PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II als Kredit vom Staat?


Daniel
11.01.2007, 18:18
Hallo lieber Leser,

war heute das erste mal beim Sozialamt um ALG II zu beantragen. "Schock!"
Bin seit 13 Jahren selbstständig und keine ALU gezahlt.
Aufträge haben drastisch nachgelassen und Minuskapital nebst Kredite haben sich aufgebaut.
Heute sagte man mir; "sofern sich ein Guthaben aus der Differenz von Vermögenswerten (Haus, Auto, priv. Lebens/Rentenversicherungen etc.) und den Schulden ergibt, kann mir ALG als Darlehn während der Verkaufphase des Vermögens gewährt werden. Ausserdem müsse ich weiterhin privat krankenversichert bleiben und könne evtl. auf einen Zuschuss hoffen!"
Ich bin also dazu gezwungen, mein Haus (nach heutigem Stand deutlich unter Wert!) zu verkaufen und meine privaten Rentenversicherungen bis auf 7000,-€ zu verbrauchen um dann endlich den Status zu erreichen ALG II zu bekommen?

Gruß, Daniel

StephanK
12.01.2007, 09:57
Im Prinzip ja - aber in den Einzelheiten kommt's auf die Einzelheiten an... :?

Erst mal zu der (nur) darlehensweisen Gewährung: Das beruht auf § 23 Abs. 5 SGB II: Soweit Hilfebedürftigen der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Sie können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird.Wirtschaftlich betrachtet ist das also ein Überbrückungskredit für die Zeit, bis Du festgelegtes Vermögen "verflüssigt" hast und davon leben kannst.

Was Dein Vermögen angeht bitte ich Dich, zunächst den entsprechenden Artikel hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung) durchzulesen. Noch wesentlich detailliertere Informationen, die freilich für die Sachbearbeiter der Sozialverwaltung (und deren Perspektive!) geschrieben sind, findest Du hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12-SGB-II-ZuBeruecksicht-Vermoegen.pdf).

Danach offen gebliebene Einzelfragen schließt Du am besten einfach diesem Diskussionsfaden an.