Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft?
Hallo,
ein Bekannter von mir bezieht seit anfang des Jahres HartzIV, und bekommt auch seine Wohnung von der Behörde bezahlt.
Nun will seine Freundin bei ihm mit einziehen, die ab Mai auch HartzIV bekommt.
Allerdings will er allein im Mietvertrag bleiben.
Was müssen beide beantragen, und wie schaut es in Bezug auf die Miete aus?
Seine Wohnung hat etwa 52qm, 2-Zimmer, und die Miete(310€) liegt über dem Mietspiegel in der Region(266€)
Danke schon mal für die Antworten, FG,
MAD
Betroffener
13.04.2005, 19:20
Hallo,
ein Bekannter von mir bezieht seit anfang des Jahres HartzIV, und bekommt auch seine Wohnung von der Behörde bezahlt. Nun will seine Freundin bei ihm mit einziehen, die ab Mai auch HartzIV bekommt. Allerdings will er allein im Mietvertrag bleiben.
Das sollten die beiden besser bleiben lassen, sofern sie nicht definitiv eine Haushalts- oder Wohngemeinschaft nachweisen können.
Was müssen beide beantragen, und wie schaut es in Bezug auf die Miete aus?
Seine Wohnung hat etwa 52qm, 2-Zimmer, und die Miete(310€) liegt über dem Mietspiegel in der Region(266€)
In 2 Zimmern dürfte sich keine Haushalts- oder Wohngemeinschaft darbilden lassen, da das zur Umgehung der "Bedarfsgemeinschaft" erforderlich ist, daß jeder sein eigenes Zimmer hat, damit eine Trennung überhaupt nachvollziehbar erscheint. Es kommen auch hin- und wieder Sozialdetektive vorbei. Die muß man zwar nicht reinlassen, aber nach dem Prinzip: "Wer nichts zu verbergen hat ..." dürfte dann wieder die bedrafsgemeinschaft unterstellt werden.
Wenn die Wohnung an sich zu teuer - also nicht "angemessen" ist, wird es da über kurz oder lang eh Probleme geben.
Da die Freundin sicher auch Ihren Mietanteil beantragen will, muß dazu ein Dokument vorgelegt werden wie Mietvertrag, Untermietvertrag, etc., in der ihr Name steht.
Die Bedarfsgemeinschaft an sich ist eigentlich kein Problem (der Gemeinschaftssatz ist geringfügig niedriger), solange beide kein verwertbares Vermögen oder Einkommen haben. Sobald sich das aber ändert, muß der/die andere Hälfte den Partner mit versorgen und es kommt weniger bis gar kein ALG-II und/oder KdU für den anderen.
Laß mal hören, was daraus geworden ist.
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