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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruchsfrist - längere Abwesenheit


Darya
08.01.2007, 10:15
Wie ist das, wenn man einen Bescheid über eine Änderung während gemeldeter längerer Abwesenheit bekommt?
Ändert das dann etwas an der Widerspruchsfrist?
Wird die dann automatisch länger?

StephanK
08.01.2007, 13:56
Nein, das wird sie leider nicht "von selbst".

Wenn Deine Abwesenheit mit der Arbeitsagentur abgesprochen war UND Du gerade erst wieder nachhause gekommen bist, kannst Du aber Wiedereinsetzung beantragen. Das bedeutet, dass sozusagen die Uhr zurückgedreht wird und Du den eigentlich verfristeten Widerspruch doch noch erheben kannst..

Den Antrag auf Wiedereinsetzung kannst Du mit dem Widerspruchsschreiben verbinden nach dem Schema
(1) Ich beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil ...
(2) Gegen den ....-Bescheid vom ... erhebe ich Widerspruch mit folgender Begründung: ...

Lies Dir bitte mal die entsprechende Vorschrift im Sozialgesetzbuch (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__27.html) durch. Sie ist (hoffe ich) ganz gut verständlich und es sollte daraus deutlich werden, worauf es ankommt.

Gutes Gelingen!