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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Folgeantrag ALG 2 noch nicht bewilligt


sascha10
12.01.2007, 20:24
Hallo,

ich hoffe das ich hier richtig bin mit meinem Anliegen.
Ich habe seit dem 01.09.06 eine Firma angemeldet und bekomme auch von der ARGE Einsteigsgeld.
Nun musste ich aber einen Folgeantrag auf ALG 2 stellen.
Heute kam dann Post von der ARGE:

Ich müsste noch das Zusatzblatt 2.1 ausfüllen, Einkommen aus Selbständiger Tätigkeit.
Weiter wollen die noch eine Aufstellung der Ausgaben und der Einnahmen des Jahres 06 monatlich abgerechnet.
Da ich aber jeden Monat Ware gekauft und auf Lager gelegt habe sind meine Ausgaben jeden Monat höher als meine Einnahmen.
Einzig im Dezember ist es umgekehrt.
Nun meine Frage:

Was soll ich beim Zusatzblatt 2.1 eintragen unter:

Voraussichtliche Betriebseinnahmen vom .........bis....... ..........Euro monatlich.
Denn da liegt wohl der Hacken an der Sache,ich kann im Moment nicht sagen wann ich was und wieviel Einnehmen werde.
Und ich denke je nachdem was man dort einträgt kürzen die einfach mal das ALG 2 und das will cih verhindern.
Ich werde auch aller Voraussicht nach ab 15.02 bis ende April eine Weiterbildung besuchen die ich selber Finanzieren werde.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen in meiner Sache

Danke im voraus

sascha10
13.01.2007, 17:37
Hallo,

so nun wird die ganze sache etwas komisch.
Heute kam mit der Post der Bewilligungsbescheid vom 01.02 bis zum 31.07.
Nun meine Frage.
Mss ich nun trotzdem das Zusatzblatt 2.1 usfüllen und denen geben oder ist das nun damit hinfällig da ich ja nu den Bewilligungsbescheid bekomme habe?
In diesem Fall blicke ich nun leider nicht mehr durch und ich hoffe das ihr mir helfen könnt?

Danke im voraus

sascha10
15.01.2007, 13:11
Hallo,

so nun habe ich heute Morgen einmal auf der ARGE angerufen und Nachgefragt was mein Antrag macht auf Fortzahlung von ALG2.
Da bekam ich gesagt das der Antrag am 10.01.07 bewilligt wurde und ich ihn per Post bekommen würde.( Habe ihn ja schon aber das wissen die nicht).
Von dem anderen Schreiben wegen Mitwirkungspflicht kein Wort von der ARGE wobei das ja auch im PC stehen sollte.
Habe mir zur Sicherheit noch die 1 Seite des Bescheids per Fax zukommen lassen.
Nun meine Frage bin ich nun auf der sicheren Seite und müssen sie zahlen oder kann der Bescheid aufgehoben werden ?

Danke im voraus

StephanK
15.01.2007, 13:56
Bei Selbständigen wird das Einkommen nach § 2a der Alg II-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv/__2a.html) berechnet. In der Startphase besteht das Problem, dass es eigentlich noch gar keine Grundlage für die Berechnung gibt; zudem kannst Du nach § 2a Abs. 1 Satz 3 Alg II-Verordnung nur 20 % als Betriebsausgabenpauschale absetzen, obwohl Du bisher nur Ausgaben hast.

Wenn Du - hoffentlich bald - Einkommen erzielst, ist es sinnvoll, dieses zeitnah zu melden. Normalerweise ist bei Selbständigen zwar vom Jahreseinkommen auszugehen, aber das kann - wenn es gut anläuft - dazu führen, dass Überzahlungen entstehen, die Du dann auf einen Batzen zurückzahlen musst. Es ist besser, das zu vermeiden.

sascha10
15.01.2007, 17:10
Hallo Stephan,

danke für deine Antwort.
Nur verstehe ich das nun nicht so ganz.
Muss ich nun noch etwas machen oder läuft das nun wie bewilligt ab 01.02 ganz normal für die nächsten 6 monate weiter?
Weiss nämlich nicht was ich nun machen muss , da ich ja den Bewilligungsbescheid bereits habe.

StephanK
15.01.2007, 18:06
Muss ich nun noch etwas machen oder läuft das nun wie bewilligt ab 01.02 ganz normal für die nächsten 6 monate weiter?
Weiss nämlich nicht was ich nun machen muss , da ich ja den Bewilligungsbescheid bereits habe.
Ja, musst Du - oder solltest zumindest.
So ganz eindeutig ist die Regelung meiner Meinung nach nicht, aber das hängt damit zusammen, dass die Regelungen zum Alg II in erster Linie für "komplett Arbeitslose" oder abhängig Beschäftigte gemacht sind; für Selbständige passt manches nicht so recht.

Es liegt ein gewisser Widerspruch darin, dass zur Berechnung Deines Einkommens von den Jahreseinkommen auszugehen ist, aber andererseits die Bedürftigkeit immer für den jeweiligen Monat zu beurteilen ist. Du kannst Dich sozusagen auf die Berechnung auf Basis des Jahreseinkommens zurückziehen, aber das kann, wie geschrieben, dazu führen, dass Du nach einer Weile saftige Rückzahlungen leisten musst, wenn Dein Geschäft allmählich anläuft und mehr abwirft.
Deswegen halte ich es für sinnvoll, bei Veränderungen des Einkommens eine
Veränderungmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf) und eine neue Einkommenserklärung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt21-Einkommenserklaerung.pdf) abzugeben.

Ich bin allerdings kein Spezialist für die Fragen rund um Selbständigkeit.

sascha10
15.01.2007, 19:11
Ok soweit.
Naja da wird nicht viel dabei rauskommen bei meiner Jahresrechnung.
Denn von 01.09.06 an bis Ende Dezember da gibt es fast keinen Gewinn,wenn überhaupt dann 150 Euro und das ganze Vorsteuer.

Eines aber verstehe ich nun gar nicht.
Der gute Mann von der Arge sagte mir heut Morgen am Tel das mein ALG 2 ganz normal weiterläuft ab dem 01.02.07 und der hat nix davon erwähnt das die da noch etwas von mir brauchen zwecks Einnahmen und Ausgaben von 01.09.06 bis 31.12.06.
Denn Bewilligungsbescheid der von 01.02.07 bis 31.07.07 läuft den halte ich hier in meinen Händen.
Meine Frage wäre nun:

Ist der Bescheid rechtskräftig und müssen die somit ab 01.02 weiterzahlen oder müssen sie nicht weiterzahlen wenn ich das Zusatzblatt nicht abgebe?
Ich Blicke da leider nicht ganz durch.