Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigentumswohnung - welche Kosten werden bezahlt?
Ich besitze eine Eigentumswohnung, die noch 8 Jahre lang abbezahlt werden muss und die ich aus steuerlichen Gründen vermietet habe. Nun bin ich seit einem Jahr arbeitslos, kriege keine Jobs (bin halt 52) und muss damit rechnen, Ende 2006 unter Hartz IV zu fallen. Nun haben meine Mieter zu Ende März gekündigt. Ich halte es für geboten, jetzt meine Wohnung zu beziehen, denn nur so bleibt meine Wohnung unangetastet.
So wie ich das inzwischen herausgefunden habe, bekommt man sogar die Hypothekzinsen und die Grundsteuer bezahlt. Aber wie sieht es mit den Verwaltergebühren und der Rücklage für Instandsetzungen aus? Gerade die Rücklage ist ein dicker Brocken von 80 Euro pro Monat.
Außerdem würde es mich interessieren, ob mein Umzug finanziell unterstützt wird. Bei Hartz IV-Empfängern soll das ja so sein, aber NOCH bin ich ja keiner, allerdings ziehe ich nur wegen diesem drohenden Schicksal um. Die Wohnung, die ich zur Zeit gemietet habe, ist sowieso zu groß für Hartz IV.
Betroffener
02.01.2006, 01:40
:welcome: Erdy,
das ist ein weiser Entschluss, selbst einzuziehen.
Weitere Tipps findest Du hier:
http://www.siedlerbund.de/bv/on12390
Den Umzug musst Du selber finanzieren und der sollte abgeschlossen sein, bevor Du den Antrag auf ALG II stellst.
Verspreche Dir nicht zuviel vom Umzugszuschuß. Das ist meist nur ein Transporter, Mensch ist arbeitsfähig und nachbarschaftliche und familiäre Umzugshilfe wird vorausgesetzt.
Und seh zu, dass absehbare Rückzahlungen bei Steuer und sonstigem vor dem ALG II Antrag eingetroffen sind und ggf. auch schon verbraucht oder nicht verwertungsfähig sind.
Viel Erfolg
das ist ein weiser Entschluss, selbst einzuziehen. Naja... weniger Weiseheit, sondern eher das Resultat aus meinen intensiven Internetrecherchen der letzten Tage.
Weitere Tipps findest Du hier:
http://www.siedlerbund.de/bv/on12390 Eine sehr schöne Seite, aber da steht für mich leider nichts neues für mich drin. Über Reparaturrücklagen jedenfalls nichts.
Und seh zu, dass absehbare Rückzahlungen bei Steuer und sonstigem vor dem ALG II Antrag eingetroffen sind und ggf. auch schon verbraucht oder nicht verwertungsfähig sind. Da kommt dieses Jahr nicht mehr viel... Außerdem habe ich in meinem Alter einen stattlichen Freibetrag.
Wie ist das eigentlich, wenn ich ein Zimmer an Messegäste vermiete? Kann ich das Geld behalten oder nur 15 Prozent oder gar nichts?
Übrigens habe ich keine E-Mail-Benachrichtigung über Deine Antwort bekommen :cry:
StephanK
02.01.2006, 11:28
Ich kenne es so, dass Reparaturrücklagen vom Wohnungseigentumsverwalter mit den sonstigen Nebenkosten eingezogen werden, wie es wohl auch gesetzlich vorgesehen ist. Bisher hatte ich mit meiner ARGE keine Probleme, dies als Kosten der Unterkunft anerkannt zu bekommen.
Wie ist das eigentlich, wenn ich ein Zimmer an Messegäste vermiete? Kann ich das Geld behalten oder nur 15 Prozent oder gar nichts?Je nach Höhe der Mieteinnahmen werden vermutlich 20 Prozent angerechnet. Näheres findest Du bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#17). Dieser Text geht zwar von Arbeitseinkommen aus, gilt aber auch für andere Arten der Einkommenserzielung.
Betroffener
02.01.2006, 13:06
Hallo Erdy,
noch ein Nachtrag von mir zu StephanKs Beitrag:
Übersicht Durchführungshinweise (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_II_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspx)
Hier solltest Du Dir die HInweise zum § 11 - Einkommensanrechnung genau anschauen bezüglich Vermietung.
Bei Messegästen mag das noch angehen, aber bei Dauergästen könnte es passieren, das es unrentabel ist.
Ich kenne es so, dass Reparaturrücklagen vom Wohnungseigentumsverwalter mit den sonstigen Nebenkosten eingezogen werden, wie es wohl auch gesetzlich vorgesehen ist. Bisher hatte ich mit meiner ARGE keine Probleme, dies als Kosten der Unterkunft anerkannt zu bekommen.
Danke, das beruhigt mich erst mal. Irgendwie verliert Hartz IV mehr und mehr die Schrecken für mich 8)
Du wohnst also in Deiner eigenen Eigentumswohnung? Dann möchte ich mal umgekehrt fragen: welche Nebenkosten werden nicht erstattet und deshalb von Deinen 345 Euro bezahlt?
StephanK
02.01.2006, 21:32
Du wohnst also in Deiner eigenen Eigentumswohnung? Dann möchte ich mal umgekehrt fragen: welche Nebenkosten werden nicht erstattet und deshalb von Deinen 345 Euro bezahlt?Wenn ich da nicht bisher etwas übersehen habe, wird das komplett anerkannt, also der ganze Krempel, der WEG-umlagefähig ist.
Wenn das bei Dir auch von einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft gemanagt wird, wirst Du die langen Listen mit Einzelposten in der jährlichen Abrechnung kennen, mit denen man selbst gelegentlich seine Durchblick-Schwierigkeiten hat. Mir scheint, dass die ARGE da auch nicht so im einzelnen einsteigen mag und sozusagen nur froh ist, bei mir "billiger wegzukommen" als bei Mietern... :shock:
In dieser Hinsicht kannst Du das also wohl relativ gelassen angehen, vorausgesetzt, Du bewohnst nicht gerade alleine 180 qm oder so...
Ich habe schon wieder keine Benachrichtigung bekommen, was kann da nur los sein? :evil:
Wenn ich da nicht bisher etwas übersehen habe, wird das komplett anerkannt, also der ganze Krempel, der WEG-umlagefähig ist. Was für 'ne Umlage...??
Also, ich bekomme von der Verwaltung immer eine riesige Rechnung, wo wirklich alles (außer Strom) drin ist, also auch Heizung, Wasser etc. Wenn mir das alles bezahlt wird, kann ich ja locker meine Wohnung in ein Tropenparadies verwandeln 8)
Mir scheint, dass die ARGE da auch nicht so im einzelnen einsteigen mag und sozusagen nur froh ist, bei mir "billiger wegzukommen" als bei Mietern... Bei mir wird das nicht so billig, es wird vielleicht auf das gleiche rauskommen. Zur Zeit wohne ich auf 70m², meine Wohnung hat 80m² und erheblich höhere Nebenkosten, dazu kommen noch die Hypothekzinsen.
StephanK
03.01.2006, 09:15
Wenn ich da nicht bisher etwas übersehen habe, wird das komplett anerkannt, also der ganze Krempel, der WEG-umlagefähig ist. Was für 'ne Umlage...??Die Dinge, wofür Du das monatliche Hausgeld (oder wie immer es bei Euch heisst) zahlst, also z.B. Rückstellungen für Reparaturen usw.
Also, ich bekomme von der Verwaltung immer eine riesige Rechnung, wo wirklich alles (außer Strom) drin ist, also auch Heizung, Wasser etc. Wenn mir das alles bezahlt wird, kann ich ja locker meine Wohnung in ein Tropenparadies verwandeln 8) Ah ja. Nun, das wird eben wirklich überall anders gehandhabt. Das hängt auch vom Verwalter und von der Teilungserklärung ab.
Aber bei Dir liegt der Fall sowieso anders als bei mir; das hatte ich mir anfangs auch nicht so richtig klar gemacht. Ich bewohne die Wohnung ja selbst, also sind die Kosten auch meine Kosten der Unterkunft. Bei Dir ist es anders, denn Du hast vermietet. Alles, was Du für die Wohnung zahlen musst, sind Werbungskosten, die Du von den Mieteinnahmen abziehen kannst. Im einzelnen kommt das dann auch darauf an, was für einen Mietvertrag abgeschlossen hast. Manches an den "Nebenkosten" der Wohnung kannst Du an den Mieter weitergeben, manches bleibt aber bei Dir hängen. Es ist mühsam, aber das musst Du halt ordentlich auseinandersortieren.
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