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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muß ich dem Amt bei Beantragung von Urlaub sagen wohin?


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04.01.2006, 11:03
Hallo zusammen,

darf das Amt die Bekanntgabe des Urlaubsaufenthaltes verlangen, Adresse, Tel.NR:, vor Erteilung eines Urlaubs?

- persönlich denke ich nämlich das geht das Amt gar nichts an.


MfG

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StephanK
04.01.2006, 11:31
Ich denke, es darf nicht. Der "Urlaub" ist - aus der Perspektive des Leistungsrechts - ja nichts als das zeitweise Absehen von einer bestimmten Leistungsvoraussetzung, nämlich der jederzeitigen Erreichbarkeit des Arbeitslosen. Er unterscheidet sich also gerade durch die zeitweise Nichterreichbarkeit von den anderen Zeiten, und es wäre deswegen widersinnig, trotz "Urlaub" eine Erreichbarkeit zu verlangen.

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04.01.2006, 13:19
danke Stephan,

das hört sich sehr plausibel an,

- habe meinen "Urlaub" nun genehmigt bekommen, mein PAP (Persönlicher Ansprech Partner) hat mir ihn genehmigt, ohne Nachfrage wohin.

MfG

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Erdy
04.01.2006, 15:37
Ich hasse es, meinen ganzen Urlaub an einem einzigen Ort zu verbringen. Ich reise viel herum und buche spontan meine Unterkünfte. Oft weiß ich morgens noch nicht, wo ich abends schlafe. Da kann ich überhaupt keine Adresse angeben.

Betroffener
04.01.2006, 21:33
Hallo erdy,

im Fall Urlaub geht es aber mehr um das wollen bzw. den rechtlichen Hintergrund für eine gewünschte Adressenangabe zwecks Erreichbarkeit durch die ArGe.

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