Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Profildatenerhebung - was bedeutet das?
Hallo,
ich habe heute (bzw. gestern, also Mittwoch) vom Amt ein Schreiben bekommen, wo ich aufgefordert werde, bei einer s.g. "Meldung zur Profildatenerhebung" mitzuwirken.
Ich soll einen Erhebungsbogen ausfüllen, dazu Unterlagen einreichen: Lebenslauf, Renteninformation, Zeugnisse und Antworten auf meine Bewerbungsaktivitäten.
Da ich es bis spätestens 9.1. (!!!) eingereicht haben soll, habe ich heute alles zusammengesucht - will es heute (also Donnerstag) am besten abgeben, wenn es alles legal ist - und diesen Erhebungsbogen nach bestem Wissen ausgefüllt.
Da werden halt wieder so Sachen wie beruflicher Werdegang, Ausbildung, Maßnahmen, besondere Qualifikationen usw. abgefragt.
Hatte ich ja alles schon mal beim AA angegeben, aber das Sozialzentrum bei uns darf wahrscheinlich die Daten vom AA nicht nehmen.. nunja, wer keine Arbeit hat, macht sich welche. :-x
Jedenfalls besteht das ganze Schreiben mehr oder minder aus subtlilen Drohungen (wundert mich das noch - achwoherdenn... :patsch: ), v.a. diesen:
1. Falls ich den Bogen nicht ausfülle, 3 Monate Kürzung der Regelleistung um 10% (Pflichtverletzung gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1.1 Alternative SGB II) - ZWINGEND, und für 3 Monate!
2. Bei wiederholtem Verstoß jeweils weitere 10 % weniger.
3. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diesen Vorgang (gem. § 39 SGB II) KEINE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG hätte, sodass Kürzungen ab 1.2.06 vorgenommen werden würden.
Nun meine Fragen:
1. Was bedeutet diese Aktion? Was wird folgen? Ein-Euro-Job? Eingliederungsvereinbarung? Oder was? Weiß jemand bescheid, hat vielleicht Erfahrung?
2. Ich habe mich zuletzt Ende Oktober auf eine Stelle beworben. Bin schon lange arbeitslos, hatte im vergangenen Jahr bis Ende 2005 eine Welle Initiativbewerbungen gestartet, die faktisch Null brachte, hatte damit das gesamte Terrain an Firmen, die in Frage kamen, abgegrast und beschloss daraufhin, mich nun nur noch auf Angebote zu bewerben, weil ich da sicher sein konnte, dass wirklich jemand gebaraucht wird.
Diese Angebote sind hier aber eher selten, sodass in diesem Jahr recht wenige Bewerbungen zusammenkamen.
Ist es wahrscheinlich, dass man mir hieraus sofort einen Strick drehen kann, also Leistungskürzung wegen fehlender Eigenbemühung erfolgt? Oder folgt in der Regel erstmal ein Gespräch mit dem SB und eine Vereinbarung, wieviele Bewerbungen ich in Zukunft bringen muss?
3. Was ist mit diesen Kürzungsdrohungen? Ist das gesetzlich so richtig?
Auch dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte?
4. Und sehr kurzfristig ist das ja auch - das Schreiben ist vom 2.1., kam hier am 4.1. an - zu kurzfristig, oder wie seht Ihr das?
Schon mal danke für alle Tipps!
lg
Feline
StephanK
05.01.2006, 09:33
Hallo Feline,
Nun meine Fragen:
1. Was bedeutet diese Aktion? Was wird folgen? Ein-Euro-Job? Eingliederungsvereinbarung? Oder was? Weiß jemand bescheid, hat vielleicht Erfahrung?Ich kenne ähnliches, nur dass das nicht per Post ging, sondern ich bei der ARGE antanzen musste. Einige Wochen danach hatte die ARGE tatsächlich 'nen Anlauf gemacht, mich in einen 1-€-Job zu stecken. Eine Eingliederungsvereinbarung hat mir danach aber niemand vorgelegt.
2. Ich habe mich zuletzt Ende Oktober auf eine Stelle beworben. Bin schon lange arbeitslos, hatte im vergangenen Jahr bis Ende 2005 eine Welle Initiativbewerbungen gestartet, die faktisch Null brachte, hatte damit das gesamte Terrain an Firmen, die in Frage kamen, abgegrast und beschloss daraufhin, mich nun nur noch auf Angebote zu bewerben, weil ich da sicher sein konnte, dass wirklich jemand gebaraucht wird.
Diese Angebote sind hier aber eher selten, sodass in diesem Jahr recht wenige Bewerbungen zusammenkamen.
Ist es wahrscheinlich, dass man mir hieraus sofort einen Strick drehen kann, also Leistungskürzung wegen fehlender Eigenbemühung erfolgt? Oder folgt in der Regel erstmal ein Gespräch mit dem SB und eine Vereinbarung, wieviele Bewerbungen ich in Zukunft bringen muss?Auch ohne, dass es in einer Eingliederungsvereinbarung zahlenmäßig fixiert wäre, musst Du hinreichende Eigenbemühungen bringen und ggf. nachweisen können. Was/wie viel reicht, liegt weitgehend im Ermessen des Sachbearbeiters. Jedenfalls wird man aber einen Unterschied machen müssen, ob es sich z.B. um einen frisch gekündigten 25jährigen EDV-Fachmann handelt oder um eine langzeitarbeitslose 55jährige Stenotypistin. Mit anderen Worten: Wenn es für die konkrete Person kaum passende Angebote gibt, kann man auch keine übermäßigen Bewerbungsaktivitäten verlangen.
3. Was ist mit diesen Kürzungsdrohungen? Ist das gesetzlich so richtig?
Auch dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte?Ja, steht so im Gesetz.
4. Und sehr kurzfristig ist das ja auch - das Schreiben ist vom 2.1., kam hier am 4.1. an - zu kurzfristig, oder wie seht Ihr das?Nun ja, viel Zeit bleibt Dir nicht, aber es ist auch nicht so knapp, dass es nicht zu schaffen wäre. Ich denke, dass das jedenfalls keine Rechtfertigung bieten würde, sich zu weigern. Aber Du kannst natürlich mit der ARGE über eine Fristverlängerung zu verhandeln versuchen, wenn Du meinst, dass die Frist zu knapp bemessen sei.
Auch ohne, dass es in einer Eingliederungsvereinbarung zahlenmäßig fixiert wäre, musst Du hinreichende Eigenbemühungen bringen und ggf. nachweisen können.
Guten Morgen,
bisher wurde ich seitens der ArGe nicht auf diesen Punkt hingewiesen. Suche jedoch regelmässig die Zeitungen und diverse Internet-Jobbörsen nach Stellenangeboten durch.
Wo wird das Thema Eigenbemühungen näher erläutert?
Leicht unaufgeklärt und nun ein wenig irritiert...
Gruss
StephanK
05.01.2006, 10:38
Ich wollte niemanden irritieren, sorry. Aber Deine Nachfrage hat mich zu verschärften Nachdenken und Nachgucken gebracht. Das schadet nie, und ich habe dabei auch gemerkt, dass ich stärker unterscheiden muss.
Für die Alg-Bezieher, für die das SGB III gilt, sind - jedenfalls nach dem Buchstaben des Gesetzes - die Zügel schon schärfer angezogen worden, denn die Eigenbemühungen gehören dort schon zum Begriff der Arbeitslosigkeit, wie man in § 119 SGB III nachlesen kann: (1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der
1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen)
und (...)Wer sich also nicht bemüht, ist schon vom Begriff her gar nicht arbeitslos!
Im Bereich des SGB II ist das alles etwas anders, weil dort der zentrale Begriff nicht "arbeitslos", sondern "hilfebedürftig" ist. Die Definition der Hilfebedürftigkeit in § 9 Abs. 1 SGB II Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt (...) nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
sichern kann (...).ergibt bei genauem Lesen durch die Formulierung "vor allem", dass Arbeitsaufnahme Priorität hat und durch die Formulierung "sichern kann", dass Du Dich selbst um Arbeit kümmern musst und Dich nicht allein auf die Bemühungen Deines Alg II-Trägers verlassen darfst.
Allerdings gibt es insofern schon einen Unterschied zum SGB III-Bereich, als die Alg-Bezieher sozusagen jederzeit darauf gefasst sein müssen, ihre Eigenbemühungen nachzuweisen, während das SGB II eine solche Nachweispflicht nur über das Instrument der Eingliederungsvereinbarung vorsieht. Ohne Eingliederungsvereinbarung kann man Dir also - strenggenommen - keine Nachweise Deiner Eigenbemühungen abverlangen.
Hallo StephanK,
danke für die Erläuterungen, die auch anderen sicherlich hilfreich sind.
Da § 9 Abs. 1 genauso wachsweich formuliert ist wie das gesamte SGB II ist sicherlich auch hier zu vermuten, dass dies von Dorf zu Dorf in den unterschiedlichsten Farbtönen angewandt wird.
Gruss vom nicht mehr ganz so irritiertem Flachländer
Hallo Feline,
Ich kenne ähnliches, nur dass das nicht per Post ging, sondern ich bei der ARGE antanzen musste. Einige Wochen danach hatte die ARGE tatsächlich 'nen Anlauf gemacht, mich in einen 1-€-Job zu stecken. Eine Eingliederungsvereinbarung hat mir danach aber niemand vorgelegt.
Ich hätte es auch sinnvoller gefunden, wenn der SB das mit mir gemeinsam ausgefüllt hätte, denn da sind Bereiche seltsam dunkel unterlegt, und es gibt Fragen, die eindeutig der SB ausfüllen muss, weil ich das nicht kann - z.B., ob aus seiner Sicht eine Fortbildung notwendig wäre, ob er gesundheitliche oder andere Einschränkungen bei der Verfügbarkeit sieht etc. Die habe ich einfach leergelassen. Mich stört allerdings etwas, dass ich es trotzdem unterschreiben muss...
Du schriebst "Anlauf gemacht" - d.h. man hat Dir etwas vorgeschlagen, es wurde aber nix draus?
Hmm, und nochmal eine Nachfrage zu den Bewerbungsaktivitäten:
Ich bekomme ALG II, und es steht auch im Schreiben:
"Es ist Ihnen bisher nicht gelungen, Ihre Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu beenden."
während das SGB II eine solche Nachweispflicht nur über das Instrument der Eingliederungsvereinbarung vorsieht. Ohne Eingliederungsvereinbarung kann man Dir also - strenggenommen - keine Nachweise Deiner Eigenbemühungen abverlangen.
Das bedeutet also, dass es ziemlich wahrscheinlich ist, dass mein SB diese Nachweise der Aktivitäten sehen will, um sie erstmal in Ruhe zu studieren, um mir dann eine Eingliederungsvereinbarung vorzulegen, in der er festlegt, wie oft ich mich bewerben muss?
Was könnte ich theoretisch tun, wenn er aufgrund meiner eingereichten Nachweise SOFORT eine Kürzung vornimmt, weil er der Meinung ist, ich habe mich nicht genug bemüht?
Ach, und wieviel wäre das dann?
Ich bin langzeitarbeitslos, habe vorher im Büro gearbeitet und bin Mitte vierzig. Ich wohne in einer Kreisstadt in S-H, wo sich auf eine Stelle im Büro 200-300 Leute berwerben, das sagte mir schon mein SB im AA, als ich noch Alhi bekam. Und ich sehe es ja auch z.B. an den Zugriffen auf Stellenangebote vom AA.
Es wurde schon einmal ein Versuch unternommen, mir einen Ein-Euro-Job zu vermitteln, ich war in einer Infoveranstaltung Anfang 2004. Dort ging es allerdings um Tätigkeiten, für die ich entweder nicht qualifiziert oder aus gesundheiltichen Gründen nicht in der Lage war, wobei letztere auch nicht aus meinem Berufsbild kamen. Darauf folgte nichts....
Nunja, ich werd den ganzen Krams also einreichen und das Beste hoffen, obwohl ich schon wieder Magendrücken habe, weil ich Angst hab, dass mir schon wieder das Geld gekürzt wird. Ich hab grad erst die letzte Rate abgezogen bekommen, weil die Mietkosten um die NBK-Rückzahlung aus 2004 gekürzt wurden... *seufz*
Aber danke für Eure Antworten!
lg
Irina
Hallo Feline,
ich denke so langsam kommen die Angestellten der ARGE in Fahrt um vieleicht auch mal richtige Stellen vermitteln zu wollen. Dieses Ansinnen finde ich löblich.
- habe übrigens auch gehört das die von der ARGE nicht auf die Daten des AA zugreifen dürfen, und wohl auch nicht können, (A2LL läßt grüßen)
da die Software dieses wohl nicht erlaubt, und ARGE und AA generell nicht gerne zusammen arbeiten. (diese Infos habe ich übrigens von SB, PAP beider Ämter bekommen).
-scheint eher so eine Art Machtkampf zu sein.
Wegen deiner Bewerbungen, wenn es nachweislich kaum etwas in deiner Branche gibt dann wird der SB das auch wissen, kürzen dürften die meines Erachtens nach nur wenn in einer Eingliederungsvereinbarung etwas festgelegt wurde das DU nicht erfüllt hast.
- man könnte auch denken diese Schreiben sei ein Profiling das einer EV vorangehen könnte.
Edit: finde ich auch etas seltsam das dieses Formular von beiden ausgefüllt werden muss, und Du es schon vorher unterschreiben sollst.
Vielleicht kannst DU ja deinen SB anrufen und ihn um gemeinsames ausfüllen bitten.
MfG
border
StephanK
05.01.2006, 11:46
Ich hätte es auch sinnvoller gefunden, wenn der SB das mit mir gemeinsam ausgefüllt hätte, denn da sind Bereiche seltsam dunkel unterlegt, und es gibt Fragen, die eindeutig der SB ausfüllen muss, weil ich das nicht kann - z.B., ob aus seiner Sicht eine Fortbildung notwendig wäre, ob er gesundheitliche oder andere Einschränkungen bei der Verfügbarkeit sieht etc. Die habe ich einfach leergelassen. Mich stört allerdings etwas, dass ich es trotzdem unterschreiben muss...Wenn die Sachbearbeiter bei Dir nicht erst vier Wochen nach Terminabsprache, sondern etwas kürzerfristig greifbar sind und es für Dich keine Tagesreise dorthin ist, wäre es vielleicht auch besser, das nicht per Post zu schicken, sondern die Dir unklaren Punkte noch offen zu lassen und im direkten Gespräch zu klären.
Du schriebst "Anlauf gemacht" - d.h. man hat Dir etwas vorgeschlagen, es wurde aber nix draus?Ja, es lief aber so, wie es eigentlich nicht laufen soll, nämlich mit der direkten Zuweisung an einen Beschäftigungsträger ohne vorherige Besprechung mit der ARGE. Das Gespräch mit dem Beschäftigungsträger ergab, dass er einfach nix für mich auch nur halbwegs geeignetes anzubieten hatte... 8)
Hmm, und nochmal eine Nachfrage zu den Bewerbungsaktivitäten:
Ich bekomme ALG II, und es steht auch im Schreiben:
"Es ist Ihnen bisher nicht gelungen, Ihre Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu beenden."Das ist, wie Du vielleicht bemerkt hast, ein wörtliches Zitat aus dem Gesetz. Das "nicht gelungen" solltest Du nicht als Hinweis auf eine persönliche Unfähigkeit oder gar als einen Vorwurf missverstehen. Das Verwaltungsdeutsch ist (jedenfalls für empfindsame Naturen) manchmal etwas rau... :-)
Das bedeutet also, dass es ziemlich wahrscheinlich ist, dass mein SB diese Nachweise der Aktivitäten sehen will, um sie erstmal in Ruhe zu studieren, um mir dann eine Eingliederungsvereinbarung vorzulegen, in der er festlegt, wie oft ich mich bewerben muss?Meiner Meinung geht das eigentlich erst dann, wenn schon eine Eingliederungsvereinbarung mit Zielvorgaben hinsichtlich der Bewerbungsaktivität abgeschlossen ist. Andererseits gehört es wohl zu Deiner Mitwirkungspflicht, dass Du Auskunft über Bewerbungsaktivitäten gibst, auch ohne dass das per EV förmlich festgelegt wurde. Das ist etwas wachsweich und nicht ganz eindeutig geregelt.
Was könnte ich theoretisch tun, wenn er aufgrund meiner eingereichten Nachweise SOFORT eine Kürzung vornimmt, weil er der Meinung ist, ich habe mich nicht genug bemüht?
Ach, und wieviel wäre das dann?Damit musst Du nicht rechnen, weil es dafür keine Handhabe gibt. Wie geschrieben: Genaue, auch quantitative Vorgaben zu Bewerbungsaktivitäten gibt es nur per Eingliederungsvereinbarung - und nur, wenn Du das nicht einhältst, kann es Sanktionen geben. Mach Dir darüber jetzt also kein' Kopp!
Ich bin langzeitarbeitslos, habe vorher im Büro gearbeitet und bin Mitte vierzig. Ich wohne in einer Kreisstadt in S-H, wo sich auf eine Stelle im Büro 200-300 Leute berwerben, das sagte mir schon mein SB im AA, als ich noch Alhi bekam. Und ich sehe es ja auch z.B. an den Zugriffen auf Stellenangebote vom AA.Ganz ähnliche Situation bei mir selbst, außer was das Geographische angeht...
Wenn es bei Dir auf eine EV hinausläuft, solltest Du hinsichtlich der von Dir erwarteten Bewerbungsaktivitäten schon darauf dringen, dass Dir nix unsinniges abverlangt wird. Wenn z.B. in 8 von 10 Stellenangeboten für Deinen Arbeitsbereich was von "Bewerber bis 25 J." steht, dann muss das auch bei den Erwartungen an Deine Bewerbungsaktivitäten berücksichtigt werden, denn erstens musst Du die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes leider so nehmen, wie sie mal sind und zweitens wäre es schlichter, geldverschwendender Unsinn, wenn man Dich zwingen wollte, Dich auf ein solches Angebot zu bewerben.
Ich denke, das solltest Du ggf. in aller Deutlichkeit sagen.
Nunja, ich werd den ganzen Krams also einreichen und das Beste hoffen, obwohl ich schon wieder Magendrücken habe, weil ich Angst hab, dass mir schon wieder das Geld gekürzt wird.Keine Bange, so weit ist es noch lange nicht. Entspann Dich, und gib auf Deinen Magen acht! :lol:
Vielen Dank :D jetzt fühlen mein Magen und ich sich etwas besser.
Und das "nicht gelungen" versteh ich schon als Amtsdeutsch, keine Sorge, hab genug Erfahrung damit. ;-)
Nunja, ich bin nicht wild drauf meinen SB zu sehen, ehrlich gesagt, und ich denke mir, er wird demnächst eh auf mich zukommen. Er wird selber wissen, dass ich bestimmte Dinge nicht ausfüllen kann. Bisher hat er sich immer an den Buchstaben des Gesetzes gehalten, auch wenn das für mich nicht immer angenehm war, aber es war halt alles korrekt abgewickelt. Ich denke und hoffe, dass es so bleibt *3x auf holz klopf*.
Ja, es lief aber so, wie es eigentlich nicht laufen soll, nämlich mit der direkten Zuweisung an einen Beschäftigungsträger ohne vorherige Besprechung mit der ARGE. Das Gespräch mit dem Beschäftigungsträger ergab, dass er einfach nix für mich auch nur halbwegs geeignetes anzubieten hatte...
Genauso lief es bei mir vor knapp einem Jahr.
Naja, dann werd ich das Ganze heute mal einreichen... werde berichten, wie es weitergeht.
lg
Irina
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.