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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV: Müssen wir unsere Wohnung aufgeben?!?


NicoleW
28.12.2005, 12:01
Hallo,

ich hoffe, hier kann mir jemand die folgenden Fragen (oder zumindest einen Teil davon) beantworten:

Wie groß darf eine Mietwohnung für zwei Personen in Nordrhein-Westfalen (Bottrop) sein (eine Person berufstätig in Vollzeit, eine Person Hartz IV-Empfänger), damit der Wohnraum angemessen ist? Wie viel darf die Warmmiete in diesem Fall betragen?

Wie sieht es aus bei einer Dreizimmerwohnung (94 m²), deren Warmmiete € 548,- (inkl. Nebenkosten) beträgt? Die Wohnung verfügt über Nachtspeicher-Heizungen (Strom kommt zur Warmmiete dazu).

Ist es möglich, falls die Wohnung als unangemessen anzusehen ist, auf Wohngeld zu verzichten, damit man die Wohnung behalten kann und nicht umziehen muß? Wie viel steht in einem solchen Fall dem Hartz IV-Empfänger noch zu?

Welchen Unterschied macht es, ob im Mietvertrag beide stehen oder nur die Person, die in Vollzeit berufstätig ist?

Ich hoffe Ihr könnt mir eine schnelle Antwort geben!!!

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Nicole

floh
28.12.2005, 20:44
Hallo Nicole

Solange wie du nicht von deiner ARGE aufgefordert wirst musst du auch nicht umziehen.
Der Höchstsatz für die Miete ist für jede Stadt unterschiedlich. Erkundige dich einfach bei deiner ARGE.
.Es ist egal wer den Mietvertrag unterschrieben hat . Wenn ihr zu zweit dort gemeldet seit gilt der Höchstsatz für 2 Personen.

Du musst auch nicht unbedingt deine Wohnung verlassen. Es ist auch Untervermietung möglich. Frage da aber vorher erst deinen Vermieter ob er es erlaubt.

border
28.12.2005, 21:28
Hallo Nicole,

die Wohnung darf für eine Person 45qm und für 2 Personen meines Wissen nach 60 qm groß sein. Was aber nur für 2 ALG2 Bezieher gilt.

- in deinem Falle würde ich zur Untermiete raten, da kann Dir dann der Vermieter deinen Anteil der Wohnung einzeln vermieten, dabei ist darauf zu achten das Dein Anteil der Wohnung 45 qm nicht übersteigt.

Aber wie schon gesagt Untermietserlaubnis einholen!

MfG

border

NicoleW
28.12.2005, 22:41
Hallo,

danke schon mal für den Tip.

D. h. in diesem Fall würde der Vollzeitbeschäftigte (ich) die Wohnung komplett mieten und z. B. ein Zimmer mit Benutzung der Küche und des Bads an meinen Freund untervermieten?

Aber dann dürften wir doch vorher nicht beide im Mietvertrag stehen?!? Außerdem ist das doch auffällig, wenn wir vorher beide Mieter waren und er dann nur noch Untermieter?!?

Gibt es denn keine anderen Möglichkeiten?

Bis jetzt ist der Fall Hartz IV bei meinem Freund noch nicht eingetreten, aber es ist leider abzusehen und die Ämter geben vor Eintritt leider keine Auskünfte zu diesem Thema...

Vielleicht kann sonst noch jemand weiterhelfen?

Vielen Dank nochmal, Nicole

Betroffener
29.12.2005, 02:38
Hallo,

Wie sieht es aus bei einer Dreizimmerwohnung (94 m²), deren Warmmiete € 548,- (inkl. Nebenkosten) beträgt? Die Wohnung verfügt über Nachtspeicher-Heizungen (Strom kommt zur Warmmiete dazu).
Das verstehe ich nicht so ganz. Und das Amt dürfte da auch ein Problem mit haben.

Die entsprechende "angemessene" Miete für Deine Region oder Stadt könntest Du hier finden.
KDU-Richtlinien bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30)