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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 Antrag ausfüllen bei einer WG


hoerni26
05.01.2006, 13:29
Hallo,

bin also nach langer suche auf dieses super Board hier gestossen.
aber nun mal zu meinen fragen:

ich wollte wissen was ich bei dem antrag eintragen muss wenn ich in einer wg wohne??
nun ist aber die sache das die wohnung eine eigentumswohnung ist die meiner wg mitbewohnerin gehört.
muss ich also beim amt einen mietvertrag für 1 zimmer das ich habe abgeben oder aber einen untermietvertrag??
kann ich bei kosten für heizung und strom usw im antrag die hälfte der ganzen nebenkosten eintragen,da ich auch die hälfte davon trage??

wäre echt nett wenn ihr mir helfen würdet...
sitze hier vor dem antrag und will auch nix falsch machen...

danke im voraus und gruß

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05.01.2006, 14:35
Hallo Hoerni,

wenn deine Vermieterin im Besitz dieser Wohnung ist würde ich zu einem Mietvertrag ( 1 Zimmer) raten, denn Untermietverträge gibt es doch nur wenn einem die Wohnung die man vermietet nicht gehört.

In diesem wird dann einfach aufgeführt wieviel qm du bewohnst und was die Nebenkosten sind. Man kan das anhand von vorliegenden Rechnungen anteilsmäßig ausrechnen.

In dem Antrag bist DU dann nicht WG Bewohner, sondern Mieter.

- WG hört sich für die vom Amt immer sofort eheähnlich an, falls die Bewohner einer Wohnung gegengeschlechtlich sind.

MfG

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hoerni26
05.01.2006, 14:41
vielen dank für deine antwort.
also lasse ich meine bekannte in dem antrag nur als vermieterin auftauchen und ansonsten nicht...
wenn die aber bescheinigungen sehen wollen von den nebenkosten,die laufen ja alle auf sie..
oder sollte sie dann was an mich schreiben was ich zu bezahlen habe??

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05.01.2006, 15:13
Hallo Hoerni,

in deinem Mietvertrag kann deine Vermieterin dann doch einfach, die Nebenkosten pauschal mit angeben Heizung, Strom , usw.

wenn die netten Beamten dann von Dir eine Bestätigung für die Kosten haben möchte, also die Rechnung deiner Vermieterin sagst Du zu deinem Sachbearbeiter das DU einen gültigen Mietvertrag hast indem die Kosten schon aufgelistet sind, und falls das Amt weitere Informationen über interne Rechnungen deiner Vermieterin möchte solle sich das AMt persönlich an Sie wenden.

Du bist nicht befugt Informationen über Ditte preizugeben, und Deiner Mitwirkungspflcht ist dies auch nicht abträglich.

Also falls das AMt Rechnungen deiner Vermieterin will, muß das Amt deine Vermieterin selbst anschreiben.

-und richtig deine Bekannte taucht dort nur als Vermieterin auf.

MfG

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hoerni26
05.01.2006, 15:22
vielen dank..
nun bin ich schon viel weiter..
habe dir ne pn zukommen lassen.