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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II als "Aufstockung" abgelehnt & Was heißt angemessen


Heike_2006
18.11.2006, 19:52
Hallo,

ich habe heute meinen Bescheid von Hartz IV bekommen, der abgelehnt wurde.

Ich beziehe seit 1.11.06 ALG I für ein halbes Jahr. Man sagte mir im Arbeitsamt, mit dem Geld komme ich und meine Tochter nicht aus, ich sollte noch ALG II als Aufstockung beantragen. Was ich auch gemacht habe. Heute nun der Bescheid, der abgelehnt wurde, da meine Tochter zu viel Geld hat. Sie hat eine Ausbildungsversicherung, die sie eigentlich erst ausgezahlt bekommt, wenn sie in der Ausbildung ist. Angeblich hat sie genug Geld, sie kann sich selbst decken, steht es im Bescheid.

Letztes Jahr habe ich auch ALG II bekommen (ohne ALG I), da ist die Ausbildungsversicherung nicht angerechnet worden. Ich weiß, dass Lebensversicherungen (meine ist auch nicht angerechnet worden) nicht angetastet werden dürfen.

Ist die Ablehnung berechtigt oder sollte ich Widerspruch einlegen?

Im Bescheid steht immer auch nur drin, dass die Miete und die Nebenkosten "angemessen" sind, aber nicht, dass sie vom Amt erstattet werden. Bekomme ich auch keine Miete erstattet?
Kennt sich da jemand aus?

Ich bräuchte dringend eure Antwort, ob das so rechtens ist.

Lieben Dank sagt Heike

Seebarsch
18.11.2006, 21:16
Hallo Heike 2006,
wenn der Antrag insgesamt abgelehnt wird, dürfte die Zahlung der Kosten der Unterkunft auch nicht erfolgen.
Wenn die Ausbildungsversicherung Deiner Tochter festgelegt ist, das bedeutet, dass sie da zur Zeit nicht dran kommt, kann die natürlich auch nicht berücksichitgt werden.
Gegen den ablehnenden Bescheid solltest Du umgehend Widerspruch einlegen, oder zumindest mal vorher die Sache mit dem Sachbearbeiter besprechen!
Vielleicht hat der das ja übersehen und kommt zur Einsicht!
Verpasse dabei aber bitte nicht die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zustellung des Bescheides!!
:shock:

Heike_2006
20.11.2006, 14:25
Hallo, Seebarsch!
Danke für deine Antwort!
Ich war heute bei der Sachbearbeiterin und habe mir den Ablehnungsbescheid erklären lassen. Sie bleibt bei ihrer Ablehnung - die Ausbildungsversicherung meiner Tochter wird mit angerechnet. Seit August 2006 haben sich die Freibeträge geändert sagte sie und durch den Rückkaufwert hat sie verwertbares Vermögen nach Abzug aller Freibeträge, die sie haben darf. Meine Lebensversicherung haben sie nicht angerechnet, weil der Rückkaufwert nicht so hoch ist. Mietkosten werden mir auch nicht erstattet, da meine Tochter zur Hälfte die Miete selbst zahlen muss und ich habe ja noch ALG I, welches ich dafür nehmen muss.

Dieser Bescheid ist drei Monate bindend, sagte die Sachbearbeiterin. Erst danach kann ich einen Neuantrag auf ALG I stellen. Da bekomme ich auch nur dann Geld, wenn meine Tochter dann nicht mehr soviel Geld hat.

Ich bin ja der Meinung, dass das Amt an Lebensversicherungen nicht dran darf.

Ich glaube, in Widerspruch zu gehen, bringt da nicht viel, weil die Gesetze so sind. Das sagte die Frau auch. Oder?

Liebe Grüße von Heike

Seebarsch
20.11.2006, 14:44
Hallo,
da müsste die Ausbildungsversicherung ja 3850,00 € übersteigen!
Das wäre nämlich der Freibetrag für das Vermögen Ihrer Tochter!!
Kann diese Ausbildungsversicherung den aktuell zu Geld gemacht werden?
Alles zu glauben, was das Amt sagt, ist meiner Meinung nach nicht der richtige Weg!

Heike_2006
20.11.2006, 16:01
Ja, es übersteigt den Freibetrag.
Gruß Heike

Seebarsch
20.11.2006, 16:03
Eine weise Entscheidung!
Das kann man natürlich machen!

Heike_2006
09.01.2007, 18:39
Hallo,
in meinem Bescheid, der übrigens abgelehnt wurde, steht, dass meine Grundmiete einschließlich aller Betriebskosten unter der Höchstgrenze liegt und damit angemessen ist.

Was heißt das jetzt. Das Amt für Grundsicherung hat aber meinen Antrag abgelehnt.

Heißt "angemessen", dass die Kosten übernommen werden oder dass sie nicht übernommen werden?

Wer kennt sich denn da aus?

Gruß
Heike

efge
09.01.2007, 18:55
Hallo Heike,

ich habe Deinen neuen Beitrag in diesen Thread verschoben um den Zusammenhang herstellen zu können. ;-)

Seebarsch
09.01.2007, 19:37
Hallo Heike 2006,
"angemessen" bedeutet, dass die Kosten nicht zu hoch sind, bzw. den von der ARGE gesetzten Maximalkosten entsprechen.
Wenn wieder Bedürftigkeit vorliegt, werden die Kosten in der benannten Höhe übernommen.
:razz: