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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bin im BFW Heidelberg / Frage zum Wohnsitz / ALG II


BFWler
29.12.2005, 19:59
Hallo
Ich habe eine Behinderung und bin im Berufsförderungswerk Heidelberg und mache dort eine Ausbildung.
Mein Kostenträger ist die Arbeitsagentur Heilbronn. Habe allerdings auch eine Wohnung im Heilbronner Raum angemietet, da ich in Heidelberg lediglich ein Zimmer habe, welches ich in den Ferien eh immer räumen muss.
Jetzt hat Heidelberg mir - obwohl ich dort meinen Zweitwohnsitz angeben habe, den Erstwohnsitz angemeldet. Obwohl ich Arbeitslosengeld II bekomme von der ARGE Heilbronn, die aber auch gleichzeitig mein Wohnung in Heilbronn bezahlt. Jetzt hatte ich lediglich Glück, dass auf meinem Personalausweis der Wohnort nicht geändert wurde. Ansonsten hätte ich wohl Probleme bekommen. Ich habe das versucht dem Einwohnermeldeamt in Heidelberg klarzumachern, war aber keine Chance, die liesen nicht mit sich reden. Vom BFW selbst bekam ich nicht viel Hilfe. Ich muss aber Miete bezahlen und möchte nicht alle halbe Jahr - obwohl ich nichts falsches gemacht habe, zittern müssen.
Jetzt meine Frage zitter ich umsonst? Ist es letztendlich egal wo mein Erst und wo mein Zweitwohnsitz ist?
Es ist ja sowieso gaaanz arg toll, dass die ARGE "getrennt" ist von der Arbeitsagentur...und die keine Ahnung haben voneinander!
Grüße

StephanK
29.12.2005, 22:40
:welcome: BFWler,
die Frage, wo Dein Erst- und Zweitwohnsitz sind, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Die Städte sind an "Erstwohnsitzlern" interessiert, weil sie pro Einwohner/in mit Erstwohnsitz Geld vom Land kriegen. Das betrifft vor allem Studierende (von denen es in HD ja noch viel mehr gibt), aber anscheinend auch Euch BFWler. Deswegen macht die Stadt Druck, sich mit Erstwohnsitz anzumelden.
Ich kenne das baden-württembergische Meldegesetz nicht im Einzelnen und kann deswegen nicht beurteilen, ob Du wirklich Deinen Erstwohnsitz in HD anmelden musst. Das kannst Du wahrscheinlich besser vor Ort klären.
Im Hinblick auf die Zuständigkeit für das Alg II würde sich wahrscheinlich aber auch dann nichts ändern, wenn HD zu Deinem Erstwohnsitz würde. Zuständig ist nämlich der Träger, in dessen Bezirk Du Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hast (§ 36 Satz 1 SGB II). In der Regel ist das zwar der Ort des Erstwohnsitzes (§ 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I), aber davon kann es Ausnahmen geben. "Gewöhnlicher Aufenthalt" ist nämlich der Ort, an dem Du Dich "unter Umständen aufhältst, die erkennen lassen, dass Du dort nicht nur vorübergehend" verweilst (Zitat aus den Durchführungshinweisen zu § 36 SGB II (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-36-20050826.pdf)). In HD verweilst Du aber nur vorübergehend, wie andere berufsbedingte Wochenendpendler auch.
Ich denke, am besten klärst Du vorher mit der ARGE HN ab, ob die Probleme machen würden, wenn Du Dich ummeldest.
Gutes Gelingen & Gruß nach Wieblingen (ich kenne das BFW von früher her...)

BFWler
30.12.2005, 11:59
Vielen Dank für die Info!