chrima
19.01.2007, 13:47
Hallo,
bin gerade dabei den Antrag auf ALG I auszufuellen und bin dabei ins stocken gekommen.
Ich bin Buchhaendlerin und in der Elternzeit mit meinem Mann umgezogen, habe also jetzt meinen Anspruch auf meinen Arbeitsplatz verloren.
Falls ich einen neue Stelle in diesem Beruf finden sollte, koennte ich nur Teilzeit arbeiten, da ich nicht bis 20:00 oder inzwischen sogar 22:00 arbeiten kann und will. Falls ich aber etwas anderes finde (habe auch schon anderes gemacht uns waere durchaus bereit es wieder zu tun - z.B. Home Office) dann koennte ich, denke ich, auch Vollzeit arbeiten.
Meine Frage ist nun was ich bei gewuenschter Arbeitszeit bzw. Einschraenkungen angeben soll?
Ich weiss ja noch nicht ob und was ich finde. Was ist, wenn ich jetzt Vollzeit angebe und dann in einem halben Jahr doch eine Teilzeitstelle annehmen wuerde? Muesste ich dann die Differenz zurueckerstatten?
Vielen Dank im voraus fuer jede Antwort, Gruss chrima
bin gerade dabei den Antrag auf ALG I auszufuellen und bin dabei ins stocken gekommen.
Ich bin Buchhaendlerin und in der Elternzeit mit meinem Mann umgezogen, habe also jetzt meinen Anspruch auf meinen Arbeitsplatz verloren.
Falls ich einen neue Stelle in diesem Beruf finden sollte, koennte ich nur Teilzeit arbeiten, da ich nicht bis 20:00 oder inzwischen sogar 22:00 arbeiten kann und will. Falls ich aber etwas anderes finde (habe auch schon anderes gemacht uns waere durchaus bereit es wieder zu tun - z.B. Home Office) dann koennte ich, denke ich, auch Vollzeit arbeiten.
Meine Frage ist nun was ich bei gewuenschter Arbeitszeit bzw. Einschraenkungen angeben soll?
Ich weiss ja noch nicht ob und was ich finde. Was ist, wenn ich jetzt Vollzeit angebe und dann in einem halben Jahr doch eine Teilzeitstelle annehmen wuerde? Muesste ich dann die Differenz zurueckerstatten?
Vielen Dank im voraus fuer jede Antwort, Gruss chrima