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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bin ich richtig bedient mit ALGII


NicBau
09.01.2007, 11:43
Bekomme seit d. 26.01.2006 ALG II. Will mal gerne wissen, ob das auch richtig ist, denn wie ich so hier aus den Beiträgen rauslese,
gibt es eine Rahmenfrist von 2 Jahren in denen man 360 Tage versichert gearbeitet haben muß.

Also ist meine Rahmenfrist doch 26.01.2004 - 25.01.2006, oder?

Ich habe von 1997 bis Dez. 2005 in Dänemark gelebt und auch bis März ´05 (sozialversichert) gearbeitet.
Problem ist: 2004 wurde ich schwanger, stand aber bis März 2005 noch in 3 Arbeitsverhältnissen.
Habe 2 Stellen geputzt und war Geschmackstester. Durch meine Schwangeschaft war es zum Ende (Dez. ´04) hin nicht mehr möglich,
meherere Std den Besen zu schwingen und bekam zum Ausgleich meines Existenzminimums noch zusätzlich
zu meinen "Putzstunden" dänisches Arbeitslosengeld/ Kontanthjœlp - aber habe ja immer noch gearbeitet.
Geburt war 04.04.2005.

Steht mir nicht ALG I zu, da ich ja in der Rahmenfrist über 360 Tage beschäftigt war?

Seebarsch
09.01.2007, 13:21
Hallo NicBau,
:welcome:
da wird es jetzt wohl es spät sein.
Der Alg Anspruch mit den Rahmenfristen bezieht sich grundsätzlich nur auf Zeiten die in Deutschland zurückgelegt wurden.
Wenn Du allerdings vor dem Umzug nach Deutschland in Dänemark Arbeitslosengeld bezogen hast, hättest Du den Anspruch aus Dänemark für maximal 3 Monate im Rahmen der EU-Regelungen nach Deutschland mitnehmen können. Das hättst Du aber vor der Ausreise in Dänemark beantragen müssen.
Da werden die Fristen jetzt nach 1 Jahr verstrichen sein.
Alternativ könntest Du dich in deiner zuständigen Agentur für Arbeit dazu beraten lassen.

NicBau
09.01.2007, 13:32
Vielen Dank für die Antwort.
Es geht mir nicht darum, daß ich nicht genug Geld bekommen habe oder so, eher, ob ALG I oder ALG II bei mir richtig ist?
Ich denke nämlich daran, mich selbständig zu machen und hoffe auf ein Einstiegsgeld, wovon ich aber gehört habe, daß es ALG II-Empfängern nicht zusteht-stimmt das so?

Seebarsch
09.01.2007, 16:22
Hallo,
für Alg 1 ist es jetzt zu spät.
Das Einstiegsgeld aus dem Alg 2 ist eine "Kann-Leistung"!
Das müsstest Du mit der ARGE abklären. Zu Beginn des Jahres sind da die Chancen meistens nicht schlecht, weil noch genug Geld da ist!

NicBau
10.01.2007, 10:25
Ok, aber nochmal zum Mitschreiben: wenn meine angegebene Rahmenfrist in Deutschland und in nicht in Dänemark eingehalten wurde bzw ich in Deutschland gearbeitet hätte und diese/ meine Rahmenfrist angegeben hätte, hätte ich also Anspruch auf ALGI geltend machen können, wenn ich am Schalter des Arbeitsamtes richtig gefragt worden wäre bzw wenn ich vor einem Jahr gewußt hätte, was der Unterschied zw. ALG I und II ist?
Noch was: Dänemark ist Mitgliedsland der EU, warum wird die im Ausland gearbeitet Zeit nicht gewertet? Oder hat das auch mit einer bestimmten Frist zu tun?

Seebarsch
10.01.2007, 16:58
Hallo,
das ist mit der EU ist nicht ganz leicht zu erklären.
Wenn Du im Herkunftsland, also in Dänemark gearbeitet hast und nach Deutschland gehst, ohne vorher in Dänemark von der Alo-Kasse was zu erhalten, wird die Zeit dann wie eine deutsche Zeit anerkannt, wenn du vor der Meldung in Deutschland mindestens 1 Tag versicherungspflichtig gearbeitet hast.
Hast Du im EU-Ausland bereits Leistungen bezogen, kann der Anspruch für maximal drei Monate mitgenommen werden. Das macht ja auch Sinn, weil die Zeiten sonst doppelt berücksichtigt werden.

Eine Beratung zu der Sache kann ja auch nur erfolgen, wenn Du das bei der Meldung in der ARGE auch angesprochen hast!
Gruß

NicBau
10.01.2007, 23:19
Vielen Dank für Ihre freundliche Hilfe und Aufklärung. Ich werde mich baldigst an alle zuständigen Ämter wenden!