Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 Euro Job WAHNSINN!!!
war ab 15.11. krank geschrieben und erhielt trotzdem während der Krankheit eine Aufforderung, mich zu einem 1 Euro Job vorzustellen.
Ich sollte Schichtarbeit leisten (rund um die Uhr, auch Wochenende) in einem Pflegeheim.
Da ich krank war, fiel es flach. Anfang Dezember erhielt ich erneut eine Aufforderung mich dort zu melden! Die scheinen es sehr sehr nötig zu haben, Arbeitskräfte zu finden.
Ich muss dazu erwähnen, dass meine Frau von 7 bis 17 Uhr aus dem Hause ist (Bildungsmassnahme) und wir 2 Kinder haben. Das heisst also wenn meine Tochter um 13 Uhr von der Schule kommt, muss ich zuhause sein und Essen fertig haben usw.
Warum in Gottes Namen will man mir unter diesen Voraussetzungen einen 1 Euro Job aufbrummen??? Soll ich jemanden einstellen, der meinem Kind das Essen macht???
Das ganze sieht mir eher so aus als ob hier versucht wird, mit Gewalt die Leistung drücken zu können in der Hoffnung, man macht nicht was das Jobcenter verlangt.
Erstens ist der Job im Pflegeheim kein 1 Euro Job sondern AUSBEUTEREI!!!
Denn es müssen Arbeiten verrichtet werden, zu denen sich das Heim vertragsgemäss gegenüber den Insassen verpflichtet, die also nicht zusätzlich sind.
Zweitens wurde mit mir nie über irgend eine Vereinbarung gesprochen, noch über meine Situation, noch über Sinn und Zweck des Jobs.
Drittens bin ich dabei ein eigenes Gewerbe aufzubauen, wozu ich aber bei Annahme des 1 Euro Jobs keine Chance mehr habe.
Viertens ES KOTZT MICH NUR NÒCH AN WAS DA ABGEHT!!!
Fünftens: Vor lauter Nötigungen des Jobcenters (während meiner Krankheit kamen laufend Briefe) bin ich schon richtig depressiv, werde wohl zusätzlich noch Prozak schlucken müssen.
Wie kann es sein, dass die sogenannten "gebildeten" Politiker nicht intelligent genug zu sein scheinen um zu sehen, was hier läuft???
Was soll ich tun? Zusehen wie man mir willkürlich die Leistung kürzt,
weil ich mein Kind nicht im Stich lasse???
Gruss
Saphyr
Hallo Saphyr,
ich kenn mich auch noch nicht damit aus. Es interessiert mich aber, da ich auch zwei Kinder habe, die mittags um 12 - oder 13.00 Uhr von der Schule abgeholt werden müssen und ich daher in die gleiche Situation kommen könnte.
Beim Stöbern im Internet bin ich auf das Sozialgesetzbuch Achtes Buch
Kinder- und Jugendhilfe gestossen:
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Wäre das vielleicht eine Möglichkeit Einspruch zu erheben? Bei den ganzen Hartz IV Geschichten fehlen mir die Rechte der Kinder. Und wenn Erziehung und Pflege die "zuvörderst" Pflicht ist, stän die für mich über dem 1 € Job.
Ist meine persönliche Meinung und ich weiß nicht, und die Dir etwas hilft. Aber vielleicht kann noch jemand kompetentere Hinweise geben.
Ich wünsch Dir Glück und werde es weiter verfolgen.
Gruß,
ratlos
Hallo Ratlos
ich danke dir, der Beitrag hilft schonmal. Wenigstens liest es jemand und versteht die Situation. Wenn ich Verwandte oder dergleichen hätte die sich um das Kind kümmern, wäre es ja ok, aber da gibts leider niemand und ein Kind mit 10 Jahren dass sich sowieso schon schwer tut noch alleine dastehen zu lassen, ist wirklich die Höhe! Ich werde posten wie sich das hier weiter entwickelt!
Wie kann es sein, dass die sogenannten "gebildeten" Politiker nicht intelligent genug zu sein scheinen um zu sehen, was hier läuft???
Ich glaube kaum, das sich die Hartz-Politiker darum scheren was sie angerichtet haben. Ausserdem dienen sie der Wirtschaft, der Arbeitgeber, den Bonzen, den Reichen und zuguterletzt der Hartz-Wählerschaft.
StephanK
07.01.2006, 23:46
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Noch eine kurze Anmerkung aus der juristischen Sicht: Das SGB VIII, das ratlos zitiert hat, zitiert an dieser Stelle selbst, nämlich den Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes. Dessen Art. 1 Abs. 3 lautet: (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt (d.h. die Verwaltung, StephanK) und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.Ich denke, das ist genügend Argumentationsstoff, um sich gegen diese Zumutung zur Wehr zu setzen.
Hallo,
@StephanK,
Dein Hinweis auf das Grundgesetz ist ist wieder sehr wertvoll.
Ich hoffe Saphyr und andere betroffenen Eltern berufen sich darauf. Es kann ja nicht sein, dass unsere Kinder an allen Fronten (finanziell, sozial und in Bezug auf ihr recht auf ihre Eltern) die Verlierer sind.
Viel Erfolg für alle Kinder.
ratlos
:Respekt:
Hallo,
man kann auch durchaus noch höher greifen: (oder übertreibe ich jetzt ?)
Die Konvention der Rechte des Kindes
Am 20. November 1989 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet
Darin enthalten z.B.
Artikel 3
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
oder
Artikel 18
(1)Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beider Elternteile gemeinsam für die und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.
Vielleicht findet man noch mehr, ich kam noch nicht dazu,alles durchzulesen.
Ich gehe ja davon aus, dass D zu den Unterzeichnerstaaten gehört.
Vielleicht findet sich noch mehr gegen HARTZ IV, wenn man mal nach den Rechten der Kinder guckt. Unter Anderem steht da ja such, dass sie nicht auf Grund des sozialen Status der Eltern benachteiligt werden dürfen. Ist aber bei Kindern von ALG II Empfängern sicher so. Es muss ja nicht sein, dass jedes KInd jetzt Reit-, Ballett-, und sonstige teure Stunden kriegt.Aber wegen ALG II nicht genug zu essen, nur gebrauchte Kleidung, kein Kino, Theater oder vielleicht mal einen Urlaub??
Alle Kinder erzählen nach den Ferien, wo sie alles tolles im Urlaub waren. Und unsere Kinder????? können nicht mal vom Urlaub auf dem Bauernhof, oder so was erzählen. Wenn sie Glück haben, haben sie zumindest Oma und Opa besuchen dürfen.Über einen längeren Zeitraum ist das schon eine Benachteiligung der KInder. Sie fangen dann vielleicht auch an, den anderen etwas vorzuschwindel.
Ich könnte mich da sicher richtig reinsteigern, aber jetzt müssen meine Kinder ins Bett, morgen ist wieder Schule.
ratlos (und aufgebracht)
Hallo!
Also erstmal zu deinem 1 Euro-Job im Altenheim. Wenn du dort Aufgaben verrichtest, die nachweislich nicht zusätzlich sind, hast du dich schon bei der Arge beschwert? Teilweise versuchen die Träger (in deinem Fall Altenheim), die 1 Euro-Kräfte für sowas einzusetzen und wenn es bei der Arge keiner weiss, kann auch keiner was dagegen unternehmen! Im Normalfall sollte der Träger dann abgemahnt werden, im Zweifel wird auch mal ganz die Zusammenarbeit gekündigt, wenn es auf Ausbeiute hinausläuft. Klappt natürlich nicht immer, aber wie gesagt - mitunter liegt es an mangelnder Info der zuständigen Mitarbeiter.
Ich hab selber auch mal so einen 1 Euro-Job machen müssen (noch zu Sozialhilfezeiten, da gabs das auch schon) - Füttern, aus dem Bett hieven, waschen usw. ich hab mich bei der Heimleitung beschwert und mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen. Die meinte auch, dass das so nicht gedacht sei und dann "durfte" ich andere Sachen machen (Spazieren gehen mit den Heimbewohnern, spielen, kreative Nachmittage mit gestalten usw. - sprich, das machte Spaß und man lernte vielleicht sogar noch was dabei :P ) Als ich aber im übrigen 2 Wochen krank geschrieben war, weil meine Schulter so weh tat, dass ich meinen Arm nicht mehr heben konnte - und das, wo ich ein Baby hatte, sprich: ich konnte ihn nicht mal auf den Arm nehmen! Da wurde ich gleich nach 2 Wochen beim Gesundheitsamt vorgeladen. Das Ergebnis hab ich nie erfahren, "durfte" allerdings dort 1/2 Std. in Unterwäsche in einem kalten Untersuchungszimmer auf die Ärztin warten - da schrumpft das Ego dahin :? Also solche Späße gab es auch schon vor Hartz4!
Wegen der Kinderbetreuung - auch auf die Gefahr hin, dass ihr mich in der Luft zerreisst - wie sieht es denn bei euch mit Nachmittagsbetreuung oder Hort aus? Ich mein, es gibt ja auch viele Familien, wo beide Eltern voll arbeiten oder Schichtdienst arbeiten und auch nicht mittags für die Kids da sein können?! Wenn Du jetzt irgendwo eine volle Stelle bekämest oder allein, wenn Bewerbungsgespräche außerorts anliegen, wären die Kids dort ja dann auch gut betreut.
StephanK
08.01.2006, 20:52
Hallo "ratlos" (Deinen Forum-Namen schreibe ich lieber in Anführungszeichen, weil Du gar nicht so ratlos erscheinst :-) )
Der Hinweis auf die UN-Kinderrechtskonvention ist schon ganz gut. Deutschland hat sie auch unterzeichnet, und es gibt eine komplette Informationsbroschüre darüber, die von der website des Familienministeriums (http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3836.html) heruntergeladen werden kann.
Das Problem damit ist das gleiche wie bei fast allen dieser internationalen Verträge: Wenn man sich den Text genau anguckt und darauf achtet, wer sich da wem gegenüber wozu verpflichtet, dann sieht man: die Staaten, die diesen Vertrag unterzeichnen, verpflichten sich untereinander, aber nicht bzw. nur indirekt gegenüber ihren eigenen Bürgern. Außerdem sind die Ziele immer nur recht allgemein formuliert ("die unterzeichnenden Staaten fördern oder wirken darauf hin" u.ä.), so dass nur in Ausnahmefällen einzelne Bürger daraus konkrete, einklagbare Rechte ableiten können. So ist das auch mit der Kinderrechtskonvention.
Deswegen bietet das Grundgesetz eine viel bessere Argumentationsbasis, und deswegen hatte ich auf Art. 1 Abs. 3 hingewiesen, der bestimmt, dass die Grundrechte unmittelbar und für alle Staatsorgane geltendes und zu beachtendes Recht sind. Das gilt natürlich auch für die ARGEn und Kommunalverwaltungen, die für die Ausführung des SGB II verantwortlich sind.
@Limone: Vergiss bitte nicht, dass eine auswärtige Kinderbetreuung Geld kostet, und zwar in aller Regel mehr, als man mit einem 1-€-Job hinzuverdienen kann. Deswegen lässt er sich nicht mit einem normal bezahlten Job vergleichen, bei dem natürlich der Gedanke an Kinderhort, Babysittern o.ä. in der Luft läge.
@ StephanK: das vergess ich sicher nicht - aber hier im Landkreis ist es z.B. so, dass es da zumindest einen Zuschuss (an die 90% der Kosten) gibt, wenn die Kosten durch eine Maßnahme oder einen 1Euro-Job entstehen! In dem Fall - es sind ja beide durch die vorgegebenen Zeiten mittags normalerweise dann in der Maßnahme/Altenheim, also in so einem Fall würde dieser Zuschuss für die Kinderbetreuung gewährt ...
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