Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufsparen des Anspruchs?
katrinchen
08.01.2007, 18:43
am 31.3.07 endet mein zweijähriger arbeitsvertrag das heißt ich habe zwei jahre voll gearbeitet und hätte nun anspruch auf ein jahr arbeitslosengeld möchte den anspruch aber erst in zwei jahren gültig machen da ich auf weltreise gehen möchte, geht das?
Seebarsch
08.01.2007, 19:05
Hallo katrinchen,
:welcome:
ja, das geht!
Allerdings musst Du dabei beachten, dass Du vor Deiner Weltreise den Anspruch geltend machst. Das bedeutet, dass Du dich frühzeitig, am besten sofort, arbeitslos meldest und mindestens 1 Tag Arbeitslosengeld erhältst.
Wenn Dein Anspruch am 01.04.2007 entsteht und du mindestens 1 Tag Alg beziehst, kannst Du den dann noch vorhandenen Restanspruch innerhalb von 4 Jahren geltend machen.
Also müsstest Du dich spätestens am 31.03.2011 wieder arbeitslos melden.
Zu den Fristen siehe § 147 Absatz 2 SGB III. (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__147.html)
Viel Spaß bei der Weltreise!
:razz:
katrinchen
08.01.2007, 19:29
hab lieben dank für deine schnelle antwort, arbeitssuchend hab ich mich ja auch schon gemeldet und einen monat würde ich dann auch erstmal noch das geld in anspruch nehmen bevor ich auf meine große reise gehe also kann ich unbekümmert mit einer kleinen rücksicherung im gepäck bei ankunft im staate deutschland losziehen DANKE!:razz:
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