ALN - Robot
28.12.2005, 12:02
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Baierbrunn (ots) - S
Steht im Mietvertrag, dass die Mieter Treppen
und Flure zu putzen haben, darf der Vermieter diese Aufgabe nicht
ungefragt einer Firma übertragen und die Kosten auf die Mieter
umlegen.
Das berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ und
verweist auf zwei Urteile von Amtsgerichten, die jeweils im Sinne der
Mieter entschieden hatten.
Ein Urteil fiel sogar in diesem Sinne aus,
obwohl die Mieter ihre Pflicht nur unzureichend wahrgenommen hatten.
(Amtsgericht Kerpen, Az. 20 C 499/96 und Amtsgericht Magdeburg, Az.
12 C 66/02)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.presseportal.de/story_rss.htx?nr=766585)
Baierbrunn (ots) - S
Steht im Mietvertrag, dass die Mieter Treppen
und Flure zu putzen haben, darf der Vermieter diese Aufgabe nicht
ungefragt einer Firma übertragen und die Kosten auf die Mieter
umlegen.
Das berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ und
verweist auf zwei Urteile von Amtsgerichten, die jeweils im Sinne der
Mieter entschieden hatten.
Ein Urteil fiel sogar in diesem Sinne aus,
obwohl die Mieter ihre Pflicht nur unzureichend wahrgenommen hatten.
(Amtsgericht Kerpen, Az. 20 C 499/96 und Amtsgericht Magdeburg, Az.
12 C 66/02)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.presseportal.de/story_rss.htx?nr=766585)