Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Renovierungszuschüsse bei Hartz IV?
Hallo
Meine Eltern empfangen Hartz IV. Bei Ihnen müßte dringend Renoviert werden, da die Wände massiven schimmel haben (ist klar das es ja nicht gesund ist). Nun wollte ich gern wissen, ob es dafür überhaupt zuschüsse gibt und wenn wo!!! Hoffentlich kennt sich da jemand aus
Hallo Oli,
erstmal willkommen!
habe deinen Doppelpost gelöscht.
- zu deiner Frage, direkt habe ich von einem Renovierungszuschuß noch nicht gehört, aber wenn es wirklich so massiv schimmelt wäre evtl. auch ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen angesagt.
Ich denke man könnte ein rückzahlbares Darlehen vom Amt für eine Renovierung bekommen, - ich persönlich allerdings würde eher aus einer Schimmelwohnung ausziehen.
aber evtl. gibt es ja noch weitere Tips.
MfG
border
Hallo Oli,
wohne z.Zt. auch in einer von Schimmel befallenen Wohnung. Für die Beseitigung und Renovierung ist der Vermieter zuständig. Ich hoffe, dass Deine Eltern den Vermieter rechtzeitig auf den Schimmelbefall hingewiesen haben.
Die sinnvollste Lösung ist der Vorschlag von Border: Umzug.
Gruss
StephanK
03.01.2006, 09:33
Für die Beseitigung und Renovierung ist der Vermieter zuständig.Leider ist das nicht so eindeutig! Der Vermieter ist dann dafür verantwortlich, wenn Baumängel dahinterstecken. Die Ursachen können aber auch auf der Seite des Mieters liegen (unzureichende Belüftung). Das ist ein beliebtes Streitthema zwischen Mietern und Vermietern... :cry:
Wenn ein Umzug (der in gesundheitlicher Hinsicht wirklich das Beste wäre) nicht in Frage kommt, sollte erst mal die Verantwortlichkeit (Vermieter oder Mieter?) geklärt werden. Ansonsten sehe ich es ähnlich wie border: mehr als ein Darlehen wird der Alg II-Träger dafür vermutlich nicht ausspucken, obwohl man natürlich darüber nachdenken könnte, ob das nicht "außerordentliche" Kosten der Unterkunft sind. Mal mit dem Alg II-Träger darüber reden schadet jedenfalls nicht. Allerdings sollte man sich dann besser vorher überlegen, ob man die Kosten tragen kann, wenn er ablehnt und/oder ob man sich auf eine Auseinandersetzung mit dem Alg II-Träger einlassen will.
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