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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : VollzeitStudent UND VollzeitArbeitnehmer und ALGI


Studi38
15.01.2007, 11:18
Hallo, bin trotz Jura-Studium nicht sicher, das lernt man auch nicht vor dem 1 StEx:

wenn man als ordentlicher Student (natürlich "Langzeit-";) ordentlich eingeschrieben ist, aber auch einen Vollzeitjob (40h/Woche) als Nachtwächter hat. Für den Job muss man doch voll Sozialabgaben zahlen (zum Glück! weil man dann krankenversichert ist!) Der Job ist über 20h/Woche, jahrelang ohne Unterbrechung, zwar nachts = außerhalb der Vorlesungszeit, aber da man den Tag verschläft, kann man auch keine Uni-Veranstaltungen besuchen (nur wenige ausgewählte). Die Arbeitszeit ist also weitgehend dem Job und minimal dem Studium gewidmet. Nach dem Bundessozialgericht gilt man also trotz Vollzeit-Stdudium als Arbeitnehmer.

Wenn der Job dann verloren geht, hat man dann Anspruch auf ALG I, AUCH wenn man die Immatrikulation aufrecht behalten möchte, aber wieder für Nachtjobs zur Verfügung stände?

"Ordentlicher Arbeitsloser und ALG IIer" ist man ja wohl erst wenn man nach dem 2 Staatsexamen mit 45 als Berufsanfänger startet. Achja und mit 1er Abi;)

Danke und viele Grüße

StephanK
15.01.2007, 14:10
:welcome: Studi38,
da erinnert mich doch so manches an meine eigene Geschichte... (allerdings habe ich mein 2. StEx mit 30 gemacht) :wink:

Deine Frage beantwortet sich nach § 120 Abs. 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__120.html). Gesetzlicher Regelfall ist also die Beschränkung auf Mini-Jobs, aber das wirst Du widerlegen können.
Die Beschränkung auf Nacht-Jobs ist zwar ein wenig problematisch, im Rahmen des § 120 Abs. 4 SGB III aber machbar.

Als Zusatzlektüre empfehle ich die BA-internen Durchführungshinweise zu § 120 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-120-SGB-III-Sonderfaelle-der-Verfuegbar.pdf).

Studi38
15.01.2007, 15:06
danke für die hilfreiche Info. Wir sind ja zum Glück konditioniert sowas zu lesen:D - vermutlich ist der Job erstmal sogar sicher, für den Hungerlohn von ca. 4 Euro/Stunde nachts (bei einem echten Milliardär, über 80) arbeitet sonst niemand freiwillig. also weiter im Zug zur Uni schlafen und hoffen dass Mutti - ohne die man obdachlos wäre auch mit jetzt 80 noch viele Jahre fitbleibt
Hoffe Dein 2.StEx hat dir was gebracht.
Meine Kumpels haben sich alle rechtzeitig noch in den gehobenen Kriminaldienst gerettet und in die sicheren Häfen des Lebenszeitbeamtentums mit dem Recht, dienstlich gelieferte Schusswaffen zu führen:?

StephanK
15.01.2007, 16:31
Leider besteht (Selbst-)Korrekturbedarf! :shock:
Aus berufenem Munde wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass Studierende nach § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__27.html) ohnehin versicherungsfrei sind und deswegen auch keinen Alg-Anspruch erwerben können.

Die Funktion des § 120 SGB III erschöpft sich damit wohl darin, die Voraussetzungen für die Realisierung von Alg-Ansprüchen zu regeln, die Studierende VOR Beginn des Studiums erworben haben.