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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV, ALG 2 und Steuerrückerstattung Problem


omo36
31.12.2005, 13:45
Ich hoffe es kann hier jemand bei einem Problem Helfen.

Wie ja jedem bekann sein dürfte ist es so das bei ALG II Empfängern eine Lohnsteuerrückerstattung als Einkommen gewertet wird und somit von der Agentur für Arbeit eingezogen wird bzw. es so lange kein Geld gibt bis das die erstattung aufgebraucht ist.
Klar ist das ich das Geld nicht gerade verschenken möchte, da die Rückerstattung auch mit Kosten verbunden ist die man im Jahr 2004 hatte, die mit dem Job zu tun hatten ( Fahrgeld, Arbeitsmaterial, Fortbildung, Versicherungen, Krankheit, Kind, Unfall, Mehrkosten, usw. ). Um den Fall mal kurz zu beschreiben, ich bin Arbeitslos und meine Frau hat bis Juli gearbeitet und ist dann in Mutterschutz gegangen und ab Ende Oktober in Erziehungsurlaub. Danach wird Sie dann wieder Arbeiten. Seit November bekommen wir nun Hartz IV. Ursprünglich wollte man sogar die Rückerstattung, die wir im März bekamen, mit anrechnen ( 3400 €) und dann hätten wir erst im Februar vom Amt Geld bekommen. Der Größte Teil der Rückerstattung ging aber für Renovierung des Kinderzimmers sowie Kinderwagen, Babyzimmer, etc drauf. Ich konnte Belege vorlegen und damit war dann die Sache erledigt aber gleich mit dem Kommentar das die Rückerstattung im nächsten Jahr weg ist.

Wie sieht es aus wenn ich einen Job annehme wo ich nur 1000 € Netto bekomme?
Ich würde dann weiterhin zuschüsse vom Amt bekommen, sobald die Rückerstattung kommt wird diese dann solange mit angerechnet bis diese aufgebraucht ist. Verhält sich das wirklich so?

Was ist wenn ich in eine Schulungsmassnahme oder Umschulung gehe?
Dann bekomme ich doch Unterhaltsgeld oder?
Bin ich dann denn immer noch Hartz IV Empfänger und kann man mir dann die Steuerrückerstattung weg nehmen?

Eine Arbeit wo ich Netto mindestens soviel verdiene, wie ich vom Amt bekomme ist wohl eher unwahrscheinlich. Obwohl es nicht gerade sehr viel ist was ich vom Amt bekomme ( 1150 €).
Nicht das man mich falsch versteht ich will nicht das Amt bescheissen oder so aber ich möchte auch nicht das wir bestraft werden weil meine Frau so blöd war zu Arbeiten. Die Kosten und Belastungen die wir bei der Steuer absetzten können hatte wir gehabt und haben unser Einkommen sehr Stark gemindert und ich sehe nicht ein das man darauf sitzten bleibt.

Also wer hat irgendwelche Vorschläge, Ratschläge oder Tips?

StephanK
31.12.2005, 14:13
:welcome: omo36,
ich kann Deinen Ärger gut nachvollziehen, aber Dir leider keine Hoffnung machen.

Alg II funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie die Sozialhilfe, das am einfachsten mit dem Spruch "von der Hand in den Mund" umschrieben wird. Das heisst: was Du in die Hand bekommst, musst Du für Deinen Lebensunterhalt verbrauchen und nur für den nicht gedeckten Restbedarf springt Alg II ein.
Wenn also irgendwas in die Kasse kommt, sei es Steuerrückerstattung, Lottogewinn oder was sonst auch immer mindert das Deinen/Euren Bedarf und damit die Alg II-Leistung.

Daran würde auch eine Schulungsmaßnahme nichts ändern. Das besondere "Arbeitslosengeld bei Weiterbildung" (früher: Unterhaltsgeld) gibt's nur für die "Oberklasse" der Arbeitslosengeld ("I")-Empfänger, als Alg II-Empfänger bekommst Du auch bei Weiterbildungen nur Alg II zu den gleichen Konditionen wie sonst auch.

Denkt Ihr denn übrigens daran, die Werbungskosten Deiner Frau beim gemeinsamen Alg II-Antrag geltend zu machen? Darin läge ja zumindest ein gewisser Ausgleich für die Anrechnung der Steuerrückerstattung.