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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach einem Jahr, ohne Ankündigung, Mietzuschuß gekürzt!


ASpider
27.12.2005, 14:18
Hallo,

ich habe eine Frage an euch. Es geht hierbei um einen Bescheid in dem das ALG II gekürzt wird mit der Begründung, die Wohnung sei zu teuer.

Im Detail:
- Der Antragsteller ist meine Mutter, sie ist seit 2000 Witwe und bezieht Witwenrente.
- Sie wohnt alleine in einer 3-Wohnung. Hierfür zahlte sie bisher 370€ Warmmiete.

- In Ihrem ALG II Bescheid ab 1.1.2005 - 31.6.2005 und in der Weiterbewilligung bis zum 31.12.2005 wurde ihr dieser Wohnraum und die Miete ohne Einschränkung bewilligt.

- Bei der Nebenkostenabrechnung die sie der ARGE weitergab und der daraus resultierende Mietanpassung, stellten die ARGE fest das sie 2005 einen viel zu hohen Mietzuschuß bekam und daher kein Anspruch auf Übernahme der Abrechnug besteht. Dies ist ersteinmal ok.

- Jetzt kommt aber der Bescheid für 2006. Hier beruft sich die ARGE auf eine im November 2004 getroffenen Regelsatz von max. 290€ Miete. Daraufhin werde am 1.1.2006 nur noch der ihr zustehende Satz gezahlt.

- Als folge wird ihr nur noch knapp 90€ statt der bisherigen 170€ monatlich überwiesen. Bisher hatte sie über die Hälfte der Miete aus ihrer Witwenrente bezahlt.


Jetzt meine Fragen:
Ich dachte immer die "Kosten für Unterkunft und Heizung" sind nicht gleichzusetzen mit dem "zustehende Kosten für Unterkunft und Heizung", d.h. 290€ sind ihr, meiner Mutter, max. zustehende Zuschüße und die Differenz zur realen Miete müßte selber aufgebracht werden?

Und wenn der Regelsatz der ARGE bekannt war, wieso wurde meine Mutter nicht schon früher darauf hingewießen und ihr ein Frist eingeräumt sich eine neue Wohnung zu suchen? Die ARGE erwähnte nie eine Silbe, aber jetzt wollen sie ohne Frist den Bescheid kürzen!

StephanK
27.12.2005, 16:33
:welcome: ASpider,
denkbar wäre folgendes: Wenn eine Alg II-Bezieherin längere Zeit eine Wohnung aufrechterhält, deren Miete wegen Überschreitung der Mietobergrenzen nur teilweise vom Amt übernommen wird, und den Rest der Miete aus dem Regelsatz bezahlt, kann das Amt auf die Idee kommen, dass da irgendwo noch verschwiegene Einkünfte wären, weil man aus dem Regelsatz eigentlich ja nix für die Miete abknapsen kann, denn er reicht ja sowieso nur mal gerade eben so.
Aber selbst wenn das zuträfe, müsste einem solchen Verdacht auf angemessene Weise nachgegangen werden, nämlich durch eine Nachfrage, ob alle Einkünfte ordnungsgemäß angegeben wurden.

Du hast schon recht: Eine Kürzung der Miete "einfach so" kommt auch dann nicht in Frage, wenn dies dem Amt schon länger bekannt ist, es aber nicht darauf reagiert hat. Der korrekte Weg wäre, ihr mitzuteilen, dass die Kosten der Unterkunft unangemessen hoch sind und sie aufzufordern, bis zu einer bestimmten Frist die Unterkunftskosten (durch Umzug, Untervermieten oder wie auch immer) zu senken. Nur wenn innerhalb dieser Frist keine Veränderung wenigstens in die Wege geleitet ist, kann das Amt die Mietzahlung kürzen.

Sie sollte also erst mal alles selbst nachrechnen (einschließlich der [korrekten?] Anrechnung der Witwenrente) und dann Widerspruch einlegen, vor allem mit der Begründung, dass sie bisher nicht zur Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert worden sei.

ASpider
27.12.2005, 19:12
Hallo StephanK,

ich habe mich vielleicht etwas Unklar ausgedrückt.
Meine Mutter bekommt eine W.-Rente von rund 550€, genau hab ich es jetzt nicht im Kopf. Somit bekommt sie schon einmal nicht die Regelleistung hat aber noch ein Einkommensüberhang. Dieser wird nun gegen die Miete gerechnet und am Ende bekommt sie was ihr zusteht.
Damit hat sie nun ja kein Problem, sondern eher damit warum man ihr 1 Jahr lang die Wohnung ohne Probleme gönnt, das Amt zahlte 170€ und nun rechnet man so das sie am Ende nur noch 90€ erhält und ihr für 2006 gesagt wird Wohnung ist um 80€ zu teuer.

Betroffener
27.12.2005, 20:41
Hallo,

hier würde ich mal überlegen, ob eventuell Wohngeld in Verbindung mit der Rente keine Alternative wäre.

Dann entfiele auf jeden Fall der Stress mit dem Amt.