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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Kaution --> Rückzahlung vom alten Vermieter


kleines-Blondchen
07.01.2006, 05:13
Hoffe,ich bin hier im richtigen Bereich und mir kann einer helfen.
Und zwar geht es darum, dass ich im August 2005 umgezogen bin (aufgrund von Schimmelvorfällen, großen Rissen in Decke und Wand und so kleiner anderer Vorfälle).....
Nachdem ich den Vermieter auf die Schäden aufmerksam gemacht habe und er meine Wohnung besichtigte,willigte er ein,dass ich innerhalb von 4 Wochen ausziehen kann(nach Abgabe der Kündigung)....nachdem er mich versucht hat aufs Ohr zu legen und ich mich dann mit der Verbraucherzentrale hier in Berlin telefoniert habe und mit dem Mieterschutzbund drohte, ging der Umzug über die Bühne.....
Die Kündigung ist am 30.07.2005 bei meinem alten Vermieter eingegangen und ich kündigte zum 31.08.2005....daraufhin bekam ich ein Schreiben von seiner Seite aus,dass er meine Kündgigung zum 31.08.2005 akzeptiert.....
Nun ja, meine neue Wohnung bewohne ich seitdem 01.08.2005 (sprich hatte einen Monat Doppelmiete,weil mir sonst die Wohnung durch die Lappen gegangen wäre).....
Soweit alles in Ordnung...
Nun versucht der alte vermieter jeden Monat aufs neue pünktlich zum 1 eines Monats bei mir unberechtigt Miete abzuziehen und das nun jeden Monat nach Auszug!!!
Ausserdem habe ich auch noch nicht meine Kaution zurück bekommen.
Wenn ich in der Verwaltung anrufe und mich mit dem Vermieter verbinden lassen möchte, dann wimmelt mich die Sekretärin ab und leugnet,dass der Chef im Hause sei...
Auch auf ein Einschreiben mit Rückschein reagiert der mensch nicht!
Nun kommt vermutlich der Gedanke bei euch auf, geh vorbei und behaare auf deine Kaution...
Nich so einfach,denn ich bin verdammt sensibel und wenn der mir irgendwas erzählt,dann sag ich immer,ja is ok, is ja nicht so schlimm und dergleichen...der würde mich nur verarschen....deshalb möchte ich den direkten kontakt vermeiden...
Nun meine eigentliche Frage...
Was kann ich noch machen,ohne Mieterschutzbund (is nämlich kostenpflichtig,und das Geld habe ich nicht!)
Ich habe von einer Art "Armenrecht" gehört, und auch von kostenlosen rechtsberatungen.....
Nun hab ich da keine Ahnung,ob ich da überhaupt richtig bin und ob ich überhaupt das Richtige tue...vielleicht darf ich das gar nicht....
Wie sind die Rechte vom Vermieter...sprich wie lange darf der Vermieter nach meinem Auszug die Kaution einbehalten (Wohnung ist ohne ersichtlichen Mängel am 15.07.2005 abgenommen worden,und auch sonst stehen keine Mieten mehr aus)....
Was kann ich tun,damit ich meine Kaution wieder bekomme,
und somit meinen Freund abbezahlen kann??
Denn mir ist das verdammt unangenehm Schulden zu haben......

StephanK
07.01.2006, 17:43
Nun, solche Fragen sind eigentlich nicht Thema dieses Forums, und so teuer kann die Beratungsgebühr beim Mieterbund eigentlich kaum sein, dass sich das nicht finanzieren ließe. Für diese auf das Mietverhältnis bezogenen Fragen dürfte uns hier leider einfach der Sachverstand fehlen.

Mir ist in Deinem Beitrag aber etwas anderes aufgefallen: Nun versucht der alte vermieter jeden Monat aufs neue pünktlich zum 1 eines Monats bei mir unberechtigt Miete abzuziehen und das nun jeden Monat nach Auszug!!! Das klingt verdächtig danach, dass Du dem Vermieter eine Einzugsermächtigung für Dein Konto erteilt hast und er da im Wege der Selbstbedienung dran kann. Das kannst und solltest Du schnellstens stoppen:
1. schreibst Du dem Vermieter ganz einfach, dass Du die erteilte Einzugsermächtigung für Dein Konto (Nr., BLZ) widerrufst.
2. wenn trotzdem noch was abgebucht wird, kannst Du der Abbuchung bei Deiner Bank widersprechen. Der Betrag muss dann auf Dein Konto zurückgebucht werden.

kleines-Blondchen
07.01.2006, 19:56
Lieben Dank für deine Antwort Stephan....
Ja das stimmt,ich hatte eine Einzugsermächtigung unterschrieben, da sie ein Bestandteil des Mietvertrages war, nur habe ich gedacht, dass diese dann nicht mehr gültig ist, wenn auch der Vertrag gekündigt ist....
War nachdem er das erste mal abbuchen konnte, bei meiner Bank und habe es mir zurückbuchen lassen, und habe gleichzeitig gefragt,ob ich irgendwie die Einzugsermächtigung vor Ort widerrufen kann....
Leider geht das wohl nicht...
Das geht wohl von seiner Seite aus.....
So bleibt mir nur übrig,immer dafür zu sorgen,dass weniger als der entsprechende Betrag auf dem Konto ist,damit er nicht einziehen kann...
Jedoch is der Typ nicht bekloppt...am Anfang hat er immer gegen den 10 eines Monats versucht abzubuchen...als er merkte,dass sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr genügend Geld auf dem Konto befand, zog er am 2.eines Monats ein.....leider hatte er da Glück......ich habs mir zurückbuchen lassen...das war kein Problem, aba es is doch sehr ärgerlich,immer wieder,jeden Monat aufs neue,zur Bank zu latschen......

Betreff der Kaution, danke ich dir trotzdem...
War mir nicht sicher,ob ich hier überhaupt richtig bin...
deshalb möchte ich mich entschuldigen!

Naja,Mieterschutzbund möchte ich schon umgehen,da man erstens´,bevor irgendwas überhaupt passiert, einen Vertrag für ein Jahr Mitgliedschaft unterschreiben muss und die Jahresgebühr (von ca. 60 Euro) blechen muss....
Dann hat man aba nur lediglich Beratung,wenn es darum geht,wie man ein Schreiben richtig formuliert....
Das brauche ich jedoch erstmal nicht, sondern eine rechtsberatung...
Ich möchte erfahren,was sein Recht ist und was die Rechte von mir als Ex-Mieterin ist.......
Wie lange darf er die Kaution einbehalten...
Was kann ich tun..
Wo kann ich mich hinwenden...
und und und....

Trotzdem lieben Dank.
Schönes Wochenende und nochmals sorry.
Manchmaö bin ich etwas dämlich :patsch:

Feline
07.01.2006, 20:47
Also normalerweise sollte ein schriftlicher Widerruf an Deinen Vermieter genügen. Außerdem ist es meines Wissens TATSÄCHLICH so, dass die Einzugsermächtigung mit Ende des Mietverhältnisses ihre Gültigkeit verliert, was auch im Mitevertrag so stehen sollte, wenn die EE Teil des Mietvertrages war. Er verhält sich also m.E. rechtswidrig.

Zum Mieterbund:
Es gibt in jeder größeren Stadt meines Wissens entweder eine Zweigstelle des Mietervereins oder aber Sprechstunden, in denen man sich zunächst kostenlos beraten lassen kann. Auch wenn die dann nicht diekt für Dich tätig werden können, da Du kein Mitglied bist, wirst Du sicherlich trotzdem eine Einschätzung Deiner Situation, einige gute Tipps, wie Du am besten weiterverfährst und die Adresse eines guten Anwalts für Mietrecht erfahren.

Schau mal hier rein: http://www.berliner-mieterverein.de/start.htm

StephanK
07.01.2006, 23:29
Also normalerweise sollte ein schriftlicher Widerruf an Deinen Vermieter genügen. Außerdem ist es meines Wissens TATSÄCHLICH so, dass die Einzugsermächtigung mit Ende des Mietverhältnisses ihre Gültigkeit verliert, was auch im Mitevertrag so stehen sollte, wenn die EE Teil des Mietvertrages war. Er verhält sich also m.E. rechtswidrig.Richtig: an den Vermieter sollte ein schriftlicher Widerruf geschickt werden. Davon weiss aber die Bank nichts, und deswegen gibt es die Möglichkeit, jeder Abbuchung per Einzugsermächtigung zu widersprechen. Davon sollte jedenfalls dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Vermieter weiter abzubuchen versucht. - Ob die Einzugsermächtigung mit Ende des Mietverhältnisses erlischt, kommt auf den Vertrag an - einen Automatismus gibt es dabei wohl nicht.

kleines-Blondchen
08.01.2006, 03:34
Hm...ok...dann danke ich euch sehr für eure Gedult mit mir.
Es tut mir leid,dass ich hier falsch gepostet habe...
Kommt nicht mehr vor...
:-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x

Betroffener
08.01.2006, 14:53
Hallo Blondie

????

Du bist doch hier im richtigen Forenbereich. Warum jetzt diese :anbet2: Aktion?

Es ist doch alles ganz in Ordnung.