Anja19
10.01.2007, 01:31
Ich bin 19 Jahre alt, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und würde nun gerne von meinen Eltern zu meinem Partner ziehen.
Nun habe ich gehört, dass der Auszug von den Eltern zu seinem Partner nicht unter die U-25 Regeln fällt uns es somit möglich ist, den vollen ALG II Satz sowie auch die anteiligen Kosten für die Unterkunft zu erhalten. Ist das richtig? Danke!
Nun habe ich gehört, dass der Auszug von den Eltern zu seinem Partner nicht unter die U-25 Regeln fällt uns es somit möglich ist, den vollen ALG II Satz sowie auch die anteiligen Kosten für die Unterkunft zu erhalten. Ist das richtig? Danke!