marco345
11.01.2007, 14:57
hallo,
eine freundin von mir hat gestern einen brief vom arbeitsamt erhalten.
sie dachte erst es würden ihr offene stellen zugesandt. aber als sie den brief dann aufmachte war es etwas ganz anderes.
es wurde ihr mitgeteilt, daß bei einem früheren arbeitgeber ein arbeitsbericht sichergestellt wurde indem verzeichnet ist, daß sie
im oktober 2003 170 stunden gearbeitet hat. allerdings hat sie am 07.10 persönlich einen antrag auf arbeitslosengeld abgegeben und
dieses auch erhalten(bis ende dezember 2003). sie soll die entrichteten leistungen jetzt zurückzahlen (~1900€). das ist auch komisch,
da hier die monate november und dezember anscheinend auch mit berücksichtigt wurden.
ihr problem ist nun, daß sie nicht mehr weiß ob sie in dieser zeit wirklich gearbeitet hat oder nicht.
das arbeitsamt fordert nun eine stellungnahme von ihr zu diesem fall.
sie ist nun zu mir gekommen was sie tun soll und ich bin auch etwas ratlos.
liegt die beweislast ob sie in dieser zeit gearbeitet hat bei ihr oder beim arbeitsamt?
man muß dazusagen, daß sie in der gastronomie tätig war, ihren lohn hat sie immer bar erhalten.
lohnabrechungen hat sie nur für august und september (aber es kann sein daß der oktober verloren gegangen ist).
sie war auf 400€ - basis eingestellt.
ich weiß nicht ob mir jemand helfen kann oder wir zum anwalt müssen für eine beratung,
aber danke schon im vorraus.
marco
eine freundin von mir hat gestern einen brief vom arbeitsamt erhalten.
sie dachte erst es würden ihr offene stellen zugesandt. aber als sie den brief dann aufmachte war es etwas ganz anderes.
es wurde ihr mitgeteilt, daß bei einem früheren arbeitgeber ein arbeitsbericht sichergestellt wurde indem verzeichnet ist, daß sie
im oktober 2003 170 stunden gearbeitet hat. allerdings hat sie am 07.10 persönlich einen antrag auf arbeitslosengeld abgegeben und
dieses auch erhalten(bis ende dezember 2003). sie soll die entrichteten leistungen jetzt zurückzahlen (~1900€). das ist auch komisch,
da hier die monate november und dezember anscheinend auch mit berücksichtigt wurden.
ihr problem ist nun, daß sie nicht mehr weiß ob sie in dieser zeit wirklich gearbeitet hat oder nicht.
das arbeitsamt fordert nun eine stellungnahme von ihr zu diesem fall.
sie ist nun zu mir gekommen was sie tun soll und ich bin auch etwas ratlos.
liegt die beweislast ob sie in dieser zeit gearbeitet hat bei ihr oder beim arbeitsamt?
man muß dazusagen, daß sie in der gastronomie tätig war, ihren lohn hat sie immer bar erhalten.
lohnabrechungen hat sie nur für august und september (aber es kann sein daß der oktober verloren gegangen ist).
sie war auf 400€ - basis eingestellt.
ich weiß nicht ob mir jemand helfen kann oder wir zum anwalt müssen für eine beratung,
aber danke schon im vorraus.
marco