PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Wohnung - was ist "angemessen"??


Eppur.si.muove
17.01.2007, 13:38
Hallo liebe Forumsuser,

ich muss leider umziehen (da in meiner momentanen Wohnung nach einem Wassereinbruch Schimmel auftritt).

Nun hätte ich die Möglichkeit in einer Wohnung im Haus meiner alten Eltern (in der Nähe von Frankfurt am Main - ich wohne auch jetzt im gleichen Haus in einer winzigen Wohnung im Keller) eine Wohung unter dem Dach zu erhalten. Meine Eltern haben mir angeboten dort, während meines Hartz4 Bezuges, verbilligt zu wohnen und den Unterschied zur normalen Miete durch Hilfe im Garten, beim Einkaufen etc. abzuarbeiten.

Nun soll ich für die "Hartz4-Behörde" einen Fragebogen ausfüllen, anhand dessen die Behörde entscheiden wird ob sie dem Umzug zustimmt oder nicht.

Meine Frage ist nun: Die neue Wohnung wäre über 70 m² gross und meinen Eltern schwebt eine "verbiligte" Miete von 300 - 350 Euro vor. Ist das für eine Einzelperson "angemessen"??? Sollte ich bei der Wahrheit bleiben oder lieber eine kleinere Wohnung angeben? Oder einen geringeren Betrag? Meine Eltern würde sicherlich noch mal mit sich reden lassen. Die Schwierigkeit ist: Ich weiss nicht was die Behörde sich so vorstellt und habe leider auch keine Ahnung was sie als "angemessen" ansieht.

Es wäre schön wenn mir hier jemand helfen könnte!

StephanK
17.01.2007, 15:47
:welcome: Umzugswilliger,
Frankfurt ist von fünf Landkreisen und der Stadt Offenbach umzingelt. Überall gilt etwas anderes, nämlich die jeweiligen örtlichen Richtlinien. Deswegen ist es schier unmöglich, Deine Frage zu beantworten. Schau bitte auf unserer Hauptseite (http://www.arbeitslosennetz.de) oder bei tachles (http://www.tacheles.de) nach, ob die örtlichen Richtlinien veröffentlicht sind.

70 m² für eine Einzelperson dürften aber überall als "zu groß" angesehen werden., wenn die Miete nicht von den Eltern so "heruntersubventioniert" wird, dass sie innerhalb des örtlichen Rahmens bleibt. Das "abarbeiten" hat allerdings das Problem, dass das Arbeitslohn wäre, der als solcher angerechnet werden müsste, denn das ist ein anderes finanzielles Paket als die "Kosten der Unterkunft". (Hintergrund: das "nackte" Alg II wird allein vom Bund finanziert, die "Kosten der Unterkunft" teilweise von den Kommunen. Deswegen wird das genau getrennt.)

Bei der Wahrheit bleiben sollte man auf jeden Fall. :?