Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NK-Nachzahlung & Angemessenheit
Hallo zusammen,
ich habe meine Nk-Nachzahlung in Höhe von 287,92 Euro erhalten.
Ganz schön hoch...
Im Forum habe ich gelesen, dass die Möglichkeit besteht, diese vom Amt erstattet zu bekommen.
Da meine Whg. zu groß (65 qm) und damit zu teuer ist (ab 01.02.2006: 417,49 Euro)
habe ich große Angst den Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Bisher wurde ich noch nicht auf die Angemessenheit der Whg. angesprochen!
Vielleicht wecke ich damit ja "schlafende Hunde" und werde genötigt mir eine andere "Bleibe" zu suchen ???
Sollte ich mir das Geld von Freunden leihen?
Übrigens, ich bin seit 1 Jahr arbeitslos - falls das eine Rolle spielt.
Für einen Rat wäre ich äußerst dankbar!
Grüße aus Berlin
Bine
StephanK
30.12.2005, 09:37
:welcome: bine,
ich war so frei und habe Deinen Beitrag dorthin verschoben, wo das Thema hingehört.
Es ist schwierig, das einzuschätzen - jedenfalls würde ich mir an Deiner Stelle die gleichen Gedanken hinsichtlich des guten Schlafs machen. Das Geld leihen halte ich aber auch für keinen wirklichen Ausweg, es sei denn, Du gehörst zu den genügsamen Menschen, die jeden Monat von ihren 345 € noch was überbehalten - denn daraus müsstest Du diesen Kredit ja zurückzahlen. Daraus kann viel Ärger und Verdruss entstehen, deswegen würde ich das an Deiner Stelle vermeiden und wegen der Nachzahlung mit der ARGE reden. Das Risiko besteht aber schon, dass dann mal verschärft auf Deine Unterkunftskosten geguckt wird. Eine Patentlösung gibt es in dieser Situation leider nicht, sondern nur die Wahl zwischen zwei Übeln, von denen ich Auseinandersetzungen mit der ARGE für das kleinere halte als das Schuldenmachen, das der Anfang einer fatalen Spirale sein könnte. :shock:
Hallo,
sorry, daß ich die Frage falsch plaziert habe,
aber Übung schafft ja bekanntlich Meister :-)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da es ja nicht nur um die NK-Nachzahlung geht, sondern auch
um die sich daraus ergebende Mieterhöhung, werde ich wohl
einen Antrag auf Übernahme stellen müssen.
Im Forum habe ich gelesen, daß man erst nach 1/2 Jahr zum
Umzug aufgefordert wird. Da kann ja viel passieren :-)
Muß der Antrag bei der Arge und nicht beim Jobcenter gestellt werden?
(Mein Geld bekomme ich ja auch vom JobCenter Berlin.)
Grüße aus Berlin
Bine
StephanK
30.12.2005, 22:55
Muß der Antrag bei der Arge und nicht beim Jobcenter gestellt werden?
(Mein Geld bekomme ich ja auch vom JobCenter Berlin.)Nee nee, Jobcenter ist schon richtig.
Arbeitsgemeinschaft (oder kurz "ARGE") ist sozusagen der amtsdeutsche Ausdruck, den ich hier immer verwende, obwohl die Dinger fast in jeder Stadt einen anderen Namen verpasst kriegen. In Berlin und anderswo heisst es halt Jobcenter.
Gutes Gelingen und erst mal 'nen guten Rutsch!
Hallo Stephan,
ich wünsche Dir ein frohes neues Jahr!
Morgen werde ich meinen Antrag beim
Jobcenter einreichen. Bin gespannt
wie die Antwort ausfallen wird ...
Grüße aus Berlin
Bine
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