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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstandsgemeinschaft: "Schnüffelpraxis" verboten


StephanK
29.12.2005, 13:15
Kernaussage: Der Alg II-Träger darf, um Anhaltspunkte für eine vermutete Einstandsgemeinschaft zu erlangen, nicht Nachbarn und/oder Vermieter ohne Kenntnis des Antragstellers befragen. Auf diese rechtswidrige Weise gewonnene Informationen dürfen nicht verwendet werden.

Gericht: Sozialgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 23.11.05
Aktenzeichen: S 35 AS 343/05 ER

Wortlaut der Entscheidung (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=24954&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)

Anmerkung: Das Gericht verurteilt die behördliche "Schnüffelpraxis" mit klaren, eindringlichen Worten und macht gleichzeitig deutlich, dass Informationen über ein Liebesverhältnis zusammenwohnender Personen nicht das entscheidende Kriterium dafür sind, ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht oder nicht, sondern dass es vielmehr auf den Willen ankommt, füreinander auch finanziell einzustehen.

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.