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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erklärung - chronisch krank


Sammy1
16.01.2007, 17:37
Erst mal Hallo zusammen da ich neu bin.

Nun zu meinem Problem.

Ich habe 23 Jahre gearbeitet und bin krank geworden und durfte meinen Beruf nicht ausüben.
Also habe ich eine Umschulung gemacht die von der LVA bezahlt wurde.
Seit Januar 2006 bin ich fertig mit der Umschulung und seither Arbeitslos.
Nun bekomme ich ab 20 Januar ALG2. Mein Bescheid ist bewlligt mit einem zusatz das ich mich um eine andere Wohnung bemühen muss.
Ich soll mich innerhalb der nächsten 2 Wochen dort melden. Also bin ich heute dahin gegangen und die Sachbearbeiterin meinte
ich muss mir eine billigere Wohnung suchen muss im gesamten Landkreis da mir eine Kaltmiete von 229 € zusteht.

Da ich alleine lebe und keine Kinder habe ist mir das zumutbar.
Ich erklärte ihr das meine Ärztin hier ihr Praxis hat und das es die Ärztin meines Vertrauens ist und ich Rheuma habe und somit Chronisch krank bin.
Sie meinte Ärzte gibt es überall und sowas ist kein Grund. Ich sagte zu ihr das weder sie noch der Staat mit vorschreibt zu welchem Arzt ich zu gehen habe.
Sie wollte das ich so eine Erklärung unterschreibe was ich nicht gemacht habe weil ich erst wissen will ob sowas rechtens ist
das die mir sagen wo ich zu wohnen habe?
Ich hoffe es weis her jemand wo mir vieleicht einen Rat geben kann.

Sammy

StephanK
16.01.2007, 20:29
:welcome: Sammy1,
natürlich kann der Alg II-Träger Dir nicht vorschreiben, von welchem Arzt Du Dich behandeln lässt. Wenn Du evtl. weitere Wege in Kauf nimmst, kannst Du selbstverständlich bei Deinem vertrauten Arzt bleiben. Aber der Arzt ist leider kein Argument dafür, Deine Suche nach einer neuen Wohnung auf Deine Wohngemeinde zu beschränken. Du musst also im gesamten Kreisgebiet suchen und nur, wenn und so lange sich nirgendwo eine Wohnung für max. € 229 finden lässt, muss Dir die gegenwärtige Wohnung die Miete bezahlt werden. Du solltest deswegen Deine Wohnungssuche gut dokumentieren, um dem Alg II-Träger gegenüber nachzuweisen zu können, dass Du aktiv suchst.

Lies bitte ergänzend hier im Forum die Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_kdu_und_wohngeld).

efge
16.01.2007, 22:25
In Ergänzung zum Beitrag von StephanK:

Auch ich "erlebe" seit mehr als einem Jahr die Irrungen und Wirrungen bez. der angemessen Kosten für die Wohnung.

Die gestrige Auskunft meines Rechtsanwaltes (ein durchaus erfahrener SGB II - Anwalt) war: Auch ich sollte, aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichtes zu den Kosten der Unterkunft, belegen, wie die tatsächlichen Kosten für eine vergleichbare Wohnug sind.

Seiner Einschätzung nach sind die Sozialgerichte (auch ohne genaue Kenntnis des Beschlusses durch das BSG) "vorsichtiger" geworden und "ermitteln" daher die ortsüblichen Mieten. Das heisst jedoch, dass wir einen Nachweis darüber erbringen "dürfen", wie die Mieten konkret aussehen.
Ab morgen studiere ich aufmerksam die Wohnungsanzeigen, rufe an und mache mir Gesprächsprotokolle, "nerve" Immobilienvermttlungen usw.

Das gleiche Prozedere empfehle ich Dir auch.

Gruß

Sammy1
17.01.2007, 08:34
Hallo Stephan und effge,

danke erst mal für die Antworten. Eine bekante meinte das es ein Gerichtsurteil gibt wo besagt das sie einem nicht zwingen können den Wohnort zu wechseln.

Es geht mit darum wenn ich einen Rheumaschub kriege muss ich wöchentlich zum Arzt und mich spritzen lassen und wer übernimmt mir dann die Fahrtkosten? Das Ganze dauert dann wieder 2 Jahre, was ich schon einmal hintermir habe.

Auch das sie den Mietspiegel vom Wohnort nehmen müssen und nicht der vom Landkreis. Ob das stimmt weis ich nicht, weil es mir eigentlich wichtiger ist, einen Job zu finden wie mich um so einen schei..... zu kümmern.

Langsam frage ich mich echt in was für einem Land befinde ich mich.

Sammy1

StephanK
17.01.2007, 11:15
Eine bekante meinte das es ein Gerichtsurteil gibt wo besagt das sie einem nicht zwingen können den Wohnort zu wechseln. (...)
Auch das sie den Mietspiegel vom Wohnort nehmen müssen und nicht der vom Landkreis. Ob das stimmt weis ich nicht, (...).Damit ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts gemeint, auf die hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=22764) hingewiesen wird.
Problem: Es gibt bisher nur eine Pressemeldung zu dieser Entscheidung, aber deren Begründung ist noch nicht im Wortlaut veröffentlicht. Deswegen grenzt es an Kaffeesatzleserei, wenn man daraus sehr konkrete Schlüsse ziehen will. Ich möchte das jedenfalls nicht, bevor ich diesen Text nicht kenne.

Sammy1
19.01.2007, 18:34
Hallo Stephan,

danke für deine Auskunft.

Ich bin Alg 2 noch mal von der Schippe gesprungen. Ab Montag hätte ich Alg 2 erhalten und gestern hatte ich ein Vorstellungsgespräch und heute habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben.

Das ist für mich wie ein Sexer im Lotto.

Lg Sammy1

efge
19.01.2007, 20:21
Ich bin Alg 2 noch mal von der Schippe gesprungen.
Prima, Sammy, und wir hoffen, dass es auch so bleibt. :)

Good luck