rosadelfin
27.12.2005, 18:47
hallo
habe ja gesagt ich melde mich wenn ich was neues habe....
also habe heute mit einer sehr netten dame im berliner senat telefoniert... und die hat mir das bestätigt was das job center schon sagte...
die neuen KdU richtlinien beziehen sich nur auf den bereits vorhandenen wohnraum...
will man aber umziehen in eine größere wohnung dann zählt folgene rechnung
man darf in eine größere wohnung umziehen wenn in der regel nicht folgender wohnraum zur verfügung steht...(ohne küche und ohne nebenräume)
für 2 personen 1 wohnraum mit insgesamt 30qm wohnfläche
für 3 personen 2 wohnräume mit insgesamt 50qm wohnfläche
für 4 und 5 personen 3wohnräume mit insgesamt 65qm wohnfläche
ab 6 personen 4 wohnräume mit insgesamt 80qm wohnfläche
werde trotzdem widerspruch einlegen , denn wer nicht kämpft hat verloren....
lg
rosadelfin
habe ja gesagt ich melde mich wenn ich was neues habe....
also habe heute mit einer sehr netten dame im berliner senat telefoniert... und die hat mir das bestätigt was das job center schon sagte...
die neuen KdU richtlinien beziehen sich nur auf den bereits vorhandenen wohnraum...
will man aber umziehen in eine größere wohnung dann zählt folgene rechnung
man darf in eine größere wohnung umziehen wenn in der regel nicht folgender wohnraum zur verfügung steht...(ohne küche und ohne nebenräume)
für 2 personen 1 wohnraum mit insgesamt 30qm wohnfläche
für 3 personen 2 wohnräume mit insgesamt 50qm wohnfläche
für 4 und 5 personen 3wohnräume mit insgesamt 65qm wohnfläche
ab 6 personen 4 wohnräume mit insgesamt 80qm wohnfläche
werde trotzdem widerspruch einlegen , denn wer nicht kämpft hat verloren....
lg
rosadelfin