des Amtes nur ein nicht ausreichend formulierter und/oder glaubhafter Mietvertrag entgegen, b.z.w. das Amt versucht durch das Herstellen eines von ihm erdachten Konstrukts, oder durch das auferlegen von nicht erfüllbaren Forderungen die Zahlung zu vermeiden. -Dem Du dann aber in deiner Zusatzeigenschatft als zweiter Hauptmieter entgegen wirken kannst.
ein eheähnliches Verhältnis wird man ausschließen können, da ihr nicht die Kriterien dafür erfüllt.
ist es jetzt richtig gedacht?
also ich sehe keinen wirklichen Pferdefuß.
allerdings diese Untermietserlaubnis und der Nachweis vom Finanzamt wäre dann doch hinfällig oder, - Du stehst doch schon mit im Hauptmietvertrag.
hoffe jetzt nicht alles noch verkompliziert zu haben!
MfG
border
Danke Border, für das Formulieren der Gedanken, die auch ich hatte.
In unserer WG haben wir die gleichen Voraussetzungen:
- gemeinsamer Mietvertrag
- Vereinbarung zwischen mir und meinem Mitbewohner
In der Vereinbarung wurde u.a. die genaue Aufteilung der Kosten aufgelistet, da wir unterschiedlich grossen Wohnraum nutzen.
Beides (Mietvertrag und Vereinbarung) habe ich neben dem Nachweis des Energieversorges bei der ersten Antragstellung auf ALG II vorgelegt.
Von daher bedurfte es weder einer Untermieterlaubnis noch ein Nachweis über die Meldung an das Finanzamt. (Wobei der Nachweis wg. Finanzamt sicherlich ein grosser Kokolores ist, denn dies hat die ArGe nicht zu interessieren.)
NeuOstfriese
06.01.2006, 15:48
...danke Euch beiden.
Und ich dachte schon langsam meine Ansichten und meine Art des Zusammenlebens wären von einer anderen Welt.
Hab jetzt ja noch ein paar Tage ...werd mich gut auf den Termin vorbereiten ....Kopien machen ...nen paar Urteile,Entscheidungen raussuchen und dann nächste Woche an einen Richter geraten der die Fakten bzw. meine Erläuterungen richtig zu deuten weiss.
Danke für eure Unterstützung bis jetzt ....
Falls noch irgendwas einfällt ....ich schau hier täglich mal rein
Bis denne
NeuOstfriese
10.01.2006, 19:30
Heute kam ein Brief mit der Kopie der Stellungnahme der Arge vom Gericht.
ARGE beantragt die eintweilige anordnung zurückzuweisen da ich denen noch immer keine Neuigkeiten mitgeteilt habe.
Wie denn auch wenn die sich für meine Argumente nicht interessieren und auf stur stellen.
Naja bald ist ja Gerichtstermin ....mal sehen was der Richter sagt.
Bis denn
NeuOstfriese
14.01.2006, 06:31
...hab nun den Gerichtstremin hinter mich gebracht. Der Richter hat gleich auf eine endgültige Lösung hingewirkt und so kann ich mir nun die Klage erst mal sparen.
Der Vertreter der ARGE hat sich ganz schön ruhig verhalten wo es um das Thema Beweise für die eäG und die angeblich fehlende Mitwirkung ging.
Der Richter meinte auch das ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin und für Dritte keine Auskünfte beschaffen muss. Weiterhin merkte an das man selbst wenn man ein Liebespaar ist nicht gleich auch automatisch eine eäG so wie es von den ARGEn gerne behauptet.
Nur muss ich jetzt die Mietvereinbarung anpassen ....alles 50/50 ....und heizgeld bekomm ich dann hälftig nach vorlage der Heizölrechnung.
Weiterhin muss ich noch den Mietvertrag zur einsichtnahme vorlegen ....
Hoffe nun das es das war und ich mich nun wieder der Jobsuche widmen kann.
Ich schau auf jeden fall regelmässig rein und werd, wenns mir möglich ist , mich an den Diskussionen bzw Fragen beteiligen.
Jedenfalls kann ich jedem nur Mut machen den Gang vor Gericht nicht zu scheuen ...die Taktik der ARGEn ist zu einem Grossteil Einschüchterung.
PS: Da ich nun mein Geld bekomme , rückwirkend ab September, wie ist das eigentlich mit der Verzinsung. Ich meinte ich hätte da mal was von 4% gelesen (SGB 1)
StephanK
14.01.2006, 08:16
Das ist doch sehr erfreulich! :lol:
Der Richter scheint sich auch bemüht zu haben, die ARGE davon zu überzeugen, dass es so nicht geht. Wenn das gelingt, erspart er nicht nur sich selbst mehr Arbeit, sondern anderen Betroffenen auch eine Menge Ärger...
Dir wünsche ich, dass Du den bürokratischen "Rest" jetzt noch gut auf die Reihe kriegst, aber natürlich vor allem viel Erfolg bei Deiner dann wieder intensiveren Jobsuche!
Prima, Neuostfriese!!!
Gruss aus der Nachbarschaft :-)
Hallo Neu Ostfriese,
meinen Glückwunsch, und daß viele deinem Beispiel folgen mögen.
mit den 4% Verzinsung, da würde ich einfach erstmal abwarten was Du denn tatsächlich vom Amt für eine Nachzahlung bekommst.
- falls dann diese 4% fehlen kannst DU es beim Amt ja bemängeln, - ob das Amt jedoch verpflichtet ist diese (4%) zu zahlen ist mir nicht bekannt.
MfG
border
StephanK
14.01.2006, 11:59
Oh, die Frage nach der Verzinsung hatte ich überlesen... :oops: Gibt's schon (geregelt in § 44 SGB I (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975BJNE006001308.html)), aber erst ein halbes Jahr nach Antragseingang - keine besonders bürgerfreundliche Regelung. Ob es sooo lange gedauert hat, weiss ich nicht, aber wenn ja, kann man das natürlich einfordern!
NeuOstfriese
15.01.2006, 06:35
Danke allerseits !
wegen der Verzinsung war ja nur so nen Gedankenspiel ...bin froh das ich wenigstens so mein Geld nun bekomme. Hat ja nun kein halbes Jahr gedauert (so lange hätte ich auch gar nicht durchgehalten).
Also ...danke noch mal für die Hilfe hier ....
man liest sich :D
NeuOstfriese
20.01.2006, 06:27
...zu früh gefreut.
Nachdem eine Woche rum ist und ich immer noch keine Kohle hab, war ich gestern in der ARGE.... und wollte wenigstens nen Vorschuss, Darlehen wie auch immer da ich ohne Kohle dasitze.
Aber Fehlanzeige, Kohle gibts nicht ...im System steht nix vom Gericht. Da ist der letzte Stand mein Widerspruch. Der Mitarbeiter der für die ARGE mit vor Gericht war ....nicht erreichbar. Meine Akte ......noch in der Widerspruchstelle.
Selbst Gespräch mit Vorgesetzten brachte keine Lösung, lediglich will er sich heute darum kümmern und wenn er die Entscheidung vom Gericht vorliegen hat kann ich reinkommen und dann gibts evtl. nen Vorschuss.
Der hat gut reden, als obs so einfach ist ohne Kohle eben mal so 20km in die nächste Stadt zu fahren.
Ist echt ätzend wegen jedem Bisschen immer erst rumstressen zu müssen, und das man keinerlei Mittel an der Hand um irgendwas zu beschleunigen.
BTW. Ich meinte mal was gelesen zu haben das es einen Anspruch auf ein Darlehen im Notfall gibt. Kann mir einer helfen wo das steht ?
Aslo denne ....bis demnächst
StephanK
20.01.2006, 13:38
Jetzt muss ich nachfragen, wie genau denn diese "gütliche Einigung" beim Gericht aussah:
- War es eine eher informelle Geschichte: Die Behörde sagt zu, zu Deinen Gunsten zu entscheiden, und Du nimmst im Gegenzug die Klage zurück
ODER
- War es ein gerichtlicher Vergleich, in dem etwas von "vorläufig vollstreckbar" drinsteht. :?:
Im letzteren Fall kannst und solltest Du vollstrecken.
Falls Du einen Anwalt für den Prozess beauftragt hattest, sprich ihn wegen der Vollstreckung an. Wenn nicht, schick mir mal 'ne mail und gib die Gerichtsentscheidung im Wortlaut wieder.
NeuOstfriese
21.01.2006, 07:14
es war ein richtiger Vergleich.
Habe gestern mein Vorschuss bekommen. Das war nur die übliche Hinhalte bzw PiesackTechnik der ARGE. Die meinten rotzfrech das die Entscheidung gestern vormittag eingegangen ist (per Fax). Nur hatte ich vorher beim Gericht angerufen und die haben mir versichert das die Sachen schon vorgestern mittag per Fax an die Arge geschickt wurden.
Jedenfalls hab ich jetzt ein paar Pimperlinge in der Tasche und kann mir nun auch mal Sonntagsbrötchen kaufen *freu*
Jetzt muss nur noch der Bescheid kommen ....und das Geld fürs Heizöl.
Bis denn dann
StephanK
21.01.2006, 07:38
Nur hatte ich vorher beim Gericht angerufen und die haben mir versichert das die Sachen schon vorgestern mittag per Fax an die Arge geschickt wurden.... schlau, schlau! Anscheinend muss man das bei dieser ARGE leider auch sein, um nicht über'n Tisch gezogen zu werden :evil:
Dann guten Appetit beim Sonntagsfrühstück und hoffentlich kommt die Kohle für's Öl bald... :engel:
NeuOstfriese
28.01.2006, 06:40
...und weiter gehts.
So langsam reisst mir aber der Geduldsfaden.
Hab jetzt endlich den ersten Bescheid bekommen und bin fast aus allen Wolken gefallen.
Bescheid gilt von Ende September bis Ende Oktober. Im Berechnungsbogen sind aber nur die paar Tage vom September aufgeführt ! An keiner Stelle war ersichtlich was für Oktober gerechnet wurde, allerdings wurde mir mitgeteilt das ich für den Zeitraum nicht bedürftig sei ....
Ich bin also wieder mal zur ARGE gefahren und nachgefragt wieso das so ist.
Antwort war ...ich habe ja im September Gehalt bekommen ...das wird auch im Oktober angerechnet. Häh ?? im Oktober angerechnet obwohl ich im Oktober keinerlei Einkommen hatte. Es wurde etwas wirres vom Zuflussprinzip gefaselt. Ich wollte die rechtlichen Grundlagen für dieses Handeln wissen (Stichwort Informationspflicht der Behörde), wurde abgelehnt mit der Begründung : ....gibts nicht....jedenfalls ist der Bescheid richtig , und wenn mir das nicht passe, dann kann ich den ja überprüfen lassen, aber das wird keinen Erfolg haben....
Selbst der Verweis auf den gerichtlichen Vergleich und dessen Wortlaut brachte keine Einsicht.
Nun gut nachdem ich mit 2 SB und dem Abteilungsleiter versucht habe meinen Standpunkt darzulegen und evtl. eine einleuchtende Erklärung für das Verhalten der ARGE zu bekommen, bin ich dann unverrichteter Dinge wieder nach Hause gefahren.
Widerspruch ist nun unterwegs mit der Begründung das der Zufluss nur in dem Monat gegengerechnet werden darf wo er auch tatsächlich zufliesst....
Mal sehen ob die ARGE dann auch mit genauso viel Engagement mir bei der Jobsuche behilflich ist, wie jetzt beim hinhalten usw.
Für den Zeitraum Nov. bis jetzt soll der Bescheid schon unterwegs sein ...
bin ja schon gespannt.
bis dann ....
P.S. Das Geld fürs Heizöl hab ich doch tatsächlich schon bekommen. Nachdem es bisher nur Ärger gab ....etwas erfreuliches für zwischendurch.
StephanK
28.01.2006, 07:08
Nun, in diesem Punkt könnte die Behörde schon im Recht sein.
Das "Zuflussprinzip" besagt eigentlich nix weiter, als dass Einkommen in dem Monat (erstmals) angerechnet wird, in dem es anfällt oder zufließt. Dabei ist schnuppe, ob dieses Einkommen z.B. Lohn für den zurückliegenden Monat ist. Ich nenne das auch - und ich denke: anschaulicher - das "von-der-Hand-in-den-Mund-Prinzip".
Wenn dieser Zufluss Deinen monatlichen Bedarf (Regelsatz + Kosten der Unterkunft) übersteigt, wird sozusagen erwartet, dass Du in diesem Monat nicht etwa "in Saus und Braus" lebst (oder, was realistischer wäre, rückständige Rechnungen bezahlst oder was zurücklegst), sondern Deinen Lebensstandard weiter auf Hartz-IV-Niveau hältst und folglich auch im nächsten Monat noch was davon über hast, also gar nicht oder weniger bedürftig bist. Es geht also, wenn Du so willst, um die von Armen erwartete Bescheidenheit :roll:
Mal sehen ob die ARGE dann auch mit genauso viel Engagement mir bei der Jobsuche behilflich ist, wie jetzt beim hinhalten usw.Hmmm. Mach Dir nicht zu viel Hoffnung.... :mad:
Aber wenigstens sitzt Du nicht im Kalten... :-)
NeuOstfriese
28.01.2006, 07:30
Nun, in diesem Punkt könnte die Behörde schon im Recht sein.
Das "Zuflussprinzip" besagt eigentlich nix weiter, als dass Einkommen in dem Monat (erstmals) angerechnet wird, in dem es anfällt oder zufließt. Dabei ist schnuppe, ob dieses Einkommen z.B. Lohn für den zurückliegenden Monat ist. Ich nenne das auch - und ich denke: anschaulicher - das "von-der-Hand-in-den-Mund-Prinzip".
...ahja. Allerdings macht mich das schon stutzig das im Berechnungsbogen der Oktober gar nicht auftaucht. Wenn schon irgendwas angerechnet wird muss doch das auch nachvollziehbar dargestellt werden.
Ich hab noch folgendes zu dem Thema gefunden :
„ ...Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs wird das Einkommen und Vermögen, das im jeweiligen Bedarfszeitraum zufließt, dem in dieser Zeit bestehenden Bedarf gegenüber gestellt. Der Bedarfszeitraum umfasst – unabhängig vom Tag der Antragstellung - grundsätzlich den jeweiligen Kalendermonat.
Die Zuordnung eines Einkommenszuflusses zu einem bestimmten Bedarfszeitraum hängt grundsätzlich nicht davon ab, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Bedarfszeitraums das Einkommen zufließt (BVerwG 5 C 68/03). ...“
Wenn das Vorgehen der ARGE rechtens ist wird sie das ja dann hoffentlich im Widerspruchsbescheid erläutern
CU ....nen schönes WE noch
StephanK
28.01.2006, 07:51
Wenn dieser Zufluss Deinen monatlichen Bedarf (Regelsatz + Kosten der Unterkunft) übersteigt, wird sozusagen erwartet, dass Du in diesem Monat nicht etwa "in Saus und Braus" lebst (oder, was realistischer wäre, rückständige Rechnungen bezahlst oder was zurücklegst), sondern Deinen Lebensstandard weiter auf Hartz-IV-Niveau hältst und folglich auch im nächsten Monat noch was davon über hast, also gar nicht oder weniger bedürftig bist.Nach nochmaligen Nachdenken muss ich mich zu diesem Punkt korrigieren - sorry!
Im nächsten Monat (also dem Monat nach dem des "Zuflusses") zählt das eigentlich nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen!
Wenn Du also einen Monatsbedarf von 600 € hast und eine Einnahme von 800 €, bist Du im Monat des Zuflusses überhaupt nicht bedürftig und kriegst nix. Im darauffolgenden Monat kann aber der "Rest" von 200 € nicht erneut als Einkommen angerechnet werden, sondern nur als Vermögen. Falls Du dadurch aber über Deine Vermögensfreibeträge kommst (weil Du sie schon ausschöpfst), wird erwartet, dass Du von Deinem "überschüssigen" Vermögen lebst, bis es wieder an die Freibetragsgrenze abgeschmolzen ist. Wenn Du aber Deinen Vermögensfreibetrag nicht ausgeschöpft hast, kannst Du den Rest in den Sparstrumpf stecken und bist trotzdem bedürftig.
Alle Klarheiten beseitigt? :wink:
NeuOstfriese
28.01.2006, 17:29
gut das du es genauso siehst.
Man sollte nicht glauben was heute in der Post war.
Richtig ...der Bescheid von November bis jetzt.
Ich hatte schon so ein doofes Gefühl bevor ich den Brief aufgemacht habe ...und siehe da ...zurecht.
Die haben mir für November 304 € sonstiges Einkommen angerechnet ....nach längerem Grübeln kann das ja nur der Rest vom Septembergehalt sein (welches mit 900 € nicht gerade üppig war)
Oh mann hört denn das nie auf ....
Jetzt muss ich den nächsten Widerspruch abfassen. Würde meine Energie lieber in die Jobsuche stecken.
bis denne
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