PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinder-Pflegegeld gilt bei ALG II teilweise als Einkommen


ALN - Robot
12.01.2007, 09:40
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Sozialgericht Gießen
S 26 AS 323/05[

Berlin (ddp.djn).
Pflegegeld, das jemand für die Betreuung von Pflegekindern erhält, muss seit 1. Januar unter bestimmten
Voraussetzungen auf einen Arbeitslosengeld-II-Anspruch angerechnet werden.

Grundsätzlich ist der so genannte Aufwendungsersatz als Bestandteil des Pflegegeldes anrechnungsfrei.
Der Erziehungsbeitrag, der je nach Bundesland zwischen 196 und 226 Euro monatlich beträgt,
gilt jedoch ab dem dritten betreuten Pflegekind zu 75 Prozent und ab dem vierten Pflegekind zu 100 Prozent als Einkommen der Pflegeperson.
Bislang gab es keine einheitliche Regelung für die Anrechnung von Pflegegeld.

Das Sozialgericht Gießen entschied allerdings in einem Verfahren, dass Pflegegeld eine zweckbestimmte Einnahme sei und
daher grundsätzlich nicht zum Einkommen gerechnet werden dürfe (Urteil vom 10. April 2006, AZ: S 26 AS 323/05).

Beim Bundessozialgericht ist derzeit noch ein Verfahren anhängig (AZ: B 7b AS 12/06 R), in dem grundsätzlich geklärt werden soll,
ob und in welchem Maße der Erziehungsbeitrag als Einkommen der Pflegeeltern berücksichtigt werden darf.

ddp.djn/rog/rab

Weiterlesen... (http://us.rd.yahoo.com/dailynews/rss/search/alg+ii/SIG=12vrqojiu/*http%3A//de.biz.yahoo.com/12012007/336/kinder-pflegegeld-gilt-alg-ii-teilweise-einkommen.html)