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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld


MaNeVl
11.01.2007, 16:08
Erst einmal möchte ich ein HALLO in die Runde schmeißen, ich bin der Neue und habe auch gleiche eine Frage an euch, bei der ihr mir vielleicht helfen könnt.

Ich bin 22 Jahre und seit knapp 2 Jahren nun schon auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle (mit nem bischen Glück jedoch muss ich ab Dienstag nicht mehr suchen). Bewerbungen habe ich in der Zeit über 200 verschickt. Anfangs gab es noch Kindergeld, jedoch wurde dass Geld dann irgendwann nach dem Motto gestrichen:

3.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
Kindergeld wird auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) als Arbeitsuchender gemeldet ist. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus.

Vom hören und sagen war mir diese Regelung bekannt und daher forschte man auch nicht weiter nach. Nun jedoch habe ich in einem Informationsblatt der Familienkasse, folgenden Textauszug gefunden:

3.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (siehe auch Nummer 8 ) Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung aufnehmen will, aber wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Die Berücksichtigung als ausbildungsplatzsuchendes Kind setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist.
Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird.

Ich bemühe mich einen Ausbildungsplatz zu bekommen, finde aber wie gesagt keine Stelle (bzw. bekomme keine Zusage). Bei der Agentur für Arbeit habe ich mich direkt damals nach der Schule gemeldet gehabt und melde mich auch weiterhin regelmäßig dort (bin also in deren System als Ausbildungssuchend seither immer gemeldet gewesen).

Sehe ich es nun richtig, dass ich mit 22 trotzdem noch Kindergeld bekommen müsste, oder besser gesagt meine Eltern für mich? Und wenn ja, kann das Geld nun auch Rückwirkend beantragt werden?

Wäre nett, wenn mir hierrauf jemand eine Antwort geben könnte...

Seebarsch
11.01.2007, 16:34
Hallo MaNeVI,
:welcome:
Du bzw. deine Eltern sollten umgehend schriftlich bei der örtlichen Familienkasse das Kindergeld beantragen und dabei darauf hinweisen, dass Du durchgehend bei der Berufsberatung bzw. Arbeitsvermittlung gemeldet warst.
Weitere Informationen und den Antrag findest Du hier. (http://www.arbeitsagentur.de/nn_227834/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Kindergeld/Kindergeld-Nav.html__nnn=true)

MaNeVl
11.01.2007, 16:50
:danke:

Werd meinen Eltern dann nächste Woche (momentan im Urlaub) bescheidsagen, dass sie sich drum kümmern sollen.