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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärger mir ARGE


angel2005
04.01.2006, 13:48
Hallöchen erstmal bin durch eine ganz liebe person hier auf diese Forum aufmerksam gemacht worden
...ich schildere euch mal kurz meinen Fall

also habe mich im August von meinem damaligen Freund getrennt stellte Antrag auf Harz 4 der wurde Dann im November bewilligt bekam ca am 10 rum mein Geld von denen muss da zu sagen wohn hier mit dem ex in einem Haus mit 2 Stockwerken ich unten er oben mein Stockwerk ist noch stark Renovierung gewesen also kein Boden drin Farbe an der wand fehlte. na ja die arge kam am 16 und ich sollte da schon alles fertig haben hatte gerade mal decke gestrichen und Wände verputzt ..die ließen lange nix hören und stellten mir die Leistungen ein legte Dann Widerspruch ein was des soll ja es sei noch eine eheänliche Gemeinschaft bla bla ...etz kannst lesen was ich heut bekommen hab die Probleme liegen darin das die so auf blöd machen ich keine Wohnung von denen bekomme mein ex hier am Rad dreht weil ich keine miete zahlen kann und ich einfach fertig bin sorry wenn ich dich damit belagere...



Also heute bekam ich einen seitenlangen Brief hier mal kurz für euch ein paar dinge:

ARGE: es wird beantragt 1.den Antrag auf Gewährleistung eines einstweiligen Rechtsschutzes abzulehnen
2. Die kosten hat die Antragstellerin zu tragen.

Entscheidung
1.Die Widersprüche werden zurückgewiesen.
2. Im Wiederaufnahmeverfahren ggf. Entstandene notwendige Aufwendungen werden nicht erstattet.

Begründung Im Rahmen der Antragstellung vom 29.07.05wurde sowohl von der widerspruchsführerin und des Partners übereinstimmend angegeben ,dass sie beide zusammen seit 2003 in eheähnlicher Gemeinschaft leben. bis dahin stimmte es auch waren ja ein paar.

Des weiteren wurde der Mietvertrag vom 11.07.05 für die Wohnung sowohl von der wiederspruchsführerin als auch dem Partner unterzeichnet. dort waren wir ja auch noch zusammen wir sind deswegen von einem 70 km entfernten Kaff hier her gezogen um es auch als Neuanfang für die Beziehung zu sehen ,was jedoch dann doch scheiterte

Ausweislich der Lohnberechnung für Juli 05 vom 09.08.05 wird der Arbeitslöhne des Partners auf das Konto der widerspruchsführerin überwiesen. stimmt er war damals berechtigt auf mein Konto zu zugreifen da er dachte er bekäme kein's weil ihm Seins damals gekündigt wurde wg der schulden, er hat aber nun ein eigenes


Aufgrund der am 16.11.05 anlässlich eines Hausbesuche's getroffenem Feststellung gehen wir davon aus, dass die Qualität der Beziehung zwischen der Widerspruchsführerin und dessen Partner nicht geändert hat und nach wie vor eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt .dies ist definitiv nicht der fall

Getrennte persönliche Lebensbereiche wurden in der Wohnung nicht festgestellt, wie es aber bei Vorliegen eines Untermietsvertagsverhältnisses zu erwarten und auch üblich wäre.Der angebliche Wohnbereich der Widerspruchsführerin im unteren Geschoss der Wohnung beinhalte lediglich ein Feldbett und eine kleiderstange sowie einen nicht angeschlossenen Fernseher.Ein weiterer Raum war ebenfalls unbewohnt. in diesem lag lediglich Gerümpel herum.Diese Räumlichkeiten enthielten allesamt weder Teppichboden noch Tapeten u erweckten insgesamt nicht den Eindruck überhaupt zu Wohnzwecken benutzbar zu sein. In diesen Räumen war auch keinerlei persönlicher Besitz der widerspruchsführerin zu finden wie zb. Kleidung Bücher unterlagen ect. Ihr persönliches Eigentum befand sich nach wie vor in den oberen Räumen der Wohnung, welche nach den Untermietvertag angeblich den persönlichen u abgeschlossenen Lebensbereich des Partners darstellen..
So ein Schwachsinn ja der eine Raum war etwas voll gestellt aber kein Gerümpel es waren meine Kartons mit CD die offen sichtbar waren und weitere Kartons mit anderen persönlichen Dingen ein Kleiderschrank steht auch drin mit meinen Kleidern einen Teppich konnte ich in 4 tagen (da bekam ich erst Geld nach langer zeit von der arge) nicht gleich auftreiben die Wände waren frisch verputzt und im Schlafzimmer war ein Klappbett ,die decke gestrichen und ich hatte mehrere große Läufer am Boden , ein TV mit Videorecorder angeschlossen aber normale Zimmerantenne haben wir hier nicht geht irgendwie nicht und eine sat Schüssel oder dvbt konnte ich mir noch nicht leisten. Es waren auch Vorhänge an den Fenstern...meine Sachen befanden sich alle in meinen zimmern noch verpackt aber bei mir bis auf einen Ordner mit der hundeversicherung lag in der Küche da ich die nummer anrufen wollte weil ichs net zahlen kann,habe aber auch damals gesagt wir teilen uns die Küche da ich unten keine habe



Es wurde erst nach mehrmaligen läuten und lange warten geöffnet.Es ist davon auszugehen dass die angeblichen Räumlichkeiten der widerspruchsführerin erst noch entsprechend präpariert wurden z.b. Deren Bettzeug dorthin geschafft wurde. es gibt nur eine Klingel diese ist für den 2 Stock also höre ich sie nich,sie mussten lange klingeln da mein ex Partner nachts arbeitet und tags schläft, warten deswegen die Hunde mussten noch weg gesperrt werden. Als die ja drin waren haben se ja gesehen das ich schlafe mussten mich ja auch erst wach klopfen.



Entgegen den Angaben der widerspruchsführerin besteht auch keine Trennung der Lebensmittel, so dass man davon ausgehen kann,dass gemeinsam gekocht und gegessen wird.Auf nachfrage bestätigte der Partner,dass die Küche u die vorhandenen Lebensmittel gemeinschaftlich genutzt werden. entspricht nicht den Tatsachen wir haben jeweils getrennte fächer im Kühlschrank alles andere wird beschriftet was geteilt wir ist Geschirr. Und meist ist er ja auch auswärts bevor er wieder zur Arbeit fährt


Ferner erscheint ein Untermietsvertag auch deshalb unwahrscheinlich, weil die Hunde der Widerspruchsführerin sich ebenfalss ausschliesslich im angeblichen wohnbereich des Partners aufhalten.so befinden sich dort die Freßnäpfe. die Hunde bewegen sich frei im Haus sie waren es so gewohnt und vor allem kann ich keine 4 Hunde in mein 12 qm grosses Zimmer sperren so haben sie in so nem art Flur im 2 Stock ein körbchen und Napf stehen Spielsachen und decken befinden sich jedoch überall im haus auch in meinem zimmer

Aufgrund dieser Anhaltspunkte gehen wirhinsichtlich der angeblichen Trennung von einer reinen Schutzbehauptung aus, so dass das Einkommen des partners einkommensmindernd anzusetzen ist.

Die widerspruchsführerin und ihr partner sind während des laufenden ALG2 bezuges ohne Genehmigung der dort zuständigen ARGE umgezogen.
mein dort zuständiger SA hielt es für oki da wo ich zuvor gewohnt habe nie eine arbeisstelle gefunden hätte da ich auf dem land lebte und auch kein auto hatte so kam ich nicht mal zu bahnhof.(/color)

[color=red][code]ich bin ja schon lange bereit auch auszuziehen jedoch bekomme ich dann den spruch frau... warum, steht ihnen garnicht zu sie haben doch ihre räumlichkeiten

so nur mal so zur kurzen info was das amt so alles abzieht könnte mich so in den arsch beissen das ich die reingelassen habe und nicht mal zeugen da waren....


was meint ihr dazu was soll ich nun noch tun???

angel2005
04.01.2006, 13:50
mit dem Anwalt kam heute schon wieder das nächste prob ins Haus : erhilt gerade ein schreiben von ihm mit dem zurückgewiesenen widerspruch der ARGE und das ich bis spätestens 12.1.06 doch eine Vorschussrechnung zahlen soll , er weise mich daraf hin , dass er keine Klage einreichen werde, wenn die Vorschussrechnung nicht bezahlt wird....

hääää wieso das denn jetzt dachte dieser berechtigungsschein reicht dafür? oder muss ich da noch son schein holen?


irgendwie lässt mich jeder hängen füll mich zumindest total in der luft jeder will kohle und ich weiss net woher

Betroffener
04.01.2006, 21:18
:welcome: Angel,

na da bist Du ja in ein schlimmes Schlamassel reingeraten.

Hier dürfte nur noch was übers Sozialgericht gehen - und zwar erstmal ohne Anwalt (wenn Du nicht gerade Anwalts "Liebling" in der Tasche hast).

Details dazu findest Du hier:
Sozialgericht - Hinweise zum Verfahren (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=42d9c0b8fd01befb09621b22295514bd#47)

angel2005
04.01.2006, 22:34
Hallöchen Betroffener und danke hab ich schon eifrig gelesen...

Jedoch eine kurze frage ich war ja schon beim sozialgericht und habe einen eilantrag gestellt daraufhin hat die ARGE ja endlcih antwort auf den widerspruch gegeben ...mit details die nicht zutrefend sind jetzt muss ich nochmal zum sozialgericht und des gleiche nochmals einreichen aber mit dem was ich alles für Falsch halte??!!

sorry aber so richtihg kenn ich mich eben da auch nicht aus....

Anders wurde mir heute erzählt ich soll einen antrag auf prozeskostenbeihilfe stellen dann übernimmt mein anwalt alles aussergerichtliche...welches hat denn nur mehr sinn?

schöne grüsse
angel

Betroffener
04.01.2006, 23:47
Hallo Angel,

üblicherweise müsste vom Sozialgericht an Dich die Fragestellung kommen, ob das alles für Dich so in Ordnung ist oder ob Du weiter machen willst.

Davon hattest Du aber nichts geschrieben.

Aussergerichtlich dürfte da wohl kaum etwas zu machen sein nach meiner Meinung.
Der StephanK möge da bitte auch noch seinen Senf dazugeben!

Entweder der Anwalt hat Ahnung vom Sozialrecht und ist da richtig fit - oder aber Du brauchst den dafür nicht (allenfalls als Erläuterer von bestimmten Paragraphen und Deutungen).

Allerdings müsstest Du Dich da natürlich richtig drauf vorbereiten mit Musterurteilen und eben auch die passenden Hinweise auf die "richtigen" Urteile anderer SGs zur eheähnlichen Gemeinschaft, den Hausbesuchen und deren Ergebnissen und eben auch die des BVerfG mit "anliefern", damit das Gericht weiss, worauf Du hinaus willst und sich da nicht einfach rauswinden kann, weil es ohne diese Vorlagen möglicherweise andere Beweggründe finden könnte.

Hierbei wäre dann natürlich auch die akuelle Situation neu darzustellen.

StephanK
05.01.2006, 09:14
Zunächst mal zum Thema Anwaltskosten:
Dafür gibt es zwei verschiedene Hilfen, die Beratungshilfe für eine anwaltliche Beratung (ohne Prozessführung) und die Prozesskostenhilfe, die dann auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Prozess abdeckt. Mir scheint, dass Du bisher nur einen Beratungshilfeschein abgegeben hast, der halt weitere Aktivitäten des Anwalts nicht abdeckt. Allerdings hätte es sich gehört, dass der Anwalt Dich darauf hinweist, dass Prozesskostenhilfe beantragt werden muss (das kann der Anwalt für Dich tun). Manche Anwälte arbeiten dann ohne Vorschusszahlung und warten den Ausgang der Sache ab, bis klar ist, wem sie ihre Rechnung schicken können - andere verlangen einen Vorschuss, Deiner anscheinend auch.
Jedenfalls sollte sehr bald der Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden, wenn das nicht schon passiert ist.

Aussergerichtlich dürfte da wohl kaum etwas zu machen sein nach meiner Meinung. Der StephanK möge da bitte auch noch seinen Senf dazugeben!
Da schon Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt ist, ist die Sache ja schon beim Gericht.

Ansonsten ist das ganze schwer einzuschätzen. Die "Trennungsphase" einer (vielleicht eheähnlichen) Gemeinschaft ist irgendwie nicht vorgesehen und macht die umgekehrten Probleme wie "junge" Beziehungen, bei denen unklar ist, ob sie schon eheähnlich sind - bei Euch eben die Frage, ob das noch eheähnlich ist. Wenn der Anwalt was taugt sollte er aber in der Lage sein, das "gerichtstauglich" aufzubereiten.

In Sachen Bankkonto solltet Ihr Euch wirklich trennen. Dein Ex-Freund sollte zusehen, dass er ein Konto nur auf Guthabenbasis (d.h. ohne Überziehungsmöglichkeit) bekommt, sonst hast Du ständig Probleme wegen der fehlenden Trennung der Finanzen.

angel2005
05.01.2006, 12:55
Danke stephanK

Also es bestehen ja schon länger getrennte Konten..

Der Anwalt den ich habe ich ein Fachanwalt für Sozialrecht, theoretisch könnte er den antrag auf prozesskostenbeihilfe stellen hab ich des richtig verstanden , aber wieso schickt er mir dann son vorschussrechnung wenn er doch wusste ich bin auf weitere hilfen angewiesen und kann sowas net zahlen.... :patsch: ....

Es ist echt schwer einen kompetenten anwalt zu finden der dich auch ernsthaft vertreten will

StephanK
05.01.2006, 13:07
Wenn der Anwalt Fachanwalt für Sozialrecht ist, ist das in fachlicher Hinsicht gut, und wenn es sich vermeiden lässt, wäre es wahrscheinlich besser, ihn nicht zu wechseln.
Hinsichtlich der Vorschusszahlung musst Du einfach mit ihm - auch über die Beantragung von Prozesskostenhilfe - reden. Guck Dir selbst die Broschüre zu diesem Thema (PDF-Datei) (http://www.bmj.bund.de/media/archive/958.pdf) an, dann weisst Du schon besser Bescheid, wie das geht. Ist immer besser, wenn der Informationsvorsprung des Menschen auf der anderen Seite des Schreibtisches nicht zu groß ist... :wink:

angel2005
05.01.2006, 13:16
so habe meinen Anwalt mal kurz angerufen (nur sekritärin da) sie meinte naja in solchen fällen verlangen die vorab immer eine vorschusszahlung da der anwalt ja auf den kosten sitzen bleibt wenn wir verlieren oda so....sie fragte ob ich wenigstens 10€ raten zahlen kann, würd ich ja gerne nur momentan habe ich eben null kohle und kann noch nicht mal was zu essen kaufen.....

sie meinte sie muss rücksprache halten er wird sich dann tel oder schriftlich melden.....

angel2005
10.01.2006, 14:45
komme gerade vom gericht wollte dort wie gesagt prozesskostenhilfe beantragen ....kamm hin schilderte was ich wollte und dann : Nein ginge nicht muss mein Anwalt für mich tun meinte dann das ich es tun will da ich seit tagen meinen Anwalt nicht erreiche und ich nicht ewig warten kann sie wiederum erwiederte nein kann ich nur wenn auch klage eingereicht wird .....ist echt zum verrückt werden ***blödengesetze*** andauernd wird man überall rum geschickt ..

also wieder heim Anwalt nochmals angerufen auch erreicht :
Er weigert sich nun mich zu vertreten und wird auch weder klega noch prozesskostenhilfe beantragen da er ja auf seinen kosten hocken bleibt wenn wir verlieren....ist doch toll oder...er meinte wenn ich die vorschusszahlung leiste dann ja aber so nicht ...wie soll ich denn des zahlen wenn ich etz nicht mal was im kühlschrank hab weil alle einen hängen lassen...armes Deutschland hier ist der kleine mann nur noch der idiot

mann ist echt der Arsch wenn man kein Geld hat........

Forumadmin
10.12.2006, 16:10
Infos im ALN zur Prozesskostenhilfe (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/2141/91/)
Infos im ALN zur Beratungshilfe (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/2140/91/)