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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I nach Selbständigkeit mit Überbrückungsgeld


Hans_Schmidt
17.01.2007, 11:56
Hallo!

Ich bin neu hier und hoffe auf ihr könnt mir bei folgendem weiterhelfen :) :

Nach 1jähriger Arbeitslosigkeit hatte ich mich März 2006 selbständig gemacht und Überbrückungsgeld bezogen. Von der Möglichkeit einer freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung hatte ich von Anfang an gebrauch gemacht.
Leider lässt die Auftragslage eine sinnvolle Weiterführung meines Gewerbes nicht zu, da ich jeden Monat "drauflege".
Meine Fragen:

1) Im nächsten Monat habe ich 12Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Wenn ich das richtig sehe habe ich danach wieder Anspruch auf 12Monate ALG I ?

2) Mein Gewerbe möchte ich nicht abmelden, da ich viel "Herzblut" und Geld investiert habe. Einige wenigen Aufträge die hereinkommen möchte ich weiter bearbeiten, aber es reicht nicht um davon zu leben.
Gibt es Probleme bei einer (gerigfügigen) Weiterführung des Gewerbes ALG I zu erhalten?

Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser Frage weiterhelfen :razz:

StephanK
17.01.2007, 15:08
:welcome: Hans Schmidt,
zu Frage 1): Leider nein, siehe hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_algianspruchtabelle).

zu Frage 2): Wenn Sie trotzdem für eine Vollzeitarbeit zur Verfügung stehen, bereitet die Weiterführung des Gewerbes keine grundsätzlichen Probleme. Sie dürfen allerdings keine angebotene Stelle mit der Begründung ablehnen, gerade jetzt sei ein Auftrag da, den Sie erst einmal abarbeiten wollten. Das "Neben..." ist also ernst zu nehmen.

Vergessen Sie nicht, dass Nebeneinkommen über € 165.- monatlich der Arbeitsagentur gemeldeet werden muss und auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Hans_Schmidt
17.01.2007, 15:27
Hallo,

Danke für die Antwort!

zu Antwort 1): dh also nur 6Monate Anspruch auf ALG I ?
Es werden doch die letzen 3Jahre berücksichtigt? Also 1Jahr angestellt, 1Jahr ALG 1, 1Jahr freiwillige Versicherung.
Sind das nicht 24Monate in 3Jahren ?

Danke!



:welcome: Hans Schmidt,
zu Frage 1): Leider nein, siehe hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_algianspruchtabelle).

zu Frage 2): Wenn Sie trotzdem für eine Vollzeitarbeit zur Verfügung stehen, bereitet die Weiterführung des Gewerbes keine grundsätzlichen Probleme. Sie dürfen allerdings keine angebotene Stelle mit der Begründung ablehnen, gerade jetzt sei ein Auftrag da, den Sie erst einmal abarbeiten wollten. Das "Neben..." ist also ernst zu nehmen.

Vergessen Sie nicht, dass Nebeneinkommen über € 165.- monatlich der Arbeitsagentur gemeldeet werden muss und auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Seebarsch
17.01.2007, 15:40
Hallo,
die Rahmenfrist, in der die mindestens 12 Monate mit Beschäftigung liegen müssen, beginnt ab dem letzten Anspruch der erfüllt wurde.
Was also vor dem letzten Anspruchsbeginn lag, ist verfallen, da ja ansonsten Zeiten doppelt berücksichtigt werden.
Wenn aus dem alten Anspruch kein Rest mehr über ist, bleibt es bei den 6 Monaten.

Hans_Schmidt
17.01.2007, 15:50
Danke!

Ich hatte gehofft dies wäre möglich, aber es würden dann natürlich Zeiten "doppelt" berücksichtigt.



Hallo,
die Rahmenfrist, in der die mindestens 12 Monate mit Beschäftigung liegen müssen, beginnt ab dem letzten Anspruch der erfüllt wurde.
Was also vor dem letzten Anspruchsbeginn lag, ist verfallen, da ja ansonsten Zeiten doppelt berücksichtigt werden.
Wenn aus dem alten Anspruch kein Rest mehr über ist, bleibt es bei den 6 Monaten.