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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkostenrückzahlung aus 2004


Abbel
31.12.2005, 17:19
Hallo!
Ich beziehe seit 01.10.05 ergänzend ALG II. Nun flatterte die normalerweise erfreuliche Nebenkostenabrechnung v. 1.1. - 31.12.04 ins Haus mit einem Guthaben von 277,19 Euro ...
2004 war ich erwerbstätig, hab bewusst mit meinen Kids zusammen gespart an Wasser, Heizung ect. um das Geld dann auf ein Sparbuch zu legen (gibt noch keins, war nur in Planung) um irgendwann mal wegfahren zu können.
Nun ist seit Juli der Job futsch :wut: und natürlich muss ich wohl die Abrechnung vorlegen, die dann wahrscheinlich komplett angerechnet wird?
Kann ich dieses Geld nicht wie geplant auf ein Sparbuch legen - es gibt doch Freibeträge, die man haben darf? Oder zählt da nur das, was man schon bei Antragsstellung hatte? Wobei ich diesbezüglich absolut jungfräulich bin, keine müde Mark auf der hohen Kante :cry:
Mir ist schon klar, das jeder Zuverdienst angerechnet werden muss, aber das was ich 2004 gespart habe abtreten zu müssen, das wurmt mich schon ein wenig ...
PS: einen guten Rutsch ins hoffentlich bessere 2006 !!

Feline
31.12.2005, 20:50
Ist leider so, das wird voll angerechnet, ich hab es selber erlebt.
Hier im Forum gibt es Leute, die einen Widerspruch laufen haben, ich habe es auch versucht, bin aber abgeschmettert worden.
Durch das Guthaben an Nebenkosten werden die aktuell anfallenden Mietkosten gemindert, und das Amt zahlt halt nur soviel, wie wirklich anfällt. Leider...

Abbel
02.01.2006, 09:28
Danke Feline - im Prinzip hatte ich ja schon damit gerechnet :sad:

Wenn das Jahr schlecht losgeht, kann es wenigstens nur noch besser werden...

Rainer
18.01.2006, 18:45
Hallo Abbel,

meiner Meinung nach kannst Du die Nebenkosten-Rückerstattung behalten, da sie von 2004 und nicht von 2005 ist.
Bei mir war es genau anders rum, ich musste für 2004 eine Nachzahlung leisten, da hieß es, die ARGE sei nicht zuständig, da es 2004 noch kein Hartz IV und kein ALG II gab.
Wenn Dir der Vermieter das Geld auszahlt, vergiss es einfach. Schlechte Karten hast Du allerdings, wenn das Guthaben mit den zukünftigen Nebenkosten verrechnet wird.

Gruß,

Rainer

efge
18.01.2006, 19:02
:welcome: Abbel (wenn auch etwas verspätet),
so leid es mir tut, da muss ich Feline Recht geben. Es zählt nicht der Zeitraum, sondern der Monat des "Zuflusses". :sad:

Da fällt mir bei ähnlichen Threads etwas auf bzw. ein: Bin ich als ALG II-Empfänger verpflichtet die Nebenkostenabrechnung dem Leistungsträger vorzulegen?
Das war jetzt nicht als "Trick", sondern als ernste Frage gemeint.

Abbel
18.01.2006, 19:34
Mir wurde gesagt, man wäre dazu verpflichtet. Und zwar ohne Aufforderung sondern direkt nach Erhalt der Abrechnung.

efge
18.01.2006, 20:01
Auch hier es es wie überall: Es gelten die Dorfrechte, sprich: jede Kommune/jeder Landkreis agiert anders.
Ich kenne diese Aufforderung nicht und deshalb frage ich nochmal das Forum: Sind wir dazu generell verpflichtet?

roland
18.01.2006, 21:10
hi !

wollte mal wissen, wie das ist wenn man im jahr 2005 noch mit einem wg partner zusammen gelebt hat, und dann jetzt die jahresabrechnung ins haus geflatterst ist und ich eine nachzahlung zu leisten habe, aber der wg partner zum 01.01.06 ausgezogen ist !?!?

desweiteren habe ich das erste halbe jahr gearbeitet, wie wird das den verrechnet ?

kann er noch vom amt belangt werden seinen teil zur nachzahlung beizusteuern, auch wenn man kein kontakt mehr zu ihm hat oder er für mich nicht mehr auffindbar ist ??

hmm..

thx:)

Feline
18.01.2006, 22:36
Mir wurde gesagt, man wäre dazu verpflichtet. Und zwar ohne Aufforderung sondern direkt nach Erhalt der Abrechnung.

Bei mir steht genau das als Teil der Rechtshilfebelehrung im Bescheid.
Aber das scheint wirklich von Kommune zu Kommune anders zu sein.

jojo26
07.02.2006, 23:17