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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft - Studenten


cjw82
18.01.2007, 11:16
Ja schon wieder jemand mit der Frage nach der BG, denn ich bin ein bisschen am Verzweifeln. Die Sache ist die, ich werd sehr wahrscheinlich spätestens im märz mit dem studium fertig. Danach muss ich erstmal für 3 monate ins krankenhaus und man sagte mir ich kann dann AlgII beantragen.

Was mich nun beschäftigt ist die Sache mit der Bedarfsgemeinschaft.

Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern (bin zwar erst 24, bin aber schon 2001 ausgezogen, werde im April 25) sondern in meiner eigenen Wohnung. Vom Prinzip her wohnt auch mein Freund bei mir, aber er ist hier nicht gemeldet, sondern halt bei seinen Eltern. Wir haben da nicht so den Sinn gesehen da ummeldungen vorzunehmen.

Er ist auch student, braucht aber wohl noch mindestens ein Jahr. er bekommt kein Bafög sondern "Taschengeld" von seinen Eltern. Was er an Vermögen oder so hat, weiß ich nicht. Seine Familie kommt aus österreich, die Eltern arbeiten aber hier und er studiert halt hier. ich weiß nicht ob z.B. über seine Großeltern in österreich noch irgendwelche Sparanlagen laufen. Ich weiß er hat irgendwo nen Bausparer, aber keine Ahnung was da an Geld drin ist.

Meine frage ist jetzt, muss ich beim Antrag sein "Taschengeld" mit angeben? Und falls er irgendwas an Vermögen hat muss ich das auch angeben und muss er das dann wegen mir auflösen?

Mir wurde empfohlen ihn einfach nicht mit anzugeben. Aber ich hab halt Panik dass dann so ein Amtsmensch vor meiner tür steht und Recherchen anstellt, auf der anderen Seite möchte ich aber nicht, dass mein freund wegen mir seine möglichen Anlagen verplempern muss. Wir haben bisher auch allgemein alles getrennt.

Jemand anders hat mir erzählt, da er student ist und für AlgII nicht in Frage kommt, wäre es völlig egal ob er nun Geld hat oder nicht.

Ich bin mit den Regelungen ziemlich überfordert :(

StephanK
19.01.2007, 08:25
:welcome: cjw82,
es ist richtig, dass Dein Freund wegen seines Studenten-Status nicht Alg II-berechtigt ist. Das hindert aber nicht, dass er mit Dir eine Bedarfsgemeinschaft bildet, falls Ihr schon über ein Jahr zusammenlebt. Deswegen kommt es durchaus auf sein Einkommen und Vermögen an; die anderslautende Auskunft war also falsch.

Auch dass er anderswo gemeldet ist (übrigens eine mit Bußgeld bedrohte Ordnungswidrigkeit, die man vermeiden sollte!), hindert das nicht, denn es kommt allein auf die tatsächlichen Verhältnisse an.

Ihn bei Deinem Antrag einfach komplett zu übergehen ist wohl keine gute Lösung und kann "nach hinten losgehen".

Eine Bedarfsgemeinschaft bildet Ihr nur, wenn Ihr finanziell füreinander einsteht, also über alltägliche Dinge wie gemeinsamen Einkauf von Nahrungsmitteln hinausgehend den jeweils anderen unterstützt. Falls das nicht so ist und Ihr schon länger als ein Jahr zusammenlebt musst Du das allerdings beweisen, und das ist sehr schwierig, weil die bloße Erklärung, das sei eben nicht so, nicht ausreicht.

Falls Ihr finanziell nicht füreinander einsteht und noch kein Jahr zusammenlebt, solltest Du versuchen, den Antrag nur für Dich zu stellen. Er taucht dann in den Formularen lediglich im Zusammenhang mit Deiner Wohnung auf, weil Du nur deren Hälfte bewohnst und nur die halbe Miete zahlst (nehme ich doch mal an).

cjw82
19.01.2007, 16:28
Hallo Stephan,

vielen Dank für deine Antwort.

Wie kann man denn dem Amt sowas nachweisen vor allem wie wissen die, dass wir z.B. schon länger als ein Jahr zusammen wohnen (wobei es einfach so ist, dass er auch bei seinen Eltern ist, aber auch viel bei mir, sind halt Studenten, wir handhaben das halt nicht so eng, aber er hat halt auch Klamotten hier und Zahnbürste, damit man das nich immer rumschleppen muss).

Ansonsten teilen wir uns beim Essen schon rein. Und wenn es knapp wird gibt er mir auch mal Geld dazu, aber das er jetzt strickt die Hälfte der Miete zahlt ist nicht so. Wir gleich das anders aus, also von mir aus er bezahlt die meisten Einkäufe oder so. Es ist aber auch nicht so, dass wir jetzt planen zu Heiraten oder genau wissen, wir werden immer zusammen bleiben. Ich mein man hofft ja sowas, aber was weiß ich denn heute? Und ich kann mich irgendwie nicht damit abfinden, dass er unter Umständen an seine Ersparnisse muss. iCh glaub seine eltern werden mir aufs dach steigen lol. Da stehe wohl mal ein paar Gespräche an.
Aber gilt für ihn auch der Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr an Vermögen? Und würde sein Taschengeld komplett angerechnet werden oder gibt es für ihn auch einen gewissen BEdarf und nur alles drüber wird dann berechnet?

Vielen Dank für die Informationen.

StephanK
19.01.2007, 18:12
Was Du beschreibst, ist durchaus eine Gemeinschaft, in der man füreinander einsteht - und sei's nur dadurch, dass man nicht jeden Cent abrechnet und die wechselseitigen Leistungen "sich halt irgendwie die Waage halten". Wenn man die Einstufung als Bedarfsgemeinschaft vermeiden will, erfordert das gänzlich getrennte Kassen und - soweit z.B. gemeinsam eingekauft wird - centgenaue Abrechnung. Ich habe als Student auch in einer WG gelebt und weiss, dass die Alltagsrealität anders ist - aber dieses dusselige Gesetz ist nun mal so... :confused:

Falls man von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, steht auch ihm ein Vermögensfreibetrag in der beschriebenen Höhe zu, zuzüglich € 750 für Anschaffungen.

Die Unterhaltsleistungen ("Taschengeld") seiner Eltern würden auf seinen bzw. Euren gemeinsamen Bedarf angerechnet werden. Freibeträge gibt es dafür nicht, sondern nur für Arbeitseinkommen.