Forumadmin
10.01.2007, 17:48
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
L9 B 99/05 AS ER
Hartz IV: Keine 1.000 Euro monatlich für "zu teures" Eigenheim
Wohnen Empfänger von Arbeitslosengeld II in einem für ihre Verhältnisse wesentlich zu teuren Eigenheim
(das sie nur wenige Jahre zuvor für fast 200.000 € gekauft und seither kaum "entschuldet" haben),
so muss die Arbeitsagentur für die Immobilie, die nach der Lebenserwartung der Bewohner keinesfalls auf normalem Weg bezahlt werden kann,
nicht unbefristet aufkommen (hier sollte sie 1.000 € monatlich als Zinsraten übernehmen).
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält es für rechtens,
dass in solchen Fällen nur die nach den örtlichen Verhältnissen angemessene Miete zusteht.
Die Leistungsbezieher könnten nicht erwarten, Aufwendungen, die völlig unangemessen seien,
von den Steuerzahlern finanziert zu bekommen.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
L9 B 99/05 AS ER
Hartz IV: Keine 1.000 Euro monatlich für "zu teures" Eigenheim
Wohnen Empfänger von Arbeitslosengeld II in einem für ihre Verhältnisse wesentlich zu teuren Eigenheim
(das sie nur wenige Jahre zuvor für fast 200.000 € gekauft und seither kaum "entschuldet" haben),
so muss die Arbeitsagentur für die Immobilie, die nach der Lebenserwartung der Bewohner keinesfalls auf normalem Weg bezahlt werden kann,
nicht unbefristet aufkommen (hier sollte sie 1.000 € monatlich als Zinsraten übernehmen).
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält es für rechtens,
dass in solchen Fällen nur die nach den örtlichen Verhältnissen angemessene Miete zusteht.
Die Leistungsbezieher könnten nicht erwarten, Aufwendungen, die völlig unangemessen seien,
von den Steuerzahlern finanziert zu bekommen.