sanchez
07.01.2007, 14:30
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen
ich schilder mal meinen fall, habe von anfang des jahres 2005 bis 2006 ende ALG I bekommen habe also meinen anspruch voll ausgeschöpft
und wäre eigentlich danach ins ALG II gefallen hatte auch schon den ALG II Antrag geholt und dann im Merkblatt gelesen das ich zu viel geld habe
und somit keinen anspruch auf ALG II habe also habe ich einen monat von meinen ersparten gelebt und dann glücklicherweisse eine arbeit gefunden
alerdings wurde mir nach 3 monaten probezeit gekündigt. Nun war ich wieder eineinhalb monate zu hause und habe von meinem erspartem gelebt mich aber arbeitslos gemeldet. dann bekam ich arbeit über eine zeitarbeitsfirma und habe dort ein halbes jahr gearbeitet bis ich gekündigt worden bin.
nun bin ich wieder arbeitslos und hab das auch beim ab amt gemeldet beziehe aber keine leistungen da in diesem merkblatt
der arbeitsagentur steht das man die anwartschaftszeit erfüllen muss das heisst man muss inerhalb von 2 jahren mindestens 360 tage in einem versicherungspflichtigem arbeitsvehältniss gewessen sein habe aber jetzt nur 260 tage bis jetzt.
nun würde mich mein ehemaliger chef noch 4 monate einstellen das ich auf die 360 tage komme und so wenigstens ALG I bekomme bis ich was anderes finde.
NUN DIE EIGENTLICHE FRAGE.
LÄuft jetzt die Anwartschafts zeit ab dem zeitpunkt an seit dem anspruch auf ALG I abgelaufen ist weil dann würden mir nur noch 100 tage fehlen,
oder fängt die anwartschaftszeit immer wieder neu an sobald ich wenn ich wo gekündigt werde ins arbeitsamt gehe
und mich arbeitslos melde ( weil dann würden jetzt die 260tage einfach wegfallen und ich würde wieder von null anfangen)
HELFT MIR BITTE:wut:
ich schilder mal meinen fall, habe von anfang des jahres 2005 bis 2006 ende ALG I bekommen habe also meinen anspruch voll ausgeschöpft
und wäre eigentlich danach ins ALG II gefallen hatte auch schon den ALG II Antrag geholt und dann im Merkblatt gelesen das ich zu viel geld habe
und somit keinen anspruch auf ALG II habe also habe ich einen monat von meinen ersparten gelebt und dann glücklicherweisse eine arbeit gefunden
alerdings wurde mir nach 3 monaten probezeit gekündigt. Nun war ich wieder eineinhalb monate zu hause und habe von meinem erspartem gelebt mich aber arbeitslos gemeldet. dann bekam ich arbeit über eine zeitarbeitsfirma und habe dort ein halbes jahr gearbeitet bis ich gekündigt worden bin.
nun bin ich wieder arbeitslos und hab das auch beim ab amt gemeldet beziehe aber keine leistungen da in diesem merkblatt
der arbeitsagentur steht das man die anwartschaftszeit erfüllen muss das heisst man muss inerhalb von 2 jahren mindestens 360 tage in einem versicherungspflichtigem arbeitsvehältniss gewessen sein habe aber jetzt nur 260 tage bis jetzt.
nun würde mich mein ehemaliger chef noch 4 monate einstellen das ich auf die 360 tage komme und so wenigstens ALG I bekomme bis ich was anderes finde.
NUN DIE EIGENTLICHE FRAGE.
LÄuft jetzt die Anwartschafts zeit ab dem zeitpunkt an seit dem anspruch auf ALG I abgelaufen ist weil dann würden mir nur noch 100 tage fehlen,
oder fängt die anwartschaftszeit immer wieder neu an sobald ich wenn ich wo gekündigt werde ins arbeitsamt gehe
und mich arbeitslos melde ( weil dann würden jetzt die 260tage einfach wegfallen und ich würde wieder von null anfangen)
HELFT MIR BITTE:wut: