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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bausparvertrag, Arbeitnehmersparzulage, Sparbuch bei ALGII


Gothawagen
29.12.2005, 08:44
Hallo,

ich habe eine Frage zu dem eventuellen Abschluß eines Bausparvertrages. Der Fall sieht folgendermaßen aus:

Verheiratet, zwei Kinder
(Neben-)Einkommen brutto EUR 550,-
(Neben-)Einkommen netto EUR 400,-
Anrechnung ca. 200,-
Hilfe zum Lebensunterhalt wird gezahlt

Jetzt wird überlegt, einen Bausparvertrag abzuschließen, in die ein Teil des Gehalts als VL eingezahlt wird, um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Der Arbeitgeber gibt nichts dazu.

Laut Hotline der Arbeitsagentur ist die Einzahlung in den Bausparvertrag unschädlich für die Gewährung des ALGII. Auch die Zinsen und Zulagen, die in den Vertrag eingezahlt werden, sind unschädlich. Das Problem kommt aber mit der Auszahlung auf das Girokonto nach sieben Jahren. In dem Moment würde das Geld sofort als verwertbares Einkommen gewertet werden.

Jetzt die Fragen:
- Wieso gilt hier nicht der Freibetrag für Vermögen?
- Wie kann man notfalls die Anrechnung als verwertbares Einkommen umgehen?
- Bekommt man eigentlich mehr ALGII, wenn das überwiesene Nettoeinkommen plötzlich kleiner ist, weil der Arbeitgeber die VL zur Bausparkasse überweist?
- Wie ist das eigentlich, wenn man plötzlich Vermögen unterhalb der Freigrenzen hat, z.B. ein geschenktes Sparbuch der Oma mit EUR 2.000. Muß man das auch verwerten, wenn das Sparbuch beim ersten Antrag nicht vorhanden war?

Ich weiß, das die Fragen vielleicht schwierig sind. Mein Berater sagt auch, ich sollte lieber eine Riesterrente abschließen.

Das Geld soll natürlich nicht zum Bauen benutzt werden. Ich will mir nach den sieben Jahren ein neues gebrauchtes, angemessenes :lol:, Auto kaufen.

Viele Grüße

Gothawagen

StephanK
29.12.2005, 09:59
:welcome: Gothawagen,
der Vermögensfreibetrag gilt für Bausparguthaben wie für alle anderen Formen von Vermögen. Das von Dir erwähnte Problem bei der Auszahlung tritt immer auf, wenn festgelegtes Vermögen "verflüssigt" wird. Das ist schlicht eine Folge des "von-der-Hand-in-den-Mund"-Prinzips beim Alg II, denn es wird immer Deine Bedürftigkeit im jeweiligen Monat betrachtet. In dem Monat, in dem so ein Batzen Geld frei wird, bist Du halt nicht bedürftig, sondern sollst und musst das erst mal verfrühstücken. Wenn Du das Geld aber im gleichen Monat für ein "angemessenes" Auto ausgibst, steht das Geld nicht mehr für den aktuellen Lebensunterhalt zur Verfügung, sondern hat sich in das geschützte Sachvermögen "Auto" verwandelt.
Deswegen ist es in solchen Fällen am besten, die Transaktion möglichst schnell über die Bühne zu kriegen - wenn Verkäufer und Bausparkasse sich darauf einlassen, evtl. sogar so, dass Du dadurch bezahlst, dass Du Deine Auszahlungsforderung gegen die Bank als Bezahlung an den Verkäufer abtrittst, also bargeldlos zahlst.
Die andere Frage ist, ob ein Bausparguthaben wirklich ohne weiteres für ganz andere Anschaffungen verwendet werden darf, ohne dass die Bausparprämie flöten geht. Darüber müsstest Du Dich aber bitte selbst informieren.