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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwartschaftszeit mit Pausen


sanchez
07.01.2007, 14:30
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen

ich schilder mal meinen fall, habe von anfang des jahres 2005 bis 2006 ende ALG I bekommen habe also meinen anspruch voll ausgeschöpft
und wäre eigentlich danach ins ALG II gefallen hatte auch schon den ALG II Antrag geholt und dann im Merkblatt gelesen das ich zu viel geld habe
und somit keinen anspruch auf ALG II habe also habe ich einen monat von meinen ersparten gelebt und dann glücklicherweisse eine arbeit gefunden

alerdings wurde mir nach 3 monaten probezeit gekündigt. Nun war ich wieder eineinhalb monate zu hause und habe von meinem erspartem gelebt mich aber arbeitslos gemeldet. dann bekam ich arbeit über eine zeitarbeitsfirma und habe dort ein halbes jahr gearbeitet bis ich gekündigt worden bin.

nun bin ich wieder arbeitslos und hab das auch beim ab amt gemeldet beziehe aber keine leistungen da in diesem merkblatt
der arbeitsagentur steht das man die anwartschaftszeit erfüllen muss das heisst man muss inerhalb von 2 jahren mindestens 360 tage in einem versicherungspflichtigem arbeitsvehältniss gewessen sein habe aber jetzt nur 260 tage bis jetzt.

nun würde mich mein ehemaliger chef noch 4 monate einstellen das ich auf die 360 tage komme und so wenigstens ALG I bekomme bis ich was anderes finde.

NUN DIE EIGENTLICHE FRAGE.
LÄuft jetzt die Anwartschafts zeit ab dem zeitpunkt an seit dem anspruch auf ALG I abgelaufen ist weil dann würden mir nur noch 100 tage fehlen,
oder fängt die anwartschaftszeit immer wieder neu an sobald ich wenn ich wo gekündigt werde ins arbeitsamt gehe
und mich arbeitslos melde ( weil dann würden jetzt die 260tage einfach wegfallen und ich würde wieder von null anfangen)

HELFT MIR BITTE:wut:

StephanK
07.01.2007, 15:42
:welcome: Sanchez,
bitte lies zunächst die Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_anwartschaftszeit) zum Thema.

Die Anwartschaftszeit wird immer rückblickend vom Ende des Arbeitsverhältnisses berechnet. Wenn Du also ab morgen noch vier Monate bis 7. Mai arbeiten würdest, läuft die Rahmenfrist vom 8.5.05 bis 7.5.07, ABER längstens bis zurück zum letzten Alg-Bezug. Wenn dieser, wie Du schreibst, bis Ende 2006 dauerte, dann ist erstreckt die Rahmenfrist sich nur auf den Zeitraum 1.1.07-7.5.07 und ist zu kurz, um einen neuen Anspruch auf Alg überhaupt erwerben zu können. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem man zuletzt Alg bezogen hat.

Seebarsch
07.01.2007, 18:09
Hallo sanchez,
da Dein letzter Anspruch auf Alg ja wohl leider erschöpft ist, musst Du bei jeder Alo-Meldung nach einer Beschäftigung genau zwei Jahre zurückschauen und sehen, ob Du in diesem Zeitraum mindestens 360 Kalendertage Beschäftigung findest!
:confused:

sanchez
10.01.2007, 19:40
danke das hat mir schon weitergeholfen:danke: