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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leistungsbescheid bei Weiterbildung


emmis
14.01.2007, 09:58
Hallo @ alle
Ich bin wohl in diesem Moment der Neuste hier und hoffe ein paar Anregungen zur Lösung meiner Probleme zu bekommen.
Hier nun mal ein paar Fakten.
1. Bewilligungsbescheid AlgI 01.12.2006 bis 30.11.2007
2.berufliche Weiterbildung über Bildungsgutschein bewilligt und bezahlt vom 06.12.2006 bis 05.06.2007
3.Leistungsnachweis für Finanzamt vom 01.12.2006 bis 05.12.2006<Grund der Abgabe --Ende des Leistungsbezuges>
4. auf wiederholte Nachfrage Zwischenbescheinigund fürs Finanzamt von 06.12.2006 bis 31.12.2006

Jetzt meine Fragen:
- bekomme ich für die Zeit meiner Weiterbildung einen neuen Bewilligungsbescheid, die anderen Teilnehmer haben einen
- Ändert sich durch die Weiterbildung die Bezugsdauer für's ALG
:danke: für Eure Meinungen

x_anonymus_x
14.01.2007, 10:30
Hallo emmis!

- bekomme ich für die Zeit meiner Weiterbildung einen neuen Bewilligungsbescheid, die anderen Teilnehmer haben einen

Ja!

- Ändert sich durch die Weiterbildung die Bezugsdauer für's ALG
:danke: für Eure Meinungen

Guggscht Du hier:
ALG 1 nach Weiterbildung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=23770)

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

emmis
14.01.2007, 10:44
stehd das mit dem neuen Leistungsbescheid irgendwo, die Dame vom Amt sagte mir "eigentlich nein, wegen Einsparung" wobei ich die Kompetenz :hairsup: einschätze
:danke:

Seebarsch
14.01.2007, 16:21
hallo emmis,
:welcome:
der Arbeitslosengeldanspruch bei "normalem" Bezug und einer Weiterbildung ist mittlerweile ein einheitlicher Anspruch.
Allerdings hättest Du ab dem Beginn der Maßnahme einern neuen Bescheid bekommen müssen. Das erfolgt eigentlich bei der internen Arbeit der Agentur, da der Fall im Bearbeitungsystem "Colibri" auf die Leistungsart "AlgW" für Weiterbildung hätte umgestellt werden müssen. Zugleich wird dadurch sichergestellt, dass die Anspruchsdauer nicht mehr normal, sondern nach der Weiterbildung gemindert wird.
Bei einer Weiterbildung wird die Anspruchsdauer für jeweils zwei Tage Bezug nur um einen Tag gemindert. Das geht aus § 128 Absatz 1 Nr 8 SGB (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__128.html)III hervor.
Du solltest bei der Agentur darauf drängen, dass Du den neuen Bescheid für die Weiterbildung bekommst.
Hast Du denn einen gesonderten Bescheid zu den Maßnahmekosten, z.B. zu Fahrkosten bekommen?

emmis
14.01.2007, 18:03
Hast Du denn einen gesonderten Bescheid zu den Maßnahmekosten, z.B. zu Fahrkosten bekommen?Heute 10:44
ja, diesen Bescheid habe ich bekommen. Habe die ganze Sache jetzt schriftlich zu Amt gegeben, damit ich was in den Händen habe.
Ich bleibe an dem Thema dran:cool:

:danke: