gloesch
30.12.2005, 01:13
Hallo Foris ! :D
Ich bzw wir haben keinen durchblick mehr.
Ich bin Langzeitarbeitsloser(Gesundheitsbedingt)
Meine Freundin (Patnerin) ist seit 5.8.05 Auszubildente(Schulische Ausbildung) ohne Vergütung
Ich bekomme seit 1.1.05 ALG II im April 05 habe ich meine Freundin (Patnerin) damals 17J(seit dem 6.12.05 ist sie 18J.)
in meine Wohnung mit aufgenommen (mit Zustimmung des Vormundes), im April 05 setzte ich die ARGE(Jobcenter) davon in Kentniss und stellte einen Änderungsantrag da meine Freundin kein eigenes Einkommen Verfügt, auch keinen Unterhalt erhält (Hat bis Heute), im ARGE des Berliner Bezirkes (Reinickendorf) wurde ihr ein Betrag zuerkannt (276€), im Juni 05 stellten wir einen Folgeantrag, wurde auch, da keine Veränderung war Bewilligt, im November 06 sind wir in einen anderen Berliner Bezirk (Spandau) gezogen und mussten deshalb einen neuen Antrag stellen.
Antrag wurde am 1.12.05 Eingereicht, am 20.12.05 bekamen wir einen Vorläufigen Bescheid der es in sich hatte, im Berechnungsbogen mussten wir feststelln das in der Spalte meiner Patnerin alles auf 00.00€ gesetzt war und ich nur noch 311€ (bisher 345€) und nur die Hälfte der neuen Miete berücksichttigt wurde, in einem weiteren schreiben (Zwichenmitteilung mit datum vom 20.12.05) wurde uns Erklährt weshalb, da meine Freundin eine schulische Ausbildung macht hätte Sie anspruch auf BAB oder BaföG aber kein ALG II soweit so gut, heute haben wir auch den dementsprechenden Antrag gestellt, eine Bearbeitung würde bei vollständigem Antrag 4-6 Wochen dauern(Vorschusszahlung ist nicht möglich laut Sachbearbeiter), das Problem wird aber dabei sein das es länger dauern wird weil ihre Eltern den Einkommesnsbogen nicht freiwillig ausfüllen werden, da sie ja auch keinen Unterhalt zahlen wollen ( Klage wurde eingereicht)
beim heutigen zweiten besuch bei der ARGE veruchten wir erneut zu klähren von was sie den Leben bzw ihren Mietanteil zahlen soll?? wurde uns von der Leitung der Arge unmissverständlich gesagt nicht von Ihnen und das wurde uns auch schrieftlich mitgegeben mit dem Wörtlichen Zitat
"da die Auszubildung von Fr. B. dem grunde nach förderfähig, nach BAB/BaföG ist, liegt ein Asschlusstatbestant gemäß §7 Abs.5 SGB II vor. Daher sind Leistungen für Fr. B grundsätzlich abzulehen"
jetzt frag ich mich wie soll ich von gesamt 524€, 436€ Miete plus anderweitige Nebenkosten und Lebenunterhat bestreiten, und weshalb bekomme ich nur noch 311€ ALG II?????? gehört sie nun zur meiner Bedarfsgemeinschaft oder nicht????
lg
gerd
Ich bzw wir haben keinen durchblick mehr.
Ich bin Langzeitarbeitsloser(Gesundheitsbedingt)
Meine Freundin (Patnerin) ist seit 5.8.05 Auszubildente(Schulische Ausbildung) ohne Vergütung
Ich bekomme seit 1.1.05 ALG II im April 05 habe ich meine Freundin (Patnerin) damals 17J(seit dem 6.12.05 ist sie 18J.)
in meine Wohnung mit aufgenommen (mit Zustimmung des Vormundes), im April 05 setzte ich die ARGE(Jobcenter) davon in Kentniss und stellte einen Änderungsantrag da meine Freundin kein eigenes Einkommen Verfügt, auch keinen Unterhalt erhält (Hat bis Heute), im ARGE des Berliner Bezirkes (Reinickendorf) wurde ihr ein Betrag zuerkannt (276€), im Juni 05 stellten wir einen Folgeantrag, wurde auch, da keine Veränderung war Bewilligt, im November 06 sind wir in einen anderen Berliner Bezirk (Spandau) gezogen und mussten deshalb einen neuen Antrag stellen.
Antrag wurde am 1.12.05 Eingereicht, am 20.12.05 bekamen wir einen Vorläufigen Bescheid der es in sich hatte, im Berechnungsbogen mussten wir feststelln das in der Spalte meiner Patnerin alles auf 00.00€ gesetzt war und ich nur noch 311€ (bisher 345€) und nur die Hälfte der neuen Miete berücksichttigt wurde, in einem weiteren schreiben (Zwichenmitteilung mit datum vom 20.12.05) wurde uns Erklährt weshalb, da meine Freundin eine schulische Ausbildung macht hätte Sie anspruch auf BAB oder BaföG aber kein ALG II soweit so gut, heute haben wir auch den dementsprechenden Antrag gestellt, eine Bearbeitung würde bei vollständigem Antrag 4-6 Wochen dauern(Vorschusszahlung ist nicht möglich laut Sachbearbeiter), das Problem wird aber dabei sein das es länger dauern wird weil ihre Eltern den Einkommesnsbogen nicht freiwillig ausfüllen werden, da sie ja auch keinen Unterhalt zahlen wollen ( Klage wurde eingereicht)
beim heutigen zweiten besuch bei der ARGE veruchten wir erneut zu klähren von was sie den Leben bzw ihren Mietanteil zahlen soll?? wurde uns von der Leitung der Arge unmissverständlich gesagt nicht von Ihnen und das wurde uns auch schrieftlich mitgegeben mit dem Wörtlichen Zitat
"da die Auszubildung von Fr. B. dem grunde nach förderfähig, nach BAB/BaföG ist, liegt ein Asschlusstatbestant gemäß §7 Abs.5 SGB II vor. Daher sind Leistungen für Fr. B grundsätzlich abzulehen"
jetzt frag ich mich wie soll ich von gesamt 524€, 436€ Miete plus anderweitige Nebenkosten und Lebenunterhat bestreiten, und weshalb bekomme ich nur noch 311€ ALG II?????? gehört sie nun zur meiner Bedarfsgemeinschaft oder nicht????
lg
gerd