NicoleW
28.12.2005, 12:01
Hallo,
ich hoffe, hier kann mir jemand die folgenden Fragen (oder zumindest einen Teil davon) beantworten:
Wie groß darf eine Mietwohnung für zwei Personen in Nordrhein-Westfalen (Bottrop) sein (eine Person berufstätig in Vollzeit, eine Person Hartz IV-Empfänger), damit der Wohnraum angemessen ist? Wie viel darf die Warmmiete in diesem Fall betragen?
Wie sieht es aus bei einer Dreizimmerwohnung (94 m²), deren Warmmiete € 548,- (inkl. Nebenkosten) beträgt? Die Wohnung verfügt über Nachtspeicher-Heizungen (Strom kommt zur Warmmiete dazu).
Ist es möglich, falls die Wohnung als unangemessen anzusehen ist, auf Wohngeld zu verzichten, damit man die Wohnung behalten kann und nicht umziehen muß? Wie viel steht in einem solchen Fall dem Hartz IV-Empfänger noch zu?
Welchen Unterschied macht es, ob im Mietvertrag beide stehen oder nur die Person, die in Vollzeit berufstätig ist?
Ich hoffe Ihr könnt mir eine schnelle Antwort geben!!!
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Nicole
ich hoffe, hier kann mir jemand die folgenden Fragen (oder zumindest einen Teil davon) beantworten:
Wie groß darf eine Mietwohnung für zwei Personen in Nordrhein-Westfalen (Bottrop) sein (eine Person berufstätig in Vollzeit, eine Person Hartz IV-Empfänger), damit der Wohnraum angemessen ist? Wie viel darf die Warmmiete in diesem Fall betragen?
Wie sieht es aus bei einer Dreizimmerwohnung (94 m²), deren Warmmiete € 548,- (inkl. Nebenkosten) beträgt? Die Wohnung verfügt über Nachtspeicher-Heizungen (Strom kommt zur Warmmiete dazu).
Ist es möglich, falls die Wohnung als unangemessen anzusehen ist, auf Wohngeld zu verzichten, damit man die Wohnung behalten kann und nicht umziehen muß? Wie viel steht in einem solchen Fall dem Hartz IV-Empfänger noch zu?
Welchen Unterschied macht es, ob im Mietvertrag beide stehen oder nur die Person, die in Vollzeit berufstätig ist?
Ich hoffe Ihr könnt mir eine schnelle Antwort geben!!!
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Nicole