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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verfällt Anspruch auf ALG I nach 4 Jahren?


Afrikastore
15.01.2007, 09:54
Hallo!
Komme gerade aus der Agentur für Arbeit mit einem dicken Hals!
Ich habe im Oktober 2002 für 2 Wochen ALG I bezogen, danach war ich für 2,5 Jahre selbstständig. Von Mai 2005 - Januar 2006 habe ich dann wieder ALG I bezogen. Von Februar 2006 - 31. Dezember 2006 war ich krank geschrieben und habe Krankengeld bezogen. Laut Bewilligungsbescheid hätten mir also noch 21 Tage ALG I zugestanden. Heute wurde mir dann aber mitgeteilt, dass nach 4 Jahren, also seit Oktober 2006, mein Anspruch verfallen ist.
Mir wurde noch gesagt, hätten sie sich noch bis Februar krank schreiben lassen, hätten sie sogar noch 180 Tage ALG I dazu bekommen. Macht es Sinn einen Widerspruch einzulegen oder einen Anwalt um Rat zu fragen? Muss ich mich jetzt damit zufrieden geben, dass ich ab jetzt schon ALG II empfangen werde und das vielleicht dann nicht mal rückwirkend ab 01.Januar 2007???

StephanK
15.01.2007, 13:01
Ich fürchte, die Arbeitsagentur ist im Recht:
§ 147 Abs. 2 SGB III: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.Weil während des Krankengeldbezuges Versicherungspflicht besteht, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet werden, hättest Du bei längerer Krankheit einen neuen Alg-Anspruch erwerben können. Andererseits sollte es ja eigentlich keine Krankschreibungen mit einer solchen Motivation geben... :?

Leider dumm gelaufen! :cry: