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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug - Zusammenwohnen


Meier85
09.01.2007, 12:32
hallo,

1.
ich bin seit 30.11.2006 arbeitslos und mein alg 1 bescheid ist auch durch ca. 230€ dann antragsstellung für alg2 war 15.12.2006. so nun hatte ich heute (frühst möglicher termin laut arge) meinen termin gehabt ABER da ich ab 1.02.2007 mit EINER freundin zusammen wohne solle ich nun begründen warum ich umgezogen bin, was soll ich denn da schreiben? verträge wurden ja im november unterzeichnet für die neue wohnung und die alte gekündigt.
da wusste ich ja noch net das ich arbeitslos werde (hatte keinen lohn erhalten)

2.
ebenso soll ich zusatzblatt 5 ausfüllen um nachzuweisen das wir keine ehe oder so sind, aber wie soll ich denn das machen?

3.
das ganze soll ich dann an der info abgeben da die gute ab februar nicht mehr da ist wegen irgendner op oder so und es dann angeblich kein andrer bearbeitet, drum wollt ich es die woche noch vorbei schaffen

bitte helft mir mal weiß echt nicht was ich da schreiben soll

denn die gute schien mir irgendwie überfordert, hat eigentlich heute garnix gemacht, soll nun auch noch lohnschein und kündigung und arbeitsgericht schreiben usw. alles mitbringen

DANKE!!!

mfg


EDIT:

wieviel darf der Partner eigentlich verdienen ohne das es Angerechnet wird? (nur mal so)

StephanK
09.01.2007, 13:47
da wusste ich ja noch net das ich arbeitslos werde (hatte keinen lohn erhalten)Bitter erkläre noch etwas genauer, was da abgelaufen ist, wie also Dein Arbeitsverhältnis geendet hat. War es Mitte November, also zum Zeitpunkt des Abschlusses des neuen Mietvertrages, schon gekündigt?

Meier85
09.01.2007, 13:55
hallo,

habe eben nochmal nachgeschaut mietvertrag wurde im oktober abgeschlossen

und gekündigt habe ich ende november fristlos da ich keine lohn bekommen haben (was dann vors arbeitsgericht ging)


mfg

StephanK
09.01.2007, 15:54
Danke für die Zusatz-Information, die auch wichtig ist.

Ich gehe zunächst mal nur auf die Frage "Umzug" ein und erst anschließend auf das Zusammenwohnen.

Betr. Umzug:
Den Mietvertrag hast Du zu einem Zeitpunkt unterschrieben, in dem Du natürlich noch nicht den Einschränkungen des Alg II-Bezuges unterlagst. Mittlerweile beziehst Du Alg II und unterliegst den besonders scharfen Regeln für unter 25jährige. Deswegen muss ich vorsichtshalber nachfragen, ob Du am 17. Februar 2006 bereits für Dich, also außerhalb des elterlichen Haushalts gewohnt hast. Falls nicht, bedeutet das ein zusätzliches Problem.

Zu Frage 1: Wenn das, was Du zukünftig an Mietanteil zahlen wirst, weniger ist als das, was Du bisher an Miete zahlst, hast Du das Argument für Dich, dass Du Deine Kosten der Unterkunft senkst. :)

Zu Frage 2: Auf dem Zusatzblatt kreuzt Du nur an "Ich lebe entgegen der gesetzlichen Vermutung (vgl. Erläuterungen oben) nicht in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.". Auf der Rückseite gibst Du an, dass Ihr erst seit bzw. ab <Datum> eine Wohnung teilt, beide kinderlos seit (wenn das zutrifft) und nicht über Vermögen oder Einkommen des anderen zu verfügen befugt seit.

Meier85
09.01.2007, 17:42
hallo

DANKE erstmal!

zu umzug:
ja da habe ich bereits alleine (1-raum wohnung) gewohnt gehabt

zu 1.:

mh nee nicht ganz die neue wohnung kostet 3 € mehr :( (also warm)
kalt ist sie allerdings 12€billiger (im vergleich mit der halben neuen miete)


zu2.
ok mach ich so ,ist ja auch so, keine kinder, beide getrennte konten, telefon und strom wird auch geteilt usw.

Gornhbs
21.03.2008, 12:15
Habe mal eine frage!

Ich wohne in einer WG mit 2 weiteren leuten.
Von meiner mitbewohnerin die schwester hat zu hause dauernt
streit mit ihrer Mutter.
Ihr Vater sagte sie solle doch auziehen damit sie auch selbständig
wird.Da bei uns in der WG die schwester von ihr Ausziehen will haben wir gedacht das sie bei uns einziehen könnte das hat sie dan auch getahen.
Wir waren dan beim Arbeitsamt und haben das gemeldet von ihrer beraterin kamm ein ok das das auch besser sei.
Darauf hin haben wir den Antrag gestellt das sie ausziehen will
der wurde aber über 3 Monate nicht beantwortrt.
Nun habe wir eine Antwort erhalten und es ist eine ablehnung.
Sie kann aber nicht zurück zu ihrer Mutter da ihre kleine schwester nun ein Kind erwartet die Wohnen in einer 3 Raum wohnung wo die schwester ein zimmer hat und die mutter auch und dan bleibt ja nur noch die stube und das ist ja kein schlafraum.

Was können wir jetzt noch machen damit sie eine zustimmung bekommt
hoffe jemand kann mir da weiter helfen.