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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld trotz Beschäftigung erhalten (2003)


marco345
11.01.2007, 14:57
hallo,
eine freundin von mir hat gestern einen brief vom arbeitsamt erhalten.
sie dachte erst es würden ihr offene stellen zugesandt. aber als sie den brief dann aufmachte war es etwas ganz anderes.
es wurde ihr mitgeteilt, daß bei einem früheren arbeitgeber ein arbeitsbericht sichergestellt wurde indem verzeichnet ist, daß sie
im oktober 2003 170 stunden gearbeitet hat. allerdings hat sie am 07.10 persönlich einen antrag auf arbeitslosengeld abgegeben und
dieses auch erhalten(bis ende dezember 2003). sie soll die entrichteten leistungen jetzt zurückzahlen (~1900€). das ist auch komisch,
da hier die monate november und dezember anscheinend auch mit berücksichtigt wurden.
ihr problem ist nun, daß sie nicht mehr weiß ob sie in dieser zeit wirklich gearbeitet hat oder nicht.
das arbeitsamt fordert nun eine stellungnahme von ihr zu diesem fall.

sie ist nun zu mir gekommen was sie tun soll und ich bin auch etwas ratlos.
liegt die beweislast ob sie in dieser zeit gearbeitet hat bei ihr oder beim arbeitsamt?
man muß dazusagen, daß sie in der gastronomie tätig war, ihren lohn hat sie immer bar erhalten.
lohnabrechungen hat sie nur für august und september (aber es kann sein daß der oktober verloren gegangen ist).
sie war auf 400€ - basis eingestellt.

ich weiß nicht ob mir jemand helfen kann oder wir zum anwalt müssen für eine beratung,
aber danke schon im vorraus.

marco

Seebarsch
11.01.2007, 16:53
Hallo marco345,
:welcome:
das sieht verdammt nach einer Überprüfung durch das Hauptzollamt im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit aus. Die haben wohl bei dem ehemaligen Arbeitgeber eine Razzia gemacht und dort wohl, vermeintliche, Lohnunterlagen gefunden.
Es ist natürlich etwas blöde, dass deine Freundin sich nicht erinnern kann, wie lange sie tatsächlich gearbeitet hat.
Grundsätzlich ist es so, dass die Behörde den Sachverhalt nachweisen muss. Insofern ist deine Freundin da erst einmal nicht in der Beweislast, dass sie nicht gearbeitet hat.
Auf die Anfrage zur Stellungnahme muss nicht geantwortet werden.
Allerdings wird es hier mit Sicherheit auch noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geben, so dass deine Freundin da nur ganz vorsichtig etwas sagen sollte.
Das beste wäre es, wenn deine Freundin, eventuell mit Begleitung, bei der Agentur eine Akteneinsicht beantragt und mal nachsieht, was die tatsächlich in der Hand haben!
Oftmals sind die durch den Zoll beschlagnahmten Unterlagen nämlich nicht besonders aussagekräftig!
Bei dem Gesamtverhalt würde es sich bald lohnen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

marco345
12.01.2007, 11:15
danke für die schnelle antwort.
ich habe gestern nochmal mit ihr gesprochen, und heute müßte sie schon einen anwaltstermin vereinbaren.
sie wollte damals weg von dem betrieb, weil ihr alles recht komisch vorkam (lohn immer bar ausbezahlt, lieferanten bar bezahlt...).
sind schon gespannt was der anwalt sagt.

Seebarsch
12.01.2007, 15:00
Mal als Tipp!
Wenn da der Lohn immer bar ausgezahlt wurde und der Empfang nicht schriftlich quittiert wurde, dürfte es schwer werden etwas nachzuweisen.
Allerdings wird der Anwalt ja hoffentlich richtig beraten!
Gruß

katin
07.03.2007, 22:32
Hallo Marko!

Ich habe in dem gleichen Jahr ähnliche Erfahrungen gemacht. Als erstes ist die
Akteneinsicht wirklich eine gute Idee.
Bei einen 400,-- € Job hat sie sowieso 100,-- € frei. Von dem Rest werden ihr (ich glaube 20% ) abgezogen. 1900 € ist äußerst seltsam. Meinst du vielleicht 190,-- €? Am besten ist, wenn sie nach der Akteneinsicht, gleich ein Schreiben aufsetzt und um die Stellungnahme von der ARGE bittet. Die sind verpflichtet dazu. Allerdings werden sie sich dageben wehren. Jemanden was unterjubeln und wenn es darum geht dann kneifen. Sie soll ihnen mal ordendlich auf die Füße tretten. Und die Nachweise fordern. Wenn sie es schriftlich getan hat, hat sie auf jeden fall was in der Hand. Sie soll das Schreiben bei der Info abgeben. Sich davon eine Kopie machen lassen und darauf bestätigen.
LG
Katin