Hans_Schmidt
17.01.2007, 11:56
Hallo!
Ich bin neu hier und hoffe auf ihr könnt mir bei folgendem weiterhelfen :) :
Nach 1jähriger Arbeitslosigkeit hatte ich mich März 2006 selbständig gemacht und Überbrückungsgeld bezogen. Von der Möglichkeit einer freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung hatte ich von Anfang an gebrauch gemacht.
Leider lässt die Auftragslage eine sinnvolle Weiterführung meines Gewerbes nicht zu, da ich jeden Monat "drauflege".
Meine Fragen:
1) Im nächsten Monat habe ich 12Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Wenn ich das richtig sehe habe ich danach wieder Anspruch auf 12Monate ALG I ?
2) Mein Gewerbe möchte ich nicht abmelden, da ich viel "Herzblut" und Geld investiert habe. Einige wenigen Aufträge die hereinkommen möchte ich weiter bearbeiten, aber es reicht nicht um davon zu leben.
Gibt es Probleme bei einer (gerigfügigen) Weiterführung des Gewerbes ALG I zu erhalten?
Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser Frage weiterhelfen :razz:
Ich bin neu hier und hoffe auf ihr könnt mir bei folgendem weiterhelfen :) :
Nach 1jähriger Arbeitslosigkeit hatte ich mich März 2006 selbständig gemacht und Überbrückungsgeld bezogen. Von der Möglichkeit einer freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung hatte ich von Anfang an gebrauch gemacht.
Leider lässt die Auftragslage eine sinnvolle Weiterführung meines Gewerbes nicht zu, da ich jeden Monat "drauflege".
Meine Fragen:
1) Im nächsten Monat habe ich 12Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Wenn ich das richtig sehe habe ich danach wieder Anspruch auf 12Monate ALG I ?
2) Mein Gewerbe möchte ich nicht abmelden, da ich viel "Herzblut" und Geld investiert habe. Einige wenigen Aufträge die hereinkommen möchte ich weiter bearbeiten, aber es reicht nicht um davon zu leben.
Gibt es Probleme bei einer (gerigfügigen) Weiterführung des Gewerbes ALG I zu erhalten?
Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser Frage weiterhelfen :razz: