ASpider
27.12.2005, 14:18
Hallo,
ich habe eine Frage an euch. Es geht hierbei um einen Bescheid in dem das ALG II gekürzt wird mit der Begründung, die Wohnung sei zu teuer.
Im Detail:
- Der Antragsteller ist meine Mutter, sie ist seit 2000 Witwe und bezieht Witwenrente.
- Sie wohnt alleine in einer 3-Wohnung. Hierfür zahlte sie bisher 370€ Warmmiete.
- In Ihrem ALG II Bescheid ab 1.1.2005 - 31.6.2005 und in der Weiterbewilligung bis zum 31.12.2005 wurde ihr dieser Wohnraum und die Miete ohne Einschränkung bewilligt.
- Bei der Nebenkostenabrechnung die sie der ARGE weitergab und der daraus resultierende Mietanpassung, stellten die ARGE fest das sie 2005 einen viel zu hohen Mietzuschuß bekam und daher kein Anspruch auf Übernahme der Abrechnug besteht. Dies ist ersteinmal ok.
- Jetzt kommt aber der Bescheid für 2006. Hier beruft sich die ARGE auf eine im November 2004 getroffenen Regelsatz von max. 290€ Miete. Daraufhin werde am 1.1.2006 nur noch der ihr zustehende Satz gezahlt.
- Als folge wird ihr nur noch knapp 90€ statt der bisherigen 170€ monatlich überwiesen. Bisher hatte sie über die Hälfte der Miete aus ihrer Witwenrente bezahlt.
Jetzt meine Fragen:
Ich dachte immer die "Kosten für Unterkunft und Heizung" sind nicht gleichzusetzen mit dem "zustehende Kosten für Unterkunft und Heizung", d.h. 290€ sind ihr, meiner Mutter, max. zustehende Zuschüße und die Differenz zur realen Miete müßte selber aufgebracht werden?
Und wenn der Regelsatz der ARGE bekannt war, wieso wurde meine Mutter nicht schon früher darauf hingewießen und ihr ein Frist eingeräumt sich eine neue Wohnung zu suchen? Die ARGE erwähnte nie eine Silbe, aber jetzt wollen sie ohne Frist den Bescheid kürzen!
ich habe eine Frage an euch. Es geht hierbei um einen Bescheid in dem das ALG II gekürzt wird mit der Begründung, die Wohnung sei zu teuer.
Im Detail:
- Der Antragsteller ist meine Mutter, sie ist seit 2000 Witwe und bezieht Witwenrente.
- Sie wohnt alleine in einer 3-Wohnung. Hierfür zahlte sie bisher 370€ Warmmiete.
- In Ihrem ALG II Bescheid ab 1.1.2005 - 31.6.2005 und in der Weiterbewilligung bis zum 31.12.2005 wurde ihr dieser Wohnraum und die Miete ohne Einschränkung bewilligt.
- Bei der Nebenkostenabrechnung die sie der ARGE weitergab und der daraus resultierende Mietanpassung, stellten die ARGE fest das sie 2005 einen viel zu hohen Mietzuschuß bekam und daher kein Anspruch auf Übernahme der Abrechnug besteht. Dies ist ersteinmal ok.
- Jetzt kommt aber der Bescheid für 2006. Hier beruft sich die ARGE auf eine im November 2004 getroffenen Regelsatz von max. 290€ Miete. Daraufhin werde am 1.1.2006 nur noch der ihr zustehende Satz gezahlt.
- Als folge wird ihr nur noch knapp 90€ statt der bisherigen 170€ monatlich überwiesen. Bisher hatte sie über die Hälfte der Miete aus ihrer Witwenrente bezahlt.
Jetzt meine Fragen:
Ich dachte immer die "Kosten für Unterkunft und Heizung" sind nicht gleichzusetzen mit dem "zustehende Kosten für Unterkunft und Heizung", d.h. 290€ sind ihr, meiner Mutter, max. zustehende Zuschüße und die Differenz zur realen Miete müßte selber aufgebracht werden?
Und wenn der Regelsatz der ARGE bekannt war, wieso wurde meine Mutter nicht schon früher darauf hingewießen und ihr ein Frist eingeräumt sich eine neue Wohnung zu suchen? Die ARGE erwähnte nie eine Silbe, aber jetzt wollen sie ohne Frist den Bescheid kürzen!