inffm
16.01.2007, 12:16
Hallo,
eine Frage, wenn ich von selbst meinen Arbeitsplatz kündige, dann gibt es doch eine gewisse Sperrfrist für Arbeitslosengeld, sind das immer noch drei Monate?
Und wann muß ich zum Arbeitsamt gehen, am ersten Tag nach Wirksamwerden der Kündigung? Ab wann zählt dieser Zeitraum? Und auch, welche Verpflichtungen habe ich, nachdem ich arbeitslos gemeldet bin, aber noch keine Unterstützung erhalte? Oder ganz allgemein: wie sieht der Ablauf aus, sobald ich arbeitslos bin?
Danke.
Manne
eine Frage, wenn ich von selbst meinen Arbeitsplatz kündige, dann gibt es doch eine gewisse Sperrfrist für Arbeitslosengeld, sind das immer noch drei Monate?
Und wann muß ich zum Arbeitsamt gehen, am ersten Tag nach Wirksamwerden der Kündigung? Ab wann zählt dieser Zeitraum? Und auch, welche Verpflichtungen habe ich, nachdem ich arbeitslos gemeldet bin, aber noch keine Unterstützung erhalte? Oder ganz allgemein: wie sieht der Ablauf aus, sobald ich arbeitslos bin?
Danke.
Manne