StephanK
30.12.2005, 14:44
Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 11.11.05
Aktenzeichen: L 19 B 89/05 AS ER
Kernaussage: Auch für 1-€-Jobs gilt, dass auch eine Arbeit zumutbar ist, die unter der beruflichen Qualifikationsstufe des Hilfebedürftigen liegt.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=24846&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) der Entscheidung
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 11.11.05
Aktenzeichen: L 19 B 89/05 AS ER
Kernaussage: Auch für 1-€-Jobs gilt, dass auch eine Arbeit zumutbar ist, die unter der beruflichen Qualifikationsstufe des Hilfebedürftigen liegt.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=24846&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) der Entscheidung