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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialhilfe - Hartz IV - Arbeitsunfähig


Avalon
30.12.2005, 14:35
Hi
Ich bin seit einigen Jahren Arbeitslos, habe zuerst Sozialhilfe bezogen, dann kam Hartz und nun wurde ich Arbeitsunfähig geschrieben vom Arbeitsamt.
So nun haben sie mir von jetzt auf gleich nach dem ich Arbeitsunfähig geschrieben wurde Hartz gestrichen, was ja auch zu erwarten war,
nun sollte ich einen Antrag auf Grundsicherung für nicht erwerbsfähige Menschen stellen, den Antrag habe ich mir hier ausgedrückt und zum Aozialamt hier in Mainz geschickt.

Dann bekam ich wiederum vom Sozialamt einen Antrag auf Sozialhilfe zu geschickt den ich hab aus füllen müssen, nun nach langer wartezeit kam heute der ablehnungsbescheid.

Grund hierfür ist das ich im Haus meiner Eltern wohne, keinen Mietvertrag nach weisen kann und sie daher davon aus gehen das meine Eltern mich so zu sagen aushalten und mir alles bezahlen und so weiter.

Kann das den wahr sein ?

ich wohne schon immer in dieser Wohnung und noch nie wurde mir so etwas unterstellt oder meinen Eltern.

Meine Eltern haben nie einen Mietvertrag gemacht da ich die Tochter bin, aber trotzdem muß ich hier für die Wohnung Miete zahlen.

Was soll ich den nun machen ich bin wirklich Ratlos, ich hatte damals schon mal Sozialhilfe beantragt und auch gewilligt bekommen dann wurde mir Harzt bewilligt und nun wird mir meine neue Sozialhilfe aus diesem Grund nicht gewilligt,
hat evt jemand einen Rat was ich da machen kann

das wäre lieb

gruß
Avalon

StephanK
30.12.2005, 15:17
:welcome: Avalon,
mir scheint, dass das Sozialamt es sich da zu einfach macht. Das Einkommen Deiner Eltern wird nämlich nur angerechnet, wenn es über 100 000 € jährlich liegt und wenn Du Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragt hast, was ja wohl die für Dich einschlägige Leistung ist.

Hinsichtlich Deiner Mietzahlung ist es so, dass ein Mietvertrag nicht schriftlich geschlossen werden muss und die Behörde von Dir deswegen auch nicht verlangen kann, einen schriftlichen Mietvertrag vorzulegen. Du musst aber Deine Mietzahlungen nachweisen können, entweder durch Überweisungbelege/Kontoauszüge oder durch Quittungen von den Vermietern/Eltern.

Es bleibt Dir nun nichts anderes übrig als beim Sozialamt schriftlich Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einzulegen und ihn gut, aber möglichst kurz zu begründen.

Wenn auf den Widerspruch längere Zeit keine Reaktion erfolgt oder wenn er zurückgewiesen wird, bleibt Dir nichts übrig, als beim Gericht Klage zu erheben.
Gutes Gelingen!

Avalon
30.12.2005, 18:25
Hi
Leider haben meine Eltern sonst keine einnahme außer ihrer Rente und 100.000 euro haben sie dadurch im Jahr nicht.
Und wenn meine Eltern mich Unterstützen könnten, dann bräuchte ich keine Hilfe egal welche, ich versteh das irgendwie nicht als erstes hatte ich mal Sozialhilfe und da hab ich auch gesagt das ich bei meinen Eltern in einer seperaten Wohnung lebe und so weiter und mir wurde Sozialhilfe bewilligt auch ohne Mietvertrag.

Ich weis bloß nicht wie ich diesen Wiederruf formulieren soll, da ich davon keine Ahnung habe, was ist den wichtig was ich darein schreiben muß, kann mir da jemand einen Tip geben

grüsse Tanja

StephanK
30.12.2005, 18:58
Ein Widerspruch ist kein Hexenwerk.
Wichtig sind nur folgende Dinge:
- Du hast nur vier Wochen (ab Eingang des Bescheids bei Dir) Zeit dafür
- Richtiger Empfänger ist die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, gegen den Du Dich wehren willst
- Bezeichne den Bescheid, gegen den Du Dich wehrst, genau mit Datum und Aktenzeichen, aber behalte ihn selbst, schick ihn also nicht an die Behörde zurück
- Erkläre mit Deinen Worten, was Du daran nicht richtig findest.

Mach von dem Widerspruchsschreiben eine Kopie, nimm beides (Original und Kopie) zur Behörde mit, lass Dir auf der Kopie vermerken "entgegengenommen am ... <entsprechendes Datum> und abstempeln, gib das Widerspruchsschreiben ab und behalte die Kopie mit dem Eingangsvermerk.
Dann ist erst mal Geduld angesagt.

aikon6600
01.03.2009, 10:55
hallo
ich hoffe ihr könnt mir helfen

und zwar ich habe vor demnächst mir ein grosses einfamilien haus zu kaufen.
meine eltern wohnen zurzeit zur miete und sind zozialhilfe empfänger.
deshalb wollte ich wissen ob meine eltern auch mit einziehen können in den grossen haus natürlich als mieter
ich selbst bin am arbeiten
hätte den das sozialamt was dagegen wenn meine eltern bei mir wohnen könnten ich muss aber auch mite einnehmen weil hab auich neben kosten und ausgaben
würde mich freuen wenn jemand mir helfen würde
danke im vorraus

Dirk_.
01.03.2009, 11:19
Hallo aikon 6600,


hast mal nebenbei auf das Datum dieses Treahds gesehen?
30.12.2005:confused:

Aber na ja, wenn du mit deinen Eltern einen ganz normalen Mietvertrag abschließt, kann niemand was dagegen haben.
Damit sollte deine Frage hier beantwortet sein.