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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Zuschuss" zu Umzugskosten?


Fam_Eckhardt
11.01.2007, 17:44
Unser Umzug steht bevor, alles auf dem Amt schon geklärt bewilligt etc.usw.
Das einzige was ich jedoch umzugskosten betreffend abgeklärt habe war der umzugswagen -- der wird auf grund der Strecke übernommen.

nun meine frage:

nachsendeantrag, telefonummeldung kosten geld, 16€ das eine, 60€ das andere.. bekommt man da vom amt was zu? wahrscheinlich nicht, oder?

renovierungskosten werden auch keine übernommen für tapete bzw. farben. da hatte ich auch vor ein paar Tagen angefragt. Viel ist dort nicht zu machen, aber die Tapeten hängen schon lange, etwas tun muß man da ja schon eigentlich.

sagen sie da grundsätzlich nein oder sollte man da nochmal nachhaken? das ist unser 1. umzug offiziell mit Hartz 4 -- bei den anderen konnten wir uns ohne amt durchbeissen und brauchten die hilfe nicht. diesmal ist es leider anders..

über hilfe würd ich mich freuen.

StephanK
12.01.2007, 10:24
Ich fürchte, dass es dafür keine Hilfen gibt und diese Kosten aus eigener Tasche getragen werden müssen. "Umzug" wird streng auf Wohnung und deren Einrichtung bezogen betrachtet, das ganze "drumherum" ausgeblendet. Aber fragen schadet natürlich trotzdem nix.

Der - pardon - Schweinepreis von € 60 für eine Telefon-Ummeldung lässt sich aber evtl. dadurch umgehen, dass man zu einem anderen Anbieter wechselt, wenn am Wohnort verfügbar.

Fam_Eckhardt
13.01.2007, 18:44
hm.. die meisten anbieter benötigen ja nen bestehenden t-com anschluss.. aber schon blöde, das man da nix dazu bekommt.
aber können ja nich meckern! bin schon sehr froh das wir einen umzugswagen bekommen !!! mehr is immer gut -- aber ok :)

danke dir für deine antwort

Upsala
13.01.2007, 19:44
Ich würde mal die Gebühren für die Anmeldung des Telefonanschlusse schriftlich beantragen, auch mit der Begründung, dass man Bewerbungen telefonisch durchführt und für kurzfristige Jobangebote immer telefonisch erreichbar sein sollte.

Auch die Renovierungskosten würde ich beantragen. Ich habe hier (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1436) gerade ein Urteil (S 18 AS 65/05 ER) gefunden dort heißt es: Im Hinblick auf diese Beschränkung der Zusicherung auf vom Träger veranlasste oder aus anderen Gründen notwendige Umzüge ist zur Überzeugung des Gerichts davon auszugehen, dass auch das Ermessen hinsichtlich der Erstattung der im Gesetz bezeichneten Kosten hinsichtlich des „ ob „ dahingehend eingeschränkt ist, dass die Übernahme im Regelfall zu erfolgen hat. Hinsichtlich des „ wie „ ist die Antragsgegnerin nach der Rechtsauffassung des Gerichts dazu verpflichtet, erforderliche Umzugskosten sowie erforderliche Kosten für die Renovierung der alten beziehungsweise neuen Wohnung im notwendigen Umfang zu erstatten. Als notwendig in diesem Sinne sind die Kosten in einem Umfang anzusehen, wie sie sich bei einer Arbeitnehmerfamilie aus den unteren Einkommensschichten ergeben würden. Der Antragsteller ist insoweit gehalten, die Kosten zum Beispiel durch Eigenleistung und Inanspruchnahme von Hilfen aus dem Familien- und Freundeskreis gering zu halten. In Beachtung dieser Umstände sind sodann Kosten zum Beispiel für einen Umzugsmietwagen beziehungsweise Materialien für die Wohnungsrenovierung als notwendige Kosten des Umzuges anzusehen und von der Antragsgegnerin zu erstatten.

Fam_Eckhardt
05.03.2007, 21:50
na super.. jetzt seh ich das erst...
könnte ja mal alles zusammentragen, ein nachsendeantrag ist ja auch wichtig! wir haben ja noch bewerbungen draussen und es gibt firmen, die kontaktieren noch primär über den postweg..
ich glaube ja fast das die ummeldung auf der t-com verrechnet wurde, die rechnung war erschreckend gering. aber diesen Monat kommt ja erst die Februar rechnung mit dem tatsächlichen umzug. ich bin auf alles gefasst und werde dann auch ein schreiben aufsetzen.
Alle quittungen der Farben und Co habe ich auch aufgehoben.

vielen dank! vielen vielen Dank!

Upsala
05.03.2007, 23:25
Aber Vorsicht!
Das war die Auffassung des Sozialgerichtes in Braunschweig. Also nicht zu früh freuen.