angel2005
04.01.2006, 13:48
Hallöchen erstmal bin durch eine ganz liebe person hier auf diese Forum aufmerksam gemacht worden
...ich schildere euch mal kurz meinen Fall
also habe mich im August von meinem damaligen Freund getrennt stellte Antrag auf Harz 4 der wurde Dann im November bewilligt bekam ca am 10 rum mein Geld von denen muss da zu sagen wohn hier mit dem ex in einem Haus mit 2 Stockwerken ich unten er oben mein Stockwerk ist noch stark Renovierung gewesen also kein Boden drin Farbe an der wand fehlte. na ja die arge kam am 16 und ich sollte da schon alles fertig haben hatte gerade mal decke gestrichen und Wände verputzt ..die ließen lange nix hören und stellten mir die Leistungen ein legte Dann Widerspruch ein was des soll ja es sei noch eine eheänliche Gemeinschaft bla bla ...etz kannst lesen was ich heut bekommen hab die Probleme liegen darin das die so auf blöd machen ich keine Wohnung von denen bekomme mein ex hier am Rad dreht weil ich keine miete zahlen kann und ich einfach fertig bin sorry wenn ich dich damit belagere...
Also heute bekam ich einen seitenlangen Brief hier mal kurz für euch ein paar dinge:
ARGE: es wird beantragt 1.den Antrag auf Gewährleistung eines einstweiligen Rechtsschutzes abzulehnen
2. Die kosten hat die Antragstellerin zu tragen.
Entscheidung
1.Die Widersprüche werden zurückgewiesen.
2. Im Wiederaufnahmeverfahren ggf. Entstandene notwendige Aufwendungen werden nicht erstattet.
Begründung Im Rahmen der Antragstellung vom 29.07.05wurde sowohl von der widerspruchsführerin und des Partners übereinstimmend angegeben ,dass sie beide zusammen seit 2003 in eheähnlicher Gemeinschaft leben. bis dahin stimmte es auch waren ja ein paar.
Des weiteren wurde der Mietvertrag vom 11.07.05 für die Wohnung sowohl von der wiederspruchsführerin als auch dem Partner unterzeichnet. dort waren wir ja auch noch zusammen wir sind deswegen von einem 70 km entfernten Kaff hier her gezogen um es auch als Neuanfang für die Beziehung zu sehen ,was jedoch dann doch scheiterte
Ausweislich der Lohnberechnung für Juli 05 vom 09.08.05 wird der Arbeitslöhne des Partners auf das Konto der widerspruchsführerin überwiesen. stimmt er war damals berechtigt auf mein Konto zu zugreifen da er dachte er bekäme kein's weil ihm Seins damals gekündigt wurde wg der schulden, er hat aber nun ein eigenes
Aufgrund der am 16.11.05 anlässlich eines Hausbesuche's getroffenem Feststellung gehen wir davon aus, dass die Qualität der Beziehung zwischen der Widerspruchsführerin und dessen Partner nicht geändert hat und nach wie vor eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt .dies ist definitiv nicht der fall
Getrennte persönliche Lebensbereiche wurden in der Wohnung nicht festgestellt, wie es aber bei Vorliegen eines Untermietsvertagsverhältnisses zu erwarten und auch üblich wäre.Der angebliche Wohnbereich der Widerspruchsführerin im unteren Geschoss der Wohnung beinhalte lediglich ein Feldbett und eine kleiderstange sowie einen nicht angeschlossenen Fernseher.Ein weiterer Raum war ebenfalls unbewohnt. in diesem lag lediglich Gerümpel herum.Diese Räumlichkeiten enthielten allesamt weder Teppichboden noch Tapeten u erweckten insgesamt nicht den Eindruck überhaupt zu Wohnzwecken benutzbar zu sein. In diesen Räumen war auch keinerlei persönlicher Besitz der widerspruchsführerin zu finden wie zb. Kleidung Bücher unterlagen ect. Ihr persönliches Eigentum befand sich nach wie vor in den oberen Räumen der Wohnung, welche nach den Untermietvertag angeblich den persönlichen u abgeschlossenen Lebensbereich des Partners darstellen..
So ein Schwachsinn ja der eine Raum war etwas voll gestellt aber kein Gerümpel es waren meine Kartons mit CD die offen sichtbar waren und weitere Kartons mit anderen persönlichen Dingen ein Kleiderschrank steht auch drin mit meinen Kleidern einen Teppich konnte ich in 4 tagen (da bekam ich erst Geld nach langer zeit von der arge) nicht gleich auftreiben die Wände waren frisch verputzt und im Schlafzimmer war ein Klappbett ,die decke gestrichen und ich hatte mehrere große Läufer am Boden , ein TV mit Videorecorder angeschlossen aber normale Zimmerantenne haben wir hier nicht geht irgendwie nicht und eine sat Schüssel oder dvbt konnte ich mir noch nicht leisten. Es waren auch Vorhänge an den Fenstern...meine Sachen befanden sich alle in meinen zimmern noch verpackt aber bei mir bis auf einen Ordner mit der hundeversicherung lag in der Küche da ich die nummer anrufen wollte weil ichs net zahlen kann,habe aber auch damals gesagt wir teilen uns die Küche da ich unten keine habe
Es wurde erst nach mehrmaligen läuten und lange warten geöffnet.Es ist davon auszugehen dass die angeblichen Räumlichkeiten der widerspruchsführerin erst noch entsprechend präpariert wurden z.b. Deren Bettzeug dorthin geschafft wurde. es gibt nur eine Klingel diese ist für den 2 Stock also höre ich sie nich,sie mussten lange klingeln da mein ex Partner nachts arbeitet und tags schläft, warten deswegen die Hunde mussten noch weg gesperrt werden. Als die ja drin waren haben se ja gesehen das ich schlafe mussten mich ja auch erst wach klopfen.
Entgegen den Angaben der widerspruchsführerin besteht auch keine Trennung der Lebensmittel, so dass man davon ausgehen kann,dass gemeinsam gekocht und gegessen wird.Auf nachfrage bestätigte der Partner,dass die Küche u die vorhandenen Lebensmittel gemeinschaftlich genutzt werden. entspricht nicht den Tatsachen wir haben jeweils getrennte fächer im Kühlschrank alles andere wird beschriftet was geteilt wir ist Geschirr. Und meist ist er ja auch auswärts bevor er wieder zur Arbeit fährt
Ferner erscheint ein Untermietsvertag auch deshalb unwahrscheinlich, weil die Hunde der Widerspruchsführerin sich ebenfalss ausschliesslich im angeblichen wohnbereich des Partners aufhalten.so befinden sich dort die Freßnäpfe. die Hunde bewegen sich frei im Haus sie waren es so gewohnt und vor allem kann ich keine 4 Hunde in mein 12 qm grosses Zimmer sperren so haben sie in so nem art Flur im 2 Stock ein körbchen und Napf stehen Spielsachen und decken befinden sich jedoch überall im haus auch in meinem zimmer
Aufgrund dieser Anhaltspunkte gehen wirhinsichtlich der angeblichen Trennung von einer reinen Schutzbehauptung aus, so dass das Einkommen des partners einkommensmindernd anzusetzen ist.
Die widerspruchsführerin und ihr partner sind während des laufenden ALG2 bezuges ohne Genehmigung der dort zuständigen ARGE umgezogen.
mein dort zuständiger SA hielt es für oki da wo ich zuvor gewohnt habe nie eine arbeisstelle gefunden hätte da ich auf dem land lebte und auch kein auto hatte so kam ich nicht mal zu bahnhof.(/color)
[color=red][code]ich bin ja schon lange bereit auch auszuziehen jedoch bekomme ich dann den spruch frau... warum, steht ihnen garnicht zu sie haben doch ihre räumlichkeiten
so nur mal so zur kurzen info was das amt so alles abzieht könnte mich so in den arsch beissen das ich die reingelassen habe und nicht mal zeugen da waren....
was meint ihr dazu was soll ich nun noch tun???
...ich schildere euch mal kurz meinen Fall
also habe mich im August von meinem damaligen Freund getrennt stellte Antrag auf Harz 4 der wurde Dann im November bewilligt bekam ca am 10 rum mein Geld von denen muss da zu sagen wohn hier mit dem ex in einem Haus mit 2 Stockwerken ich unten er oben mein Stockwerk ist noch stark Renovierung gewesen also kein Boden drin Farbe an der wand fehlte. na ja die arge kam am 16 und ich sollte da schon alles fertig haben hatte gerade mal decke gestrichen und Wände verputzt ..die ließen lange nix hören und stellten mir die Leistungen ein legte Dann Widerspruch ein was des soll ja es sei noch eine eheänliche Gemeinschaft bla bla ...etz kannst lesen was ich heut bekommen hab die Probleme liegen darin das die so auf blöd machen ich keine Wohnung von denen bekomme mein ex hier am Rad dreht weil ich keine miete zahlen kann und ich einfach fertig bin sorry wenn ich dich damit belagere...
Also heute bekam ich einen seitenlangen Brief hier mal kurz für euch ein paar dinge:
ARGE: es wird beantragt 1.den Antrag auf Gewährleistung eines einstweiligen Rechtsschutzes abzulehnen
2. Die kosten hat die Antragstellerin zu tragen.
Entscheidung
1.Die Widersprüche werden zurückgewiesen.
2. Im Wiederaufnahmeverfahren ggf. Entstandene notwendige Aufwendungen werden nicht erstattet.
Begründung Im Rahmen der Antragstellung vom 29.07.05wurde sowohl von der widerspruchsführerin und des Partners übereinstimmend angegeben ,dass sie beide zusammen seit 2003 in eheähnlicher Gemeinschaft leben. bis dahin stimmte es auch waren ja ein paar.
Des weiteren wurde der Mietvertrag vom 11.07.05 für die Wohnung sowohl von der wiederspruchsführerin als auch dem Partner unterzeichnet. dort waren wir ja auch noch zusammen wir sind deswegen von einem 70 km entfernten Kaff hier her gezogen um es auch als Neuanfang für die Beziehung zu sehen ,was jedoch dann doch scheiterte
Ausweislich der Lohnberechnung für Juli 05 vom 09.08.05 wird der Arbeitslöhne des Partners auf das Konto der widerspruchsführerin überwiesen. stimmt er war damals berechtigt auf mein Konto zu zugreifen da er dachte er bekäme kein's weil ihm Seins damals gekündigt wurde wg der schulden, er hat aber nun ein eigenes
Aufgrund der am 16.11.05 anlässlich eines Hausbesuche's getroffenem Feststellung gehen wir davon aus, dass die Qualität der Beziehung zwischen der Widerspruchsführerin und dessen Partner nicht geändert hat und nach wie vor eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt .dies ist definitiv nicht der fall
Getrennte persönliche Lebensbereiche wurden in der Wohnung nicht festgestellt, wie es aber bei Vorliegen eines Untermietsvertagsverhältnisses zu erwarten und auch üblich wäre.Der angebliche Wohnbereich der Widerspruchsführerin im unteren Geschoss der Wohnung beinhalte lediglich ein Feldbett und eine kleiderstange sowie einen nicht angeschlossenen Fernseher.Ein weiterer Raum war ebenfalls unbewohnt. in diesem lag lediglich Gerümpel herum.Diese Räumlichkeiten enthielten allesamt weder Teppichboden noch Tapeten u erweckten insgesamt nicht den Eindruck überhaupt zu Wohnzwecken benutzbar zu sein. In diesen Räumen war auch keinerlei persönlicher Besitz der widerspruchsführerin zu finden wie zb. Kleidung Bücher unterlagen ect. Ihr persönliches Eigentum befand sich nach wie vor in den oberen Räumen der Wohnung, welche nach den Untermietvertag angeblich den persönlichen u abgeschlossenen Lebensbereich des Partners darstellen..
So ein Schwachsinn ja der eine Raum war etwas voll gestellt aber kein Gerümpel es waren meine Kartons mit CD die offen sichtbar waren und weitere Kartons mit anderen persönlichen Dingen ein Kleiderschrank steht auch drin mit meinen Kleidern einen Teppich konnte ich in 4 tagen (da bekam ich erst Geld nach langer zeit von der arge) nicht gleich auftreiben die Wände waren frisch verputzt und im Schlafzimmer war ein Klappbett ,die decke gestrichen und ich hatte mehrere große Läufer am Boden , ein TV mit Videorecorder angeschlossen aber normale Zimmerantenne haben wir hier nicht geht irgendwie nicht und eine sat Schüssel oder dvbt konnte ich mir noch nicht leisten. Es waren auch Vorhänge an den Fenstern...meine Sachen befanden sich alle in meinen zimmern noch verpackt aber bei mir bis auf einen Ordner mit der hundeversicherung lag in der Küche da ich die nummer anrufen wollte weil ichs net zahlen kann,habe aber auch damals gesagt wir teilen uns die Küche da ich unten keine habe
Es wurde erst nach mehrmaligen läuten und lange warten geöffnet.Es ist davon auszugehen dass die angeblichen Räumlichkeiten der widerspruchsführerin erst noch entsprechend präpariert wurden z.b. Deren Bettzeug dorthin geschafft wurde. es gibt nur eine Klingel diese ist für den 2 Stock also höre ich sie nich,sie mussten lange klingeln da mein ex Partner nachts arbeitet und tags schläft, warten deswegen die Hunde mussten noch weg gesperrt werden. Als die ja drin waren haben se ja gesehen das ich schlafe mussten mich ja auch erst wach klopfen.
Entgegen den Angaben der widerspruchsführerin besteht auch keine Trennung der Lebensmittel, so dass man davon ausgehen kann,dass gemeinsam gekocht und gegessen wird.Auf nachfrage bestätigte der Partner,dass die Küche u die vorhandenen Lebensmittel gemeinschaftlich genutzt werden. entspricht nicht den Tatsachen wir haben jeweils getrennte fächer im Kühlschrank alles andere wird beschriftet was geteilt wir ist Geschirr. Und meist ist er ja auch auswärts bevor er wieder zur Arbeit fährt
Ferner erscheint ein Untermietsvertag auch deshalb unwahrscheinlich, weil die Hunde der Widerspruchsführerin sich ebenfalss ausschliesslich im angeblichen wohnbereich des Partners aufhalten.so befinden sich dort die Freßnäpfe. die Hunde bewegen sich frei im Haus sie waren es so gewohnt und vor allem kann ich keine 4 Hunde in mein 12 qm grosses Zimmer sperren so haben sie in so nem art Flur im 2 Stock ein körbchen und Napf stehen Spielsachen und decken befinden sich jedoch überall im haus auch in meinem zimmer
Aufgrund dieser Anhaltspunkte gehen wirhinsichtlich der angeblichen Trennung von einer reinen Schutzbehauptung aus, so dass das Einkommen des partners einkommensmindernd anzusetzen ist.
Die widerspruchsführerin und ihr partner sind während des laufenden ALG2 bezuges ohne Genehmigung der dort zuständigen ARGE umgezogen.
mein dort zuständiger SA hielt es für oki da wo ich zuvor gewohnt habe nie eine arbeisstelle gefunden hätte da ich auf dem land lebte und auch kein auto hatte so kam ich nicht mal zu bahnhof.(/color)
[color=red][code]ich bin ja schon lange bereit auch auszuziehen jedoch bekomme ich dann den spruch frau... warum, steht ihnen garnicht zu sie haben doch ihre räumlichkeiten
so nur mal so zur kurzen info was das amt so alles abzieht könnte mich so in den arsch beissen das ich die reingelassen habe und nicht mal zeugen da waren....
was meint ihr dazu was soll ich nun noch tun???