Matze-28
08.01.2007, 08:38
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich unter Euch sein zu dürfen. Erstmal zu meiner Person und umständen.
Ich bin 28 Jahre meine Lebensgefährtin 25 Jahre und wir haben zusammen ein Kind 5 Jahre. Beide haben wir bis vor kurzer zeit noch Arbeit gehabt und sind fast zeitgleich Arbeitslos geworden und mir steht noch 1 Monat ALG 1 zu. Jetzt zu meinen Fragen.
- wenn ich von ALG 1 in Hartz 4 rutsche habe ich gehört das es die Möglichkeit gibt Überbrückungsgeld zu bekommen. Ist dies Richtig ? Und wie beantrage ich dies ?
- seit ca . fast 2 Monaten bekommen wir kein Geld und werden vom Arbeitsamt abgewiesen – Gund dafür ist das mein EX-Arbeitgeber mir meine Arbeitsbescheinigung trotz Ermahnung nicht zu schicken will. Somit kann meine Lebensgefährtin Ihren Hartz 4 Antrag nicht abgeben,da ohne meine Unterlagen keine Berechnung erfolg. Was kann ich tun ? Gibt es nicht die Möglichkeit das sie Hatz 4 vorläufig bewilligen ?
- ich selber würde in die Bedarfsgemeinschaft dann auch mit rein fallen wenn ,mein Arbeitslosengeld ( 1 Monat ) endlich mal genehmigt wird wenn mein Arbeitgeber meine Arbeitbescheinigung mir mal zuschicken würde.
ich freue mich unter Euch sein zu dürfen. Erstmal zu meiner Person und umständen.
Ich bin 28 Jahre meine Lebensgefährtin 25 Jahre und wir haben zusammen ein Kind 5 Jahre. Beide haben wir bis vor kurzer zeit noch Arbeit gehabt und sind fast zeitgleich Arbeitslos geworden und mir steht noch 1 Monat ALG 1 zu. Jetzt zu meinen Fragen.
- wenn ich von ALG 1 in Hartz 4 rutsche habe ich gehört das es die Möglichkeit gibt Überbrückungsgeld zu bekommen. Ist dies Richtig ? Und wie beantrage ich dies ?
- seit ca . fast 2 Monaten bekommen wir kein Geld und werden vom Arbeitsamt abgewiesen – Gund dafür ist das mein EX-Arbeitgeber mir meine Arbeitsbescheinigung trotz Ermahnung nicht zu schicken will. Somit kann meine Lebensgefährtin Ihren Hartz 4 Antrag nicht abgeben,da ohne meine Unterlagen keine Berechnung erfolg. Was kann ich tun ? Gibt es nicht die Möglichkeit das sie Hatz 4 vorläufig bewilligen ?
- ich selber würde in die Bedarfsgemeinschaft dann auch mit rein fallen wenn ,mein Arbeitslosengeld ( 1 Monat ) endlich mal genehmigt wird wenn mein Arbeitgeber meine Arbeitbescheinigung mir mal zuschicken würde.