loopi
15.01.2007, 02:19
Hallo - Folgendes Problem:
Ich erhalte seit Anfang des Jahres ALG1 in Höhe von 488,- und werde im folgenden Jahr unregelmäßiges Einkommen beziehen. (Arbeit als freier Aufnahmeleiter beim Fernsehen)
D.h. ich werde im Schnitt ca. 5-10 (mal mehr - mal weniger) Tage im Monat arbeiten. Ich stelle keine Rechnungen sondern arbeite dann auf Lohnsteuerkarte. Das AA sagte, dass sein kein Problem - nur bescheid sagen und Arbeitsbescheiniung abgeben.
So weit so gut, aber:
1. zahlt das Arbeitsamt dann auch die sozialversicherung weiter? (macht ja dann eingentlich im entsprechenden Monat der Arbeitgeber über die Lohnsteuerkarte)
2. Wenn ich dann im Jahr 07 insgesamt über den Daumen gepeilt auf 3-4 Monate Arbeit komme bleibt dieser denn fürs nächste Jahr bestehen? (habe ja dann nicht das volle Jahr die Leistung bezogen)
3. Wie verändert sich während dieses Jahres die Höhe des ALG1? (wenn ich bspw. im Februar 1300,- verdienen würde - klar dann gibts für Februar kein ALG - wäre dann aber der Anspruch im März höher? Wird das immer monatlich aktualisiert?
4. Kann mir das AA evtl. sogar den Anspruch streichen - weil ich ja eigentlich immer unregelmäßig arbeite und dem Arbeitsmarkt nicht permanent zur Verfügung stünde?
Vielen Dank für Euer Feedback
Ich erhalte seit Anfang des Jahres ALG1 in Höhe von 488,- und werde im folgenden Jahr unregelmäßiges Einkommen beziehen. (Arbeit als freier Aufnahmeleiter beim Fernsehen)
D.h. ich werde im Schnitt ca. 5-10 (mal mehr - mal weniger) Tage im Monat arbeiten. Ich stelle keine Rechnungen sondern arbeite dann auf Lohnsteuerkarte. Das AA sagte, dass sein kein Problem - nur bescheid sagen und Arbeitsbescheiniung abgeben.
So weit so gut, aber:
1. zahlt das Arbeitsamt dann auch die sozialversicherung weiter? (macht ja dann eingentlich im entsprechenden Monat der Arbeitgeber über die Lohnsteuerkarte)
2. Wenn ich dann im Jahr 07 insgesamt über den Daumen gepeilt auf 3-4 Monate Arbeit komme bleibt dieser denn fürs nächste Jahr bestehen? (habe ja dann nicht das volle Jahr die Leistung bezogen)
3. Wie verändert sich während dieses Jahres die Höhe des ALG1? (wenn ich bspw. im Februar 1300,- verdienen würde - klar dann gibts für Februar kein ALG - wäre dann aber der Anspruch im März höher? Wird das immer monatlich aktualisiert?
4. Kann mir das AA evtl. sogar den Anspruch streichen - weil ich ja eigentlich immer unregelmäßig arbeite und dem Arbeitsmarkt nicht permanent zur Verfügung stünde?
Vielen Dank für Euer Feedback