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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falschberechnung Unterkunftskosten - Widerspruch


Trish
07.01.2007, 15:51
Hallo liebe Forengemeinde,

Mitte November erhielt ich meinen ALG2-Bescheid mit Datum vom 09.11.06, auf diesem waren meine Kosten für die Unterkunft falsch berechnet.

Berechnung: 200€ Miete & 52€ Nebenkosten

Tatsächliche Kosten: 200€ Kaltmiete, 35€ Nebenkosten & 52€ Heizkostenabschlag (zahlbar an den Gasversorger, ausschließlich für den betrieb der Heizung, Wasser wird über Strom erwärmt).

Am 14.11.06 habe ich den Widerspruch geschieben, welcher zum 27.11.06 als eingegangen bestätigt wurde (schriftlich, mit Stempel & Unterschrift).
Somit liege ich jedenfalls schonmal innerhalb der 1-Monatsfrist.

Wie lange dauert es denn nun bis der Widerspruch bearbeitet & der Bescheid neu berechnet wird, sowie mir die monatlich fehlenden 35€ Nebenkosten nachbezahlt werden (inzwischen 70€ für 2 Monate)?

Oder stehen mir die tatsächlichen Miet-, Neben- & Heizkosten gar nicht zu?

Danke schonmal :)

Seebarsch
07.01.2007, 18:27
Hallo Trish,
ein Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten bearbeitet sein. Ist das nicht der Fall kann man eine Untätigkeitsklage einreichen.
:confused:

Trish
07.01.2007, 19:35
Danke, dann muss ich wohl noch bis zu 2 Monate warten...
Aber zustehen tun mir in dem Fall doch die tatsächlich anfallenden Kosten i.H.v. 287€ für 48m² oder?

Trish
04.03.2007, 11:15
Die 3 Monate sind mittlerweile um, zusätzlich habe ich vor über 3 Monaten auch einen Antrag auf Kostenübernahme einer Matratze gestellt, da ich in meiner alten Wohnung kein Bett hatte, davor mit meiner Ex zusammen gewohnt habe (vor ALG2), zählt dies als Erstausstattung. Momentan schlafe ich, trotz vorhandenem Schlafzimmer, auf der Couch :wut:

Wie stelle ich denn jetzt die Untätigkeitsklage?
Zuständig ist das Sozialgericht Düsseldorf.

Danke :o

StephanK
04.03.2007, 11:19
Oder stehen mir die tatsächlichen Miet-, Neben- & Heizkosten gar nicht zu?Um erst noch mal zu Sachfrage zurückzukommen, bevor man sich über Verfahrensfragen den Kopf zerbricht:
Bist Du sicher, dass Miete und Wohnungsgröße im Rahmen der Angemessenheit liegen? Wenn nicht, geht das allerdings aus dem Alg II-Bescheid hervor - oder müsste jedenfalls.

Trish
04.03.2007, 11:29
Vor meinem Umzug habe ich mir das Ok von der Arge geholt, die Wohnung ist zwar ein paar m² zu groß (48 statt 45m²), liegt aber mit dem Mietpreis innerhalb der Angemessenheit.
Aus dem Bescheid geht auch nichts dergleichen hervor, im Berechnungsbogen fehlen einfach nur komplett die an den Vermieter zu zahlende Nebenkosten (35€).
Mietvertrag inkl. Angaben der zu zahlenden Beträge (200€ Miete + 35€ NK) & Berechnung des Gasabschlags für die Heizkosten vom Gasversorger (52€) lagen der Arge von Anfang an vor.
Aufschlüsselung:
Regelsatz 345€
Kosten für Wohnraum 252€
=597€ abzüglich 30€ Einbehalt für die Abzahlung der Kaution an die Arge = 567€ monatliche Überweisung.
Es müssten aber nach Abzug der 30€, 602€ sein...
345€ Regelsatz
200€ Miete
35€ NK
52€ Gasabschlag

Mittlerweile fehlen mir 140€ für 4 Monate...

StephanK
04.03.2007, 11:41
Na, ich hoffe mal, dass das dann so richtig ist. "Nebenkosten" existieren bei der Alg II-Berechnung eigentlich nicht als Extra-Posten: Sie gehören schlicht zu den "Kosten der Unterkunft" (im Unterschied zu den separat zu berechnenden Heizkosten). Anders ausgedrückt, im "mietvertragsdeutsch": "Kosten der Unterkunft" bedeutet die Brutto-Kaltmiete, also einschließlich dessen, was Du als Nebenkosten bezeichnest. Darin könnten sich auch Posten verbergen, die nicht so ohne weiteres übernommen werden, z.B. die Kosten für einen Kabelanschluss (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_kabelanschluss).

Hab' bitte Verständnis dafür, dass ich so hartnäckig "nachbohre", aber ein Gerichtsverfahren sollte nur das letzte Mittel sein, und vorher ist es schneller und einfacher, alles abzuklopfen, was sonst noch hinter einer solchen Diskrepanz stecken könnte.

Trish
04.03.2007, 11:54
Kabelanschluss ist nicht vorhanden, das sind nur die Kosten für Müll, Abwasser, Frischwasser, etc., keine Sonderkosten...

Vor meinem aktuellen Antrag hatte ich noch keinen Gasbezug, aber gleiche Miete (Gas war noch nicht angemeldet, da ich nur 1 Haus weiter gezogen bin, habe ich zwar schon für diese Wohnung Miete gezahlt, aber noch in der Alten gewohnt, da hatte ich dann keine Mietzahlung, interne Regelung vom Vermieter & mir), zu der Zeit wurden die 235€ Miete (inkl. NK) von der Arge gezahlt, erst seit dem ich die Heizkosten mit angegeben habe, wurden die NK einfach weg gelassen & statt dessen nur der Gasabschlag gezahlt.

Edit:
Ich möchte ja eigentlich gar nicht klagen, sondern das Geld :wut:

StephanK
04.03.2007, 12:01
Aha, der Mann hat Gas! 8)
Dort könnte der Hund begraben liegen, jedenfalls dann, wenn das Gas sowohl zur Heizung als auch zur Warmwasserbereitung dient, denn die Warmwasserbereitung muss aus dem Regelsatz bezahlt werden. Wenn es keine zwei Gaszähler gibt oder alles von einem Gerät (Gastherme) erledigt wird, dann gibt es von den Heizkosten einen rechnerischen Abzug für den Warmwasseranteil.
Könnte das dahinterstecken, fragt sich der Alg II-Sherlock Holmes...? :engel:

Trish
04.03.2007, 12:07
Nein, der Gasbezug dient ausschließlich dem Betrieb der Heizung, Warmwasser läuft über Strom, so steht das auch im Mietvertrag.
Mit diesen Kosten hat die Arge also gar nichts zu tun, Strom zahle ich ja komplett selber.

StephanK
04.03.2007, 12:40
OK, gängige Fehlerquellen und Fallstricke hätten wir also ausgeschlossen... (sorry, das mit dem Warmwasser hattest Du eingangs schon geschrieben, aber ich hatte versäumt, noch mal nachzulesen).

Von der Verfahrensseite her ist dann tatsächlich eine Klage zulässig. Zuständiges Gericht ist das Sozialgericht Düsseldorf, dessen website (http://www.sg-duesseldorf.nrw.de/) ich Dir zum Studium empfehle. Wenn Du sie selbst in die Hand nehmen willst, achte vor allem darauf, den Klagegegner korrekt zu bezeichnen (z.B. die ARGE xyz, vertreten durch Geschäftsführer, und zwar die Hauptstelle der ARGE), den angegriffenen Bescheid und bisherigen Schriftverkehr jeweils zweifach in Fotokopien mitzuschicken.

Der Klageantrag sollte in etwa lauten, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger Kosten der Unterkunft in gesetzlicher Höhe seit <1. Tag des Bewilligungszeitraumes> zu zahlen.

Zur Begründung schilderst Du einfach knapp den bisherigen Ablauf und erklärst, warum Du den Bescheid für falsch hältst.

Es erscheint mir in Deinem Fall nicht aussichtsreich, die Klage mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verbinden, weil die ganze Sache sich jetzt schon vier Monate hinzieht. Das ist zu lange, um noch eine besondere Eilbedürftigkeit annehmen zu können. Leider bedeutet das auch, dass Du Dich mit einiger Geduld wirst wappnen müssen.

Gutes Gelingen!

Trish
04.03.2007, 12:56
Danke, das wollte ich wissen :danke:

Macht es denn Sinn das zusammen mit der Aufforderung zur Zahlung der Matratze als Erstausstattung zu verbinden?
(Ein Bett habe ich mir bereits selbst besorgt, mir fehlt nur die Matratze)

StephanK
04.03.2007, 13:15
Da, wenn ich es richtig verstanden habe, alles "in einem Aufwasch" beantragt worden war, ist das möglich.
Allerdings weiss ich nicht, wie das mit den Erstausstattungen in Deinem Kreis geregelt ist (ist 'ne kommunale Leistung und deswegen überall anders). Teilweise gibt es Festbeträge, teilweise auch nur Sachleistungen. Du solltest Dich also informieren, wie die Handhabung vor Ort ist und dann den Klageantrag darauf abstimmen.

Trish
04.03.2007, 13:20
Das wurde nicht in einem Abwasch gemacht, den Antrag auf Übernahme der Kosten für die Erstausstattung habe ich bereits mit dem Folgeantrag ALG2 gestellt (November 2006), zusammen mit Antrag auf Kostenübernahme Renovierung (wurde abgelehnt), auf den Antrag zur Übername der Matratze wurde dabei aber nicht eingegangen, viel quasi unter den Tisch, warum weiß ich nicht.

Das eine wäre also Bearbeitung des Antrags (Matratze), das andere Bearbeitung des Widerspruchs (Unterkunftskosten).

Wie finde ich denn raus wie das hier (Kreis Mettmann) geregelt wird?

StephanK
04.03.2007, 13:33
Wie finde ich denn raus wie das hier (Kreis Mettmann) geregelt wird?Entweder Du fragst Deine ARGE, und zwar sehr konkret, dass Du gerne mal die geltenden Regeln für Wohnungserstausstattungen einsehen würdest, oder Du findest etwas auf der website des Kreises (http://www.kreis-mettmann.de/). Es kann auch ganz spannend sein, sich mal direkt an geeignet erscheinende Mitglieder im Sozialausschuss des Kreistages zu wenden...

Trish
20.03.2007, 08:10
Wahnsinn!!!!
Nach über 5 Monaten Bearbeitungszeit habe ich nun einen Bescheid bekommen!
Meinem Widerspruch wird vollständig entsprochen, die Beträge werden nachgezahlt! Fragt sich nur wie lange das wieder dauert...

:sensationell:

StephanK
20.03.2007, 09:03
Erfreulich!
Deine ARGE ist aber wohl wirklich nicht die einzige, bei der die Bearbeitungszeit für Widersprüche indiskutabel lang ist. Deswegen landet ja so viel bei den Sozialgerichten, die dadurch ihrerseits völlig überlastet sind...
Aber um das zu ändern, müsste man ja Leute einstellen - und die wollen auch noch Lohn... :wink: Aber in den Widerspruchsstellen arbeitslose Juristen als 1-€-Jobber einzusetzen traut man sich dann doch nicht, weil man sich an fünf Fingern abzählen kann, dass die sehr wohl wüssten, dass es sich um keine zusätzliche Aufgabe handelt und rebellieren würden... :engel:

Trish
20.03.2007, 09:12
Aber um das zu ändern, müsste man ja Leute einstellen - und die wollen auch noch Lohn... :wink:


Dabei sind die doch vollgestopft mit unqualifizierten Ex-Telekom-Mitarbeitern & befristeten 6-Monats-Kräften :razz:


Aber in den Widerspruchsstellen arbeitslose Juristen als 1-€-Jobber einzusetzen traut man sich dann doch nicht, weil man sich an fünf Fingern abzählen kann, dass die sehr wohl wüssten, dass es sich um keine zusätzliche Aufgabe handelt und rebellieren würden... :engel:

Gibt es überhaupt 1€-Jobs die 100% zusätzlich sind?
Ich wage das anzuzweifeln... Habe bisher von keinem gehört der nicht dazu dient reguläre Arbeitskräfte zu entlasten bzw. in irgendeiner Form in Konkurrenz dazu stehen...


Und nun bleibt es weiter zu warten ob mein Antrag wegen der Matratze auch noch bearbeitet wird, hab gestern nochmal gefaxt, hatte wieder mehrere Dinge mitzuteilen, hab das gleich mal wieder angesprochen...
Die Klage hat sich jedenfalls erstmal erledigt.

StephanK
20.03.2007, 09:23
Gibt es überhaupt 1€-Jobs die 100% zusätzlich sind?
Ich wage das anzuzweifeln... Habe bisher von keinem gehört der nicht dazu dient reguläre Arbeitskräfte zu entlasten bzw. in irgendeiner Form in Konkurrenz dazu stehen....Über dieses Thema könnte man lange Aufsätze schreiben... Die Sache mit der Zusätzlichkeit ist in der Tat eine höchst zweifelhafte. Im Gesetz steht sie wohl vor allem deswegen, um Bedenken der Gewerkschaften in puncto Arbeitsplatzvernichtung zu zerstreuen.
Es ist aber tatsächlich so, dass ein großer Teil der 1-€-Jobs sich im normalen Aufgabengebiet der jeweiligen Träger bewegt. Man packt dann halt Dinge an, die man zuvor mangels Geld und/oder Personal hat liegen lassen müssen, obwohl man sie anpacken wollte oder auch schon längst hätte anpacken müssen. Die "Zusätzlichkeit" ist ein höchst schwammiges Kriterium, und ich fürchte, dass das auch genau so gewollt ist.

Trish
20.03.2007, 09:30
Willkommen im staatlich regulierten Niedriglohnsektor... :patsch:

Trish
20.03.2007, 10:05
Und schon ist die Nachzahlung auf dem Konto
Jetzt überschlagen die sich aber...:sensationell:

efge
20.03.2007, 10:09
Moin Trish,

wenn Du nicht so weit weg wohnen würdest, käme ich jetzt glatt auf eine Tasse Kaffee vorbei :)

StephanK
20.03.2007, 10:15
Ich habe keine grundsätzlichen Einwände gegen staatliche Regulierung, wenn sie sinnvoll ist, und auch nichts gegen staatlich organisierte Beschäftigung. Aber sie sollte - jedenfalls im Regelfall - unter marktmäßigen Bedingungen stattfinden.

Genau das wird aber durch die Ausweitung der 1-€-Jobs unterlaufen. Man hat dieses Instrument öffentlich damit gerechtfertigt, dass (vor allem bei den nunmehr in's Alg II einbezogenen früheren arbeitsfähigen Sozialhilfebeziehern) ein Teil "arbeitsentwöhnt" sei und erst einmal wieder "an geregelte Arbeit herangeführt werden" müsse. Weniger fein ausgedrückt: man hatte das Publikum im Auge, dessen Tagesablauf sich auf die drei F's (Fernsehen, Filzpantoffel, Flaschenbier) konzentriert. Man kann wohl kaum bestreiten, dass es tatsächlich Menschen gibt, die diesem Klischee mehr oder weniger entsprechen und die vor der Aufnahme eines normalen Jobs eine Art Wiedereingewöhnungsphase brauchen. Aber der Großteil der Alg II-Bezieher sind "stinknormale" Arbeitnehmer, die man nicht "an geregelte Arbeit heranführen" muss, weil sie sich nichts sehnlicher wünschen als diese.

Deswegen bin ich der Auffassung, dass ein nicht unerheblicher Teil der 1-€-Jobs an Leute vergeben wird, die diese "Förderung" gar nicht bräuchten und dass damit im Ergebnis nicht nur gesetzlich sanktionierte Lohndrückerei und (teilweise) Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen betrieben wird, indem man ein für einen bestimmten Personenkreis bedingt geeignetes Instrument auf sehr viele Menschen anwendet, für die es nicht gedacht war und die es auch nicht brauchen.

Seebarsch
20.03.2007, 12:03
Hallo zusammen,
ich möchte eigentlich auch noch mal was zum Schutz der Widerspruchsstellen sagen.
Die werden erheblich von den Sachbearbeitern und Vermittlern vor Ort ausgenutzt, weil diese sich oftmals zu fein, zu faul oder auch zu dumm sind, sich mit den Rechtsfragen auseinander zu setzen.
Das geht nach dem Motto: " Wenn es Ihnen nicht passt, gehen Sie doch in Widerspruch!"

Zudem wird ja eigentlich jeder eingereichte erst einmal der erlassenden Stelle vorgelegt. Dort soll dann geprüft werden, ob man dem Widerspruch direkt abhelfen kann. Das macht ja oftmals auch Sinn, weil es sich um einfache Berechnungs- oder Erfassungsfehler handelt.
Wenn sich die Sachbearbeitung natürlich nicht mit dem Thema auseinandersetzt, geht das dann an die Widerspruchsstelle. Diese ist dann natürlich hoffnungslos überfordert, weil bei einem Widerspruch nicht nur der angegriffene Sachverhalt, sondern der komplette Leistungsvorgang hinsichtlich aller Aspekte geprüft werden muss!

Die Erklärung hilft natürlich nicht dem Widerspruchsführer, sollte aber auch etwas Licht in die Abläufe bringen.
:(

Trish
20.03.2007, 12:59
Zudem wird ja eigentlich jeder eingereichte erst einmal der erlassenden Stelle vorgelegt. Dort soll dann geprüft werden, ob man dem Widerspruch direkt abhelfen kann. Das macht ja oftmals auch Sinn, weil es sich um einfache Berechnungs- oder Erfassungsfehler handelt.
Wenn sich die Sachbearbeitung natürlich nicht mit dem Thema auseinandersetzt, geht das dann an die Widerspruchsstelle. Diese ist dann natürlich hoffnungslos überfordert, weil bei einem Widerspruch nicht nur der angegriffene Sachverhalt, sondern der komplette Leistungsvorgang hinsichtlich aller Aspekte geprüft werden muss!

Also laut meinem Bescheid hat der gleiche Sachbearbeiter sowohl den Antrag, als auch den Widerspruch bearbeitet... Wie gesagt, hat 5 Monate gebraucht dafür.


@StephanK
Die Grundidee hinter den 1€-Jobs mag ja auch nicht verkehrt sein bzgl. Leuten die erst wieder einen geregelten Tagesablauf aufbauen müssen, da möchte ich mich auch nicht ausschließen, es hapert nur, mal wieder, an der richtigen Umsetzung bzw. daran, das, wie die letzten Jahre üblich, extrem fehlerhafte Gesetze gemacht werden, die nach Missbrauch geradezu schreien.

Trish
30.05.2007, 14:07
Bezüglich der Matratze hat sich was getan!

Ablehnung...
Begründung:

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, dass Sie in der Lage sind, die Kosten hierfür in vollem Umfang aus eigenen Kräften & Mitteln zu decken.

....

Eine Einmalige Beihilfe, in Ihrem Fall die Kostenübernahme für ein Bett mit Matratze kann nur bei Erstbezug einer eigenen Wohnung erfolgen. Dies ist ihrem Fall nicht gegeben.

Die Entscheidung beruht auf § 23 Abs. 3 SGB III

Die Fehler wurden 1:1 übernommen...

Frage:
Was ist der Inhalt des § 23 Abs. 3 SGB III?
Hab ihn leider nicht finden können.

StephanK
30.05.2007, 19:30
Was ist der Inhalt des § 23 Abs. 3 SGB III?
Hab ihn leider nicht finden können.
(3) 1Leistungen für
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungensind nicht von der Regelleistung umfasst. 2Sie werden gesondert erbracht. 3Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. 4In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. 5Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. 6Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.

Welche Quelle benutzt Du für Gesetzestexte? Beste und quasi-offizielle ist
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__23.html

Eine Definition des Begriffes "Erstausstattung" liefert das Gestetz allerdings nicht - und die Begründung Deines Ablehnungsbescheides ist das Problem. Im Regelsatz sind halt monatlich € 27,77 für "Einrichtungsgegenstände, Apparate, Geräte für den Haushalt" vorgesehen, die man sich ansparen sollte. Dass das aber bei einem Monatsbudget z.B. von € 19,20 für Verkehr ziemlich illusorisch ist, steht auf einem anderen Blatt... :mad: